Am Wochenende stand die Idee einer Auslandszulassung im Raum..
Wer hierfür Ideen Infos und Fakten hat - bitte hier posten.
Ganz oben auf der Liste der favorisierten Länder stehen erstmal UK und Polen... & evtl Neuseeland
wenn doch alles nur so einfach wär. Als Deutscher in Deutschland darf ich mein im Ausland (evtl. Zweitwohnsitz o.ä.) angemeldetes Auto überhaupt nicht fahren. Genauso wenig, wie ich in Deutschland meinen ausländischen Führerschein nutzen darf. Und Ausländer dürfen Ihr ausländisches Auto auch nur so lange nutzen, bis sie sich in Deutschland angemeldet haben. Aber auch nicht länger als 6 Monate. Auch gilt dann ihr ausländischer Führerschein nicht mehr, sie müssen den deutschen neu machen.
Zum anderen, wie wollt Ihr denn Euer ausländischen Auto herbringen ??? Entweder mit Zoll und Mehrwertsteuer oder einem Touristenvisum. Beides ist wohl illusorisch, oder ?
Karlheinz
zumindest nen eu führerschein muss doch wohl anerkannt werden! Sonst hieße das in umkehrschluss ja auch das ich mit meinen deutschen schein nicht im ausland fahren dürfte! Oder haben wir mitm deutschen superduperführerschein die green card und dürfen überall fahren
wird nur die pappe, die ich noch habe, oder auch die karte nicht anerkannt? ich meine wäre für mich mich soo das problem da es mich eher in den norden zieht, aber wäre interessant zu wissen.
Gehört zwar ned zum eigendlichen Thema, aber wo bitte steht, das der deutsche Führerschein in den angrenzenden Ländern nicht anerkannt wird??? Selbst in USA hatte ich mit dem rosa Teil kein Problem.
Auch der Rest, mit dem Zulassen eines Fahrzeuges im Ausland, und dessen führen hier, wird hier mit halbwissen überschüttet. Es gibt wohl legale Möglichkeiten, aber diese sind immer individuell zu prüfen, daher kann man pauschal weder NEIN noch JA sagen.
Ja, ich weis das es immer welche gibt, die es besser wissen, aber dann möchten die dochbauch mal mit Fakten rüber kommen; wo steht das was geht oder nicht geht??? Leider beruht das meistens alles auf Stammtischweisheiten....
seh ich auch so... Stammtisch bzw Forenniveau
Ich denke auch nen kurzer Verweis zur Quelle sollte hier bei den Infos angebracht sein...
Alles andere bitte rauslöschen.
Also ich darf definitiv mit dem schweizer Führerschein nach Deutschland fahren mit meinem in der Schweiz zugelassen Fahrzeug.Genauso darf ich mit 2.Wohnsitz Deutschland Autos in Deutschland auf meinen Namen zulassen.Quelle:Ist so und alle wissen das:-D
Was ich nicht darf ist mit einem in Deutschland auf meinen Namen zugelassenes Fahrzeug in die Schweiz fahren.Da dort mein Hauptwohnsitz ist,habe ich die Pflicht,jedes Fahrzeug dort zu verzollen und zu versteuern das auf meinen Namen zugelassen ist und schweizer Kennzeichen dran zu machen.
Als Hauptwohnsitzer Schweiz wird das fahren mit deutschen Kennzeichen hier nicht geduldet und da sind die schweizer Ordnungshüter zwar kooperativ aber auch mit Nachdruck hinterher.Wenn man in die Schweiz auswandert hat man 1 Jahr Zeit sein Fahrzeug umzumelden...
Als Ausländer ein Fahrzeug in der Schweiz zuzulassen ist nicht möglich OHNE einen gültigen Ausländerausweiss oder einem schweizer Pass MIT Wohnsitz in der Schweiz.
MfG Lars
1192ccm = 100,64PS
1385ccm = 148,00PS
Es gibt nichts Gutes....ausser man tut es...SELBER!
Die Motoren der Serie 1200 sind für den Betrieb rund um die Uhr ausgelegt, unabhängig von den von Ihnen gewählten Umgebungsbedingungen.
Das sind ja mal brauchbare Infos!
Ist nur die Frage ob die Schweiz wie so oft ne Sonderstellung in diesem Bereich vertritt oder ob das generell bei anderen Ländern auch so gehandhabt wird.
Was mich bei der Regelung wundert ist, dass du ja praktisch dazu gezwungen wirst 2 Fahrzeuge zu haben, wenn du zB in der Schweiz nur gerne wohnst und dort bevorzugst mit dem Rad fahren möchtest um die frische Bergluft zu schonen musst du ja an der Grenze dein in Deutschland zugelassenes Auto stehen lassen und dann zu Fuß nach Hause gehen?