Zentralluftfilter - Braucht es da vom Tüv eine Abnahme/Eintragung?

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hrtzbsvaad
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Zentralluftfilter - Braucht es da vom Tüv eine Abnahme/Eintragung?

Beitrag von hrtzbsvaad »

Hallo zusammen
Seit 5-6 Jahren habe ich von offenen K&N Filtern auf einen Zentralluftfilter gewechselt. Dieses Mal beim Tüv wurde dies bemängelt. Klar kann ich nun auch zu einem anderen Prüfer fahren, aber mich interessiert, ob ich denn wirklich eine ABE brauche oder Einzelabnahme machen muss?

Im Fzgschein ist folgendes eingetragen: "Motor Typ4 mit Doppelwebervergasern 48IDF m. K&N Luftfiltern".

Offene K&N habe ich nicht mehr, weil die echt zu laut waren und der Zentralluftfilter viel leiser und weniger Dreck kommt auch in die Leerlaufdüsen. Mit K&N waren regelmässig die LLD zu.

Anstatt also froh zu sein, dass ich weniger lärme... :shock:

Habt ihr da Erfahrungen? Hat mir jemand eine ABE oder eine Scheinkopie oder braucht es eigentlich nichts...falls nichts, auf was kann ich mich da berufen? Ist der Zentralluftfilter den ich habe (ist von Remmele, aber Edi nicht mehr erreichbar) auch H Kennzeichentauglich oder gibt es auch hier unterschiedliche Meinungen?
Ist Carbon denn H Kennzeichen tauglich?

Danke euch!
Gruss Klaus
Zuletzt geändert von hrtzbsvaad am So 18. Jun 2023, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
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B. Scheuert
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Re: Zentralluftfilter - Braucht es da vom Tüv eine Abnahme/Eintragung?

Beitrag von B. Scheuert »

Ich kenne das Problem auch von den Vergaseranlagen der diversen Tuner. Die waren auch oft mit einem Luftfilter im Verbund eingetragen. Meistens auch aus Lärmgründen (Riechert) Wenn ich mir das bei Dir ansehe, würde ich jetzt einen KN Filter anstatt der Trockenpatrone montieren und den Aufkleber auf das Gehäuse kleben. Das sollte schon im Vorfeld alles klarstellen 8-)
Es kann natürlich sein, das die Filter in der Eintragung genauer bezeichnet sind, dann bliebe noch der Weg über eine Änderung zu sprechen und die Lärmgründe anzuführen bzw. am Ort umbauen und das Problem akkustisch vorzuführen. Das sollte bei etwas gutem Willen machbar sein.

Rechtlich ist es tatsächlich so, das was eingetragen ist, muss auch vorhanden sein, egal ob das jetzt leiser ist oder nicht.
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hrtzbsvaad
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Re: Zentralluftfilter - Braucht es da vom Tüv eine Abnahme/Eintragung?

Beitrag von hrtzbsvaad »

OK, danke Bernd.
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B. Scheuert
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Re: Zentralluftfilter - Braucht es da vom Tüv eine Abnahme/Eintragung?

Beitrag von B. Scheuert »

Das Carbongehäuse sollte nicht das Problem sein. Es gab ja früher auch die Möglichkeit, so etwas aus GFK zu bauen. Wenn die Argumentation in diese Richtung geht, solltest Du den Prüfen/Prüfstelle wechseln. Dann führt das nur zu Haarspaltereien.
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Red1600i
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Re: Zentralluftfilter - Braucht es da vom Tüv eine Abnahme/Eintragung?

Beitrag von Red1600i »

Carbon geht mit dem H erstmal nicht. Gab es erst in den späten 90ern... aber das ist schließlich auch schon weit jenseits der letzten 20 Jahre her. Würde bei genug Einsatz also trotzdem klappen können.

Egal: im Zweifelsfall ist es GFK und wird einfach in Wagenfarbe lackiert. Sieht eh besser aus als das gelblich anlaufende und matt werdende Carbon ... jep, eines Tages machst du die Klappe auf und es leuchtet honiggelb raus. Ohne UV Klarlack passiert genau das... und honiggelb ist echt kein Hingucker.

Und wenn du Vergaser mit K&N Filtern einträgst, dann müssen die auch drin sein, egal ob leiser/lauter oder nicht.

Aber wenn du dem TÜVer sagst: war mir zu laut, tragen sie mir die lackierten GFK Dinger als Zentralluftikus ein? Dann wird er das für einen Obulus machen, noch dazu, weil es tatsächlich leiser wird. Und so mancher TÜVer liebt leise :)
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hrtzbsvaad
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Re: Zentralluftfilter - Braucht es da vom Tüv eine Abnahme/Eintragung?

Beitrag von hrtzbsvaad »

Danke dir.
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