Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtung

Fragen und Erfahrungen rund um TÜV und Abnahmen
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hauke32
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Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtung

Beitrag von hauke32 »

Hi,

stecke ein wenig in der Zwickmühle...

Eigentlich war geplant, den Käfer im Oktober abzumelden und über den Winter frisch zu machen, um dann im neuen Jahr im April die Wiederanmeldung und TÜV inkl. Begutachtung für H zu machen.

Allerdings habe ich inzwischen so meine Zweifel:
- TÜV aktuell gültig bis 05/2014
- Kennzeichen schon neu (nur H fehlt noch)
- H-Begutachtung einfacher, da angemeldetes Fahrzeug

Vorteile:
- bisschen Geld sparen (Steuern)
- Versicherungswechsel möglich, da Neuanmeldung (evtl. bei H auch neu möglich?)


Vielleicht habt ihr ja Tips.

Danke, hauke.
cal look Coco
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Ralf/Pigalle
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von Ralf/Pigalle »

Hallo Hauke !
Setz Dich doch mal hin und rechne Dir die Ersparnis (Steuern und Versicherung) aus .
Ziehe dann davon die Kosten für Ab-und Anmeldung ab .
Dann siehst Du , ob Du etwas gespart hast oder nicht ;)

Problematisch wird es nur wenn der Wagen nicht rechtzeitig fertig wird . Dann musst Du Dir Kurzzeitkennzeichen holen oder den Wagen mit einem Anhänger beim TÜV vorführen .

Gruß,Ralf
Lolli
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von Lolli »

Hallo,
du kannst auch mit nem nicht angemeldeten Fzg zum TÜV fahren. Vorraussetzung ist dass du auf dem direkten Weg dort hinfährst und Schilder montiert sind um im Zweifel eine Verbindung zum Halter hat. Die Versicherung würde ich auch informieren.
Gruß Micha
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hauke32
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von hauke32 »

Moin, das mit dem zum TÜV fahren war ja auch gar nicht meine Frage (rote Nummernschilder wären vorhanden). Mir ging es rein um die Ersparnis, wenn ich das Fahrzeug von Mitte Oktober bis Mitte April abmelde.
Und, wie es mit TÜV/H- Kennzeichen aussieht, wenn das Fahrzeug vorher abgemeldet war. Unterscheidet sich dies von der Vorgehensweise wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist? Oder gilt allein der letzte TÜV-Eintrag (TÜV ist ja aktuell noch gültig bis 05/2014).

Kosten, die ich durch die Versicherung einsparen würde: ca. 100 Euro.
Ab-/Anmelden: Kosten ca. 60 Euro.
Wenn mein Wunschkennzeichen dann weg ist...keine Ahnung.
Steuerersparnis? Weiß ich jetzt nicht, dürfte aber unter 100 Euro liegen.

Ich glaube, ich melde der Versicherung nur, dass ich nur noch ganz wenig fahre das nächste halbe Jahr und lasse es angemeldet...
Wenn das Häuschen lackiert wird, kann ich ja dann mit einem anderen Häuschen fahren...

Gruß, hauke.
cal look Coco
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hauke32
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von hauke32 »

Das hab ich schon abgeklärt, da ich die Versicherung eh wechseln wollte.

Werde ihn wohl zum 01.11. abmelden.

Danke, hauke.
cal look Coco
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PeterHadTrapp
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von PeterHadTrapp »

Bei Oldtimertarifen ist das wurscht. Da bekommt man einen Pauschaltarif und erwirbt keine Schadensfreiheitsrabatte.
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Alpinweiß
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von Alpinweiß »

.... Unterscheidet sich dies von der Vorgehensweise wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist? Oder gilt allein der letzte TÜV-Eintrag (TÜV ist ja aktuell noch gültig bis 05/2014).

