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Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 00:12
von bug4life1987
Nabend

Bin jetzt so langsam an der Motorplanung und da spielt der Tüv ja ne große Rolle nur leider sagt mir jeder was anderes
Also bauen möchte ich gerne 1,8-2,2 so ganz schlüssig bin ich mir noch net
mit 2weber doppelvergaser und sportauspuffanlage
habe bisher nur motoren in golfs u.ä. gepflanzt da ist ja alles meist recht seriennah bis hin zum vr turbo bzw gibts für alles Gutachten

achja bj is 83 also mexico ist ja auch relevant

aber was muss ich beachten oder abklären damit der Abnahme nix im wege steht
also nur rein Motorenseitig .....Bremse und Fahrwerk ist klar
Denn bei son nem selbstgebauten Motor hat er ja keine Refferenzdaten
Helfen Fzg-schein kopien

mfg Andre

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 02:03
von müller-daum
Hallo Andre ,
am besten ein Fahrgestell vor dem 01.10.1971.Der maximale Schadstoffausstoß muß danach sehr teuer erwiesen werden.
Gruß
Hans Müller-Daum

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 05:45
von Poloeins
Legal wäre ein Serien-1600er mit 40er Weber machbar.

Dafür gibts ein Abgasgutachten...

Und drüber wird die Luft schon sehr dünn!

MfG Lars

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 09:58
von rme
So ist das leider mit den 83ern. Du brauchst auf jeden Fall ein Abgasgutachten um das Ganze legal eingetragen zu bekommen. In der heutigen Zeit sollte es schwer werden einen Prüfer zu finden der das auf seine Kappe nimmt und z.B. einen 1775er ohne Abgasgutachten einträgt. Ich habe auch schon recht oft die Aussage gehört "das kriegt man eingetragen". Auf genauere Rückfrage stellte sich dann aber raus, dass entweder der Hubraum dabei unterschlagen werden musste oder das entsprechende Gutachten dann doch nicht existent ist.
Ich habe die Sache mit dem Abgasgutachten aber schon mal mit dem Prüfer meines Vertrauens andiskutiert, es sollte von technischer und finanzieller Seite machbar sein. Relevant für die Abgasmessung sind aber auch andere Komponenten wie z.B die Nockenwelle um das Gutachten auch bei weiteren Fahrzeugen verwenden zu können und einen Teil der Investition wieder einzuspielen. Streng genommen müssten alle Motoren dann die gleiche Konfiguration heben. Mit einem neuen Gutachten spielt aber auch die Eintragung auf H wieder eine Rolle, der "historische Prüfbericht" liegt ja leider nicht vor weil das Gutachten gerade erst erstellt wurde.
Da mein Motor aber das letzte Jahr ganz andere Probleme hatte, habe ich die Angelegenheit bislang nicht weiter verfolgt, denke jetzt aber wieder drüber nach.

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 10:10
von Poloeins
Ein Abgasgutachten für ein Auto ist etwas anderes als ein Mustergutachten.Besonders finanziell ist das ca Faktor 10(Kenntnisstand 2012).

Ich hatte mich da mal schlau gemacht.Also wenn DU ein Abgasgutachten machen lässt,dann ist das definitiv NUR für dein Auto.

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 10:45
von bug4life1987
Das sind ja prinzipell erstmal keine guten Nachrichten
Über was für preise reden wir den beim Abgasgutachten über google finde ich aussagen von 490-5000
und wo lässt man sowas machen für mich interessant wäre mecklenburg ,brandenburg

also hab ich prinzipiell nur die Möglichkeit ne Bodengruppe vor 71 zu Verwenden , nen 1600 mit weber zu fahren, Hubraum zu verschweigen, oder ein abgasgutachten zu bezahlen

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 11:17
von Poloeins
Soweit,so richtig!

Dekra Dresden kann Abgasgutachten machen.Mein Kenntnisstand ist von denen..

Der Preis richtet sich nach Wunsch der Abgasnorm.Ich hatte natürlich EURO 1 oder 2 im Blick.

Aber der Martin und der 1303-mann der das Abgasgutachten für den Subaru hat machen lassen,kann das sicher besser beantworten.

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 19:21
von bug4life1987
naja euro 1 würde natürlich reichen ist ja eh saisonbetrieb von daher hält sich die steuer in grenzen
jetzt ist natürlich fraglich ob man die richtwerte auch erreicht bzw ob es grenzwertig ist

sone hausnummer bzzgl preis wäre was
dann weiß man was mehr sinn macht

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 20:40
von rme
Euro 1 erreichst du nur mit G-Kat.

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 21:10
von Poloeins
Euro 1 ist diesseits der 800Eu...

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 21:13
von VeeDee
Wenn schon Euro 1 oder 2:

Tafel 1800i

Da ist das Gutachten dabei und der Motor läuft sehr schön, egal ob der günstige mit 72PS oder der aufwändige mit 101.


Always Aircooled

VeeDee

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 21:25
von Poloeins
Gibts die noch?

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: So 25. Jan 2015, 21:38
von VeeDee
Poloeins hat geschrieben:Gibts die noch?
Yessir.

Habe vor Weihnachten noch mit Gerd Tafel telefoniert.

Grüße

VeeDee

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 00:24
von Poloeins
Ooooh cool...da muss beim Gerd mal vorbei...

Re: Eintragung Größerer Motor Tipps Richtlinien usw

Verfasst: Mo 26. Jan 2015, 06:07
von Poloeins
So...hab diese Bildungslücke mal gestopft...

Also 11K Eu finde ich ganz schön fair für einen abgestimmten Einspritzkomplettmotor MIT TüV UND Grüner Plakette!

MfG Lars