rund um die H-Abnahme nach o.a. (neuem) § 23 entstehen immer wieder erhebliche Irritationen in der Schrauberszene
Recht ist und bleibt grundsätzlich nur das, was in einem Bundesgesetzblatt verkündet wird
http://www.oldtimer-markt.de/sites/defa ... inie-1.pdf der LINK steht als ORIGINAL PDF des BGBL.
und nicht das, was sich Prüforganisationen dazu ausdenken, modifizieren oder bedingt.... abschreiben !
https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... dtimer.pdf
ich habe mich damit im Detail auseinandergesetzt und gebe hier Hilfestellung für andere.
Sicher, die MASSE kennt das wohl lange, aber die LINKS dazu ersparen manche Sucherei
NACHTRAG:
.....Fahrzeuge die vor 30 Jahren in den Verkehr gekommen sind..... z.B.: Das meint nicht die Erstzulassung
sondern den Tag des Verlassens des Werks, denn dann standen Sie im Markt im Verkehr zur Verfügung!!
kleine Beispiele die man sehr wohl genauer und (für uns) positiver auslegen kann !!