Moin Hauke,

die Begutachtung für das H-Kennzeichen entspricht eh einer Vollabnahme, da der gesamte Erhaltungszustand und ggf. die zeitgenössischen Änderungen begutachtet werden.
Somit sollte es eigentlich egal sein , ob das Auto nun angemeldet ist und/oder noch TÜV hat oder nicht.
Es ist aber sicher von Vorteil die letzte TÜV-Bescheinigung dabei zu haben (wie bei jedem Tüv-Termin). Dann sieht der Prüfer ja auch, das der Wagen vorher schon in entsprechendem Zustand war... und noch Tüv gehabt hätte.

Mfg
Henrik
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B. Scheuert
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von B. Scheuert »

Hallo Alpinweiß,
ob angemeldet oder nicht ist eigentlich egal. Die Prüforganisationen (Tüv, Dekra, Küs etc.) sind alle so vernetzt, das der Prüfer bei der Eingabe deiner Fahrgestellnr. weiß was Sache ist. Trotzdem ist gute Vorbereitung kein Fehler. Wenn Du alles dabei hast und ihm das anbietest, wird er dir schon sagen womit er etwas anfangen kann.
Käferli
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von Käferli »

Lolli hat geschrieben:Hallo,
du kannst auch mit nem nicht angemeldeten Fzg zum TÜV fahren. Vorraussetzung ist dass du auf dem direkten Weg dort hinfährst und Schilder montiert sind um im Zweifel eine Verbindung zum Halter hat. Die Versicherung würde ich auch informieren.
Gruß Micha

Das ist so nicht richtig!

Richtig ist:
Zur Zulassungsstelle darf (oder durfte) man fahren um das Fahrzeug anzumelden.
Es müssen die zum Fz gehörenden Kennzeichen montiert sein.
Der sogenannte Fahrzeugbrief, die Abmeldebescheinigung, die Versicherungsnummer und der letzte (noch gültige) TÜV Bericht müssen dabei sein.

Nur zum TÜV darf nur mit Kurzzeit Kennzeichen gefahren werden.
Noch besser:
Beim TÜV oder der Zulassungsstelle vor Antritt der Fahrt nachfragen.
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Sebastian
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von Sebastian »

Also hier, STVA Bocholt, ging (geht?) das definitiv so wie von Lolli beschrieben, nur eben mit ANGEMELDETEM Fahrzeug, aber dann halt ohne Tüv Plakette auf den Schildern. Damit waren Fahrten zur Prüfstelle, Probefahrten und Fahrten zur Erlangung der HU (Werkstatt) legal...zumindest wurde das so vom STVA kommuniziert und von mir mehrfach schon so gemacht. Inwiefern da jedes Amt wieder seine eigene Vorgabe oder Rechtsauslegung hat weiß ich allerdings auch nicht.
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hauke32
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von hauke32 »

Hi. Da mein Kumpel über rote Nummern in seiner Werkstatt verfügt, ist das Fahren zum TÜV kein Problem.

Problem ist ja auch, wenn ich mir ein H-Kennzeichen machen lasse, dann aber beim TÜV kein H bekomme, bräuchte ich ja wieder neue Kennzeichen...

Gruß, hauke.
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Alpinweiß
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Re: Abmeldung, Wiederanmeldung und H-Kennzeichen-Begutachtun

Beitrag von Alpinweiß »

hauke32 hat geschrieben:Hi. Da mein Kumpel über rote Nummern in seiner Werkstatt verfügt, ist das Fahren zum TÜV kein Problem.

Problem ist ja auch, wenn ich mir ein H-Kennzeichen machen lasse, dann aber beim TÜV kein H bekomme, bräuchte ich ja wieder neue Kennzeichen...

Gruß, hauke.

Genaugenommen handelt es sich dabei sogar um Urkundenfälschung! Kennzeichen sind Urkunden und bei vorzeitiger Erstellung des Kennz.(mit H ) und Montage nebst bewegen des KFZ im öffentlichen Verkehrsraum ist dies eine Straftat!!!

Gruß
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