Zulässige Rad Reifen Kombination mit H Kennzeichen

Themen um Bremsen und Bremsanlagen, Stahlfelgen, Alufelgen und Reifen
Forumsregeln
Die Bremsanlage gehört zu den sicherheitsrelevanten Teilen am Fahrzeug und an ihr darf nicht von Laien bzw. nur unter fachkundiger Aufsicht gearbeitet werden.

Bei Problemen oder Unklarheiten an der Bremsanlage immer zur Fachwerkstatt!

Es geht um Eure und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
Antworten
Quickshot
Beiträge: 111
Registriert: Sa 11. Jul 2015, 22:03
Käfer: 68er Sparer
Wohnort: Neuss

Zulässige Rad Reifen Kombination mit H Kennzeichen

Beitrag von Quickshot »

weiß jemand von Euch ob es irgendwo listen oder Tabellen (Vorlagen) gibt was man für Rad Reifenkombinationen auf nem Herbie fahren darf die H Konform sind?

Vorne zum Beispiel auf ner 4,5er x 15 Felge hinten 5,5 oder 7x15"
Blicke da echt noch nicht so durch wenn ich ehrlich bin und hatte gehoft das es irgendwo dazu brauchbare Informationen gibt
Benutzeravatar
Fuss-im-Ohr
Beiträge: 6650
Registriert: So 27. Jan 2013, 12:06
Käfer: (o\_|_/o) 1200er Bj.69 mit Strom
Käfer: (o\_|_/o) 1200er Bj.84 als Ersatzteileträger
Karmann: {O o| |o O} Typ 34 Bj.66
Wohnort: PAF-Vohburg a.d.Donau

Re: Zulässige Rad Reifen Kombination mit H Kennzeichen

Beitrag von Fuss-im-Ohr »

hier findest ein bischen was, genau kann es dir letzendlich nur der Prüfer sagen, die "Ermessenssache" ist recht groß http://www.kaeferfriseure.de/index.php?pageid=78

Gruss Jürgen
„Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass und Hass führt zu unsäglichem Leid.“
Benutzeravatar
59drifter
Beiträge: 75
Registriert: Fr 12. Sep 2014, 18:32
Käfer: VW 1300 A 1967

Re: Zulässige Rad Reifen Kombination mit H Kennzeichen

Beitrag von 59drifter »

Hallo NoName
gehoft das es irgendwo dazu brauchbare Informationen gibt
Es gibt die Menge. Man muss nur suchen.
Einmal "flat4":
VW 1200, 1300, 1500, 1600 (kurzer Vorderwagen)
Bei Einhaltung der aufgelisteten Randbedingungen ist eine Zuassung zum öffentlichen Straßenverkehr von leistungsgesteigerten Fahrzeugen möglich. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe erhalten von VW-Werk keine Zustimmung zu einer Leitsungssteigerung. Darüberhinausgehende Änderungen können ggf. bei bestimmten TÜV-Prüfstellen per Einzelabnahme eingetragen werden.

Allgemeines:
Leistungsgrenze Auflagen
über 30 PS hydraulische Bremsanlage
über 40 PS zusätzlich Lenkungsdämpfer, Stabilisator vorn
bis 50 PS und 135 km/h
(Typ 14 bis 150 km/h) zusätzlich
Trommelbremse vorne und hinten Durchmesser 230 mm,
Backenbreite vorne 40 mm, hinten 30 mm,
Radialreifen (Gürtelreifen).
Typ 14: Radialreifen auf Felge 4 1/2 Jx15
über 50 PS zusätzlich
Vorderachsabstützungen,
Scheibenbremse vorne (z.B. Willibald- oder CSP-Umbausatz) oder
Porsche 356-Trommelbremse (5-Loch) Durchmesser 280 mm, hintere Trommelbremse mit 40 mm Backenbreite,
Räder mindestens 4 1/2 Jx15 ET 25 mit 165 R 15 S
über 75 PS zusätzlich
tiefergelegte Vorderachse,
Räder mindestens 175/70 R 15 S auf 5 1/2 Jx15 (bis 100 PS)
bis 190 km/h Freigabe mit 4 Scheibenbremsen (VA innenbelüftet) eines Tuners

