Alles was nicht mit dem Zusatz "ww" (wahlweise) oder "auch zulässig" eingetragen ist, muss auch verbaut sein.Outlaw hat geschrieben:
@rme:
Auf was genau beziehst du dich. Was muss ich austragen lassen? Alles was nicht verbaut ist?
Zulassungsstellen sind mit Sondereintragungen sehr gern überfordert oder haben keine Lust etwas abzutippen. Hauptsache sie sind schnell fertig, dass der Halter nachher nicht mehr legal unterwegs ist juckt die scheinbar nicht.
Meine letzte Zulassungsbescheinigung musste drei mal getippt werden, (Ja, die schreiben die hier in Essen wirklich noch mit der Hand weil im Eingabefeld des Computer scheinbar nicht genug Platz ist.) bis ich nichts Wesentliches mehr zu beanstanden hatte.
Deshalb IMMER ganz genau prüfen was in den Papieren steht und die alten Papiere sowie Prüfberichte immer gut aufheben und keinesfalls dem Amt überlassen. Da die Eintragungen auch nur in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt sind und wie mein Beispiel zeigt auch nicht vollständig im Computer der Zulassungstelle gespeichert sind, sollte die ZB Teil 1 immer an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Sie ist leider das einzige Originaldokument welches von vielen Fahrern aber oft leichtsinnig mitgeführt wird. Ok, das verlangt der Gesetzgeber so, aber beschafft der mir auch wieder meine Eintragungen wenn der Wisch weg ist? Dann lieber etwas Gemecker von der Rennleitung wenn ich bei der Kontrolle nur eine Kopie dabei habe.