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rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 10:05
von Questus
Moin,

rund um die H-Abnahme nach o.a. (neuem) § 23 entstehen immer wieder erhebliche Irritationen in der Schrauberszene

Recht ist und bleibt grundsätzlich nur das, was in einem Bundesgesetzblatt verkündet wird

http://www.oldtimer-markt.de/sites/defa ... inie-1.pdf der LINK steht als ORIGINAL PDF des BGBL.


und nicht das, was sich Prüforganisationen dazu ausdenken, modifizieren oder bedingt.... abschreiben !


https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... dtimer.pdf

ich habe mich damit im Detail auseinandergesetzt und gebe hier Hilfestellung für andere.

Sicher, die MASSE kennt das wohl lange, aber die LINKS dazu ersparen manche Sucherei :idea:

:character-oldtimer:

NACHTRAG:


.....Fahrzeuge die vor 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind..... z.B.: Das meint nicht die Erstzulassung
sondern den Tag des Verlassens des Werks, denn dann standen Sie im Markt im Verkehr zur Verfügung!!
kleine Beispiele die man sehr wohl genauer und (für uns) positiver auslegen kann !!

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 11:37
von Darkmo
Ich finde keine Infos bezüglich einer Replika.

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 11:57
von Speedy63
Eigentlich bedarf es da auch keiner bestimmten Infos.
Für den Gesetzgeber sind das entweder Umbauten oder Neufahrzeuge, je nachdem.

Wurde das Fahrgestell ungekürzt übernommen, gilt es als Umbau und der Tag der ersten Zulassung bleibt der des Fahrgestelles. Da kommen dann die 10 Jahre ins Spiel.

Robert
Wurde das Fahrgestell gekürzt, gilt das ganze dann als Neufahrzeug, egal wie alt das Fahrgestell schon war und somit gibt es auch einen neuen Tag der ersten Zulassung mit allen Bestimmungen die zu diesem Zeitpunkt aktuell waren/sind wie z.B. Abgasgutachten, Gurte usw.
Liegt dieser Tag der ersten Zulassung 30 Jahre oder länger zurück, ist ein H-Kennzeichen möglich.

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 16:04
von Darkmo
Ich meinen eine Daimler Dax Cobra
033 (4).jpg
033 (4).jpg (110.73 KiB) 10196 mal betrachtet
laut Papieren ist sie Bj 73

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 16:08
von Questus
Speedy63 hat geschrieben:Eigentlich bedarf es da auch keiner bestimmten Infos.
Für den Gesetzgeber sind das entweder Umbauten oder Neufahrzeuge, je nachdem.

Wurde das Fahrgestell ungekürzt übernommen, gilt es als Umbau und der Tag der ersten Zulassung bleibt der des Fahrgestelles. Da kommen dann die 10 Jahre ins Spiel.

Robert
Wurde das Fahrgestell gekürzt, gilt das ganze dann als Neufahrzeug, egal wie alt das Fahrgestell schon war und somit gibt es auch einen neuen Tag der ersten Zulassung mit allen Bestimmungen die zu diesem Zeitpunkt aktuell waren/sind wie z.B. Abgasgutachten, Gurte usw.
Liegt dieser Tag der ersten Zulassung 30 Jahre oder länger zurück, ist ein H-Kennzeichen möglich.

und eben das ist falsch, richtig steht es oben ! mit in den Verkehr ist Markt gemeint und nicht der Verkehr, Robert! :angry-fire:

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Mo 21. Mär 2016, 22:52
von Speedy63
Questus hat geschrieben: und eben das ist falsch, richtig steht es oben ! mit in den Verkehr ist Markt gemeint und nicht der Verkehr, Robert! :angry-fire:

Aha...und wie willst du die in Inverkehrbringung eines Kitcars belegen wenn nicht mit dem Tag der ersten Zulassung?

Meist gibt es da keine vernünftigen Unterlagen und die meisten Kithersteller existieren nicht mehr oder haben fünf mal den Besitzer gewechselt.
Waren doch meist kleine Klitschen mit Hinterhofwerkstatt.


Darkmo, wenn in den Papieren Bj. 1973 steht sollte doch eigentlich alles klar sein?

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Di 22. Mär 2016, 08:19
von Questus
Speedy63 hat geschrieben:
Questus hat geschrieben: und eben das ist falsch, richtig steht es oben ! mit in den Verkehr ist Markt gemeint und nicht der Verkehr, Robert! :angry-fire:

Aha...und wie willst du die in Inverkehrbringung eines Kitcars belegen wenn nicht mit dem Tag der ersten Zulassung?

Meist gibt es da keine vernünftigen Unterlagen und die meisten Kithersteller existieren nicht mehr oder haben fünf mal den Besitzer gewechselt.
Waren doch meist kleine Klitschen mit Hinterhofwerkstatt.


Darkmo, wenn in den Papieren Bj. 1973 steht sollte doch eigentlich alles klar sein?


ja das ist nicht einfach, sehe es mal allgemein als Hinweis nicht nur für Kit Cars sondern für Serienbauten und deren Änderungen
(denn dafür war der Thread gedacht)

übrigens es war schon immer so, dass die BESONDEREN auch besonders sind, Durchschnitt können doch alle :lol:
(zum Thema ja ich bin merkwürdig...)