Sonstiges:

Die Spindellenkung (bis Juli 1965) sollte gegen ein Rollenlenkgetriebe ausgetauscht werden.
Fünfloch-Räder ab 4 1/2 Jx15 ET 25 mit 165 R 15 S sind obligatorisch. Gleichartige Sonderräder (Lemmerz, Mangels 356 GT) können mit bis zu 195/60 R 15 montiert werden.
Die Zweikreisbremsanlage mit Tandem-Hauptbremszylinder ist bei Einkreisbremsanlgen zu empfehlen.
Bei Fahrzeugen ab 01.10.71 ist aus Abgas- und Geräuschgründen eine Achsantriebsübersetzung von 3,875 oder ein Porsche 5-Gang-Getriebe Voraussetzung für die Zulassung.

URL des Beitrags: flat4 - Welche Umbauten sind beim Käfer zulaessig%3F.htm

Oder: TÜV Süddeutschland - Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern
Reifen/Räder
Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen:

Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.
Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche Umrüstungen
(Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS).
Werksfreigegebene Umrüstungen
Reifengröße max. 2 "Nummern" breiter als am Original.
Beispiel: MG-B
Grundausstattung: 165SR14
mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine "Hot-Rod-Fahrzeuge").
Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren.
@ Fuss-Im-Ohr: nur soviel zur gern ins Feld geführten "Ermessenssache" des Prüfers.

Ein H-Oldie ist nun mal sorgfältig restauriertes automobiles Kulturgut - was grundsätzlich anderes als eine gepimpte Strand-Spaß-Gurke mit Augenkrebs-Garantie.
Stets sichere Fahrt!
+++
59drifter
Benutzeravatar
Fuss-im-Ohr
Beiträge: 6650
Registriert: So 27. Jan 2013, 12:06
Käfer: (o\_|_/o) 1200er Bj.69 mit Strom
Käfer: (o\_|_/o) 1200er Bj.84 als Ersatzteileträger
Karmann: {O o| |o O} Typ 34 Bj.66
Wohnort: PAF-Vohburg a.d.Donau

Re: Zulässige Rad Reifen Kombination mit H Kennzeichen

Beitrag von Fuss-im-Ohr »

59drifter hat geschrieben:
Oder: TÜV Süddeutschland - Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern
Reifen/Räder
Folgende Voraussetzungen sind der Begutachtung zugrunde zu legen:

Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der StVZO entspricht.
Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechend zeitgemäße und mögliche Umrüstungen
(Liste A aus altem § 36 StVZO beachten, z.B. grüne TÜVIS).
Werksfreigegebene Umrüstungen
Reifengröße max. 2 "Nummern" breiter als am Original.
Beispiel: MG-B
Grundausstattung: 165SR14
mögliche Umrüstung: 185/70SR14 (Felgenbreite beachten!).
Umrüstungen, die nachweislich bereits vor 20 Jahren, bezogen auf den Zeitpunkt der Oldtimerbegutachtung, vorschriftsmäßig durchgeführt worden sind.
Umbereifungen von Diagonal- auf Radial-Reifen sind grundsätzlich möglich.
Unterschiedliche Reifengrößen vorne/hinten nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen oder im Räderkatalog bzw. zeitgenössischen Prüfberichten aufgelistet (also keine "Hot-Rod-Fahrzeuge").
Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen waren.
bist dir sicher das das auf den Käfer bezogen ist? iseht stark nach Kübelwagen aus

Gruss Jürgen
„Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass und Hass führt zu unsäglichem Leid.“
Benutzeravatar
59drifter
Beiträge: 75
Registriert: Fr 12. Sep 2014, 18:32
Käfer: VW 1300 A 1967

Re: Zulässige Rad Reifen Kombination mit H Kennzeichen

Beitrag von 59drifter »

