Seit 5-6 Jahren habe ich von offenen K&N Filtern auf einen Zentralluftfilter gewechselt. Dieses Mal beim Tüv wurde dies bemängelt. Klar kann ich nun auch zu einem anderen Prüfer fahren, aber mich interessiert, ob ich denn wirklich eine ABE brauche oder Einzelabnahme machen muss?
Im Fzgschein ist folgendes eingetragen: "Motor Typ4 mit Doppelwebervergasern 48IDF m. K&N Luftfiltern".
Offene K&N habe ich nicht mehr, weil die echt zu laut waren und der Zentralluftfilter viel leiser und weniger Dreck kommt auch in die Leerlaufdüsen. Mit K&N waren regelmässig die LLD zu.
Anstatt also froh zu sein, dass ich weniger lärme...
Habt ihr da Erfahrungen? Hat mir jemand eine ABE oder eine Scheinkopie oder braucht es eigentlich nichts...falls nichts, auf was kann ich mich da berufen? Ist der Zentralluftfilter den ich habe (ist von Remmele, aber Edi nicht mehr erreichbar) auch H Kennzeichentauglich oder gibt es auch hier unterschiedliche Meinungen?
Ist Carbon denn H Kennzeichen tauglich?
Danke euch!
Gruss Klaus