Gruss :character-oldtimer:

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Di 22. Mär 2016, 08:31
von B. Scheuert
Das ist auf jeden Fall interessant, meistens wird es aber so sein, dass man sich einen " geschmeidigen" Prüfer sucht, weil die Diskussionen sehr ermüdend sind. Außerdem reagieren manche Menschen sehr unentspannt auf Wissenslücken :mrgreen: Ich sehe das immer sportlich, aber es ist Fakt, der einfachere Weg ist das nicht. Die ruhige, sachliche Argumentation, ohne Vorwürfe und Hinweise auf Wissenslücken, muss man dazu aber wirklich beherrschen. Das liegt auch nicht jedem :roll:
Aber wer sich die Mühe macht und sich vorbereitet, sollte damit eine gute Argumentationsbasis haben. :up:

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Di 22. Mär 2016, 08:34
von Questus
Bernd, jedes Wort von Dir kann ich unterstreichen !! nur so kommt man weiter

:character-oldtimer:

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 12:13
von Käfer-speedster
Hallo,
Es geht doch nicht darum einen geschmeidigen Prüfer zu finden.
Bei Replikas besagen die TÜV-Vorschriften: Tag der ersten Zulassung ist das Datum des Zusammenbaus eines alten Fahrgestells mit der neuen Karosserie (gilt bei verkürztem Chassis). Die Erstzulassung des alten Fahrgestellts darf nicht übernommen werden. Den Beweis über den Zeitpunkt des Zusammenbaus muß der Antragsteller erbringen (alte Rechnungen, Fotos usw.)
Da VW schon lange Ihre Gutachten über das Verkürzen eines Fahrgestells zurückgezogen haben, ist ein solches Fahrzeug (fast) nie legal. Daher schaffen auch nur noch Firmen für viel Geld eine TÜV-Abnahme :angry-cussingblack:
Wer damit leben kann, hat also noch geringe Möglichkeiten.
Karl

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Mi 6. Apr 2016, 15:06
von bugweiser
wenn man einen alten Briefen hat , geht die Zulassung eines Replika oder Buggys teilweise auch noch .

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Sa 2. Jul 2016, 10:34
von Käfer-speedster
Hallo,
ob ich einen alten oder einen neuen Brief habe, ist nicht relevant, es sei denn, daß im alten Brief der Umbau eingetragen wurde.
Für die Abnahme einer Replika muß man auch die entsprechenden Materialgutachten beibringen, die aber kein Gfk-Hersteller zur Verfügung stellen kann. Über das Verkürzen des Fahrgestells gibt es ebenfalls keine Gutachten usw. usw. Wenn die Vorschriften konsequent ausgelegt werden, ist eine Zulassung nicht möglich.

Hallo Darkmo:
Deine Cobra-Replika mit Baujahr 1973 ist schon deshalb "zweifelhaft", weil die Herstellerfirma zu diesem Zeitpunkt noch garnicht existiert hat. Sie basiert also auf "getürkten" Daten, wie fast alle Repikas, denn ein 356 Speedster Replikas mit Baujahr 1956 beispielsweise ist genauso illegal.
Karl

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Sa 2. Jul 2016, 15:30
von bugweiser
Käfer-speedster hat geschrieben:Hallo,
ob ich einen alten oder einen neuen Brief habe, ist nicht relevant, es sei denn, daß im alten Brief der Umbau eingetragen wurde.
l
in den alten Briefen stehen oft interessante Eintragungen . Mit diesen Briefen kann man dann eine Replika normal zulassen . ;)

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: Sa 2. Jul 2016, 19:10
von Questus
@ DARKMO

Moin Markus,

ich habe nochmals genau nachgelesen, was bzgl. der Cobra Bj 73 anwendbar im Gesetzesblatt steht:
1a.JPG
1a.JPG (61.92 KiB) 9390 mal betrachtet
1b.JPG
1b.JPG (24.06 KiB) 9390 mal betrachtet
wesentlich ist 1. dann Dritter Absatz... daraus folgt:

dass die COBRA von 1973 ! also vor über 40 Jahren so erstellt/geändert bzw. in den Verkehr gebracht wurde

(so ist es auch beim ELO vor 1988 umgebaut, nachweislich, also 2008 H Zulassung mit 911 SC Maschine und 915 er Getriebe)

Kein Sachverständiger von TÜV DEKRA und Konsorten kann Dir eine § 23 Zulassung verweigern, so steht es im Gesetz.

:music-rockout:

Gruss Harvey
:character-oldtimer:

Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011

Verfasst: So 3. Jul 2016, 16:59
von Fuss-im-Ohr
mal auf ganz doof gefragt
wenn ich meinen Karmann Typ 34 auf Subarutechnik umbaue, alles Regelkonform eintrage bekomme ich in 30 Jahren ein H?

ich Frage deshalb, weil ich auf nachfrage beim TÜV bzgl einer 4-Scheiben Bremsanlage, die Nachweislich auch schon älter als 30 Jahre ist mein H verliere wenn ich mir die einbaue

Gruss Jürgen