Hallo Jürgen,

Marke und/oder Typ werden in diesem "Anforderungskatalog" nicht spezifiziert - somit: "alle Fahrzeuge".
Was bei mir "abweichend vom Auslieferungszustand" ging, waren - nach vorheriger Beratung - nur zwei Petitessen:
1.) Zwei-Farben-Lackierung
2.) 165er Reifen auf 4 1/2 J 15-Felgen (Typ 3-Kombination). Mit vorgenommener Eintragung.
Always drive safely
+++
59drifter
Jim Douglas
Beiträge: 460
Registriert: Sa 12. Nov 2011, 12:57
Wohnort: Karlsruhe
Kontaktdaten:

Re: Zulässige Rad Reifen Kombination mit H Kennzeichen

Beitrag von Jim Douglas »

Hallo,
bei meinem 1302 sind vorne 175/65/15 auf 5,5x15 et 25 und hinten 195/60/15 auf 7x15 et 16 auf Radkappenfelgen auf H-Kennzeichen eingetragen...

Gruß Douglas
_____________________________________________________________________________________________________
"Es kommt nicht drauf an wie man neben seinem Wagen stehen kann, sondern wie man mit ihm fahren kann."
"was machst du, du wirst langsamer?" "Ich hol sie mir dichter ran" "Hab ich dich richtig verstanden?"
Zähne zusammenbeißen, Prinzessin, es ist nur Käfer fahren
Benutzeravatar
Fuss-im-Ohr
Beiträge: 6650
Registriert: So 27. Jan 2013, 12:06
Käfer: (o\_|_/o) 1200er Bj.69 mit Strom
Käfer: (o\_|_/o) 1200er Bj.84 als Ersatzteileträger
Karmann: {O o| |o O} Typ 34 Bj.66
Wohnort: PAF-Vohburg a.d.Donau

Re: Zulässige Rad Reifen Kombination mit H Kennzeichen

Beitrag von Fuss-im-Ohr »

Quickshot hat geschrieben:weiß jemand von Euch ob es irgendwo listen oder Tabellen (Vorlagen) gibt was man für Rad Reifenkombinationen auf nem Herbie fahren darf die H Konform sind?

Vorne zum Beispiel auf ner 4,5er x 15 Felge hinten 5,5 oder 7x15"
Blicke da echt noch nicht so durch wenn ich ehrlich bin und hatte gehoft das es irgendwo dazu brauchbare Informationen gibt
es muss innerhalb der ersten 10 Jahre nach Zulassung deines Käfers schon auf dem Käfer gegeben haben, dann klappts auch mit dem H
Fuchsfelgen gab es zB schon Anfang der '70er Jahre schon am Käfer, somit kommen die auch in den Kreis des H. Den Nachweis musst du allerdings erbringen bzw der Prüfer glaubt es dir.
Zeitungsausschnitte, Berichte, Kataloge aus der Zeit etc http://www.kaeferfriseure.de/index.php?pageid=77
Nachbauten die dem Original entsprechen werden auch eingetragen, mit H (direkte Auskunft vom TÜV Beamten)

Gruss Jürgen
„Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass und Hass führt zu unsäglichem Leid.“
Benutzeravatar
B. Scheuert
Beiträge: 8949
Registriert: Do 5. Dez 2013, 19:00
Käfer: 1303
Wohnort: anne Ruhr zu Hause

Re: Zulässige Rad Reifen Kombination mit H Kennzeichen

Beitrag von B. Scheuert »

Jim Douglas hat geschrieben:Hallo,
bei meinem 1302 sind vorne 175/65/15 auf 5,5x15 et 25 und hinten 195/60/15 auf 7x15 et 16 auf Radkappenfelgen auf H-Kennzeichen eingetragen...

Gruß Douglas
Bei mir auf dem 03 ebenfalls. Der Prüfer meinte maximal 2 Größen Differenz zwischen vorn und hinten.
Antworten