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Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV
Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 14:04
von doggydoc1@me.com
Hallo,
Ich habe gestern beim TÜV mal wegen der Zulassung meines Käfers in Bezug auf die Brems-Blinkschaltung nachgefragt und habe pures Staunen geerntet. Draussen hing zwar ein Poster mit "Wir lieben Oldtimer", aber die Sache war dem Herren in Blau doch neu. Wie erkläre ich es dem TÜV, dass diese Zweikreisschaltung regelkonform ist (am besten mit Angabe der Vorschrift).
Zweite Fage wäre, ob es es eine Möglichkeit gibt die Winker mit eintragen zu lassen. Ich habe sie so umgerüstet , dass die Lampen synchron blinken. Ist dies zulässig ?
Danke im Voraus für die Hilfe
Matthias
Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV
Verfasst: Mi 16. Apr 2014, 19:45
von bugweiser
also die Wlinker müssen hier in D mitblinken . Sie sind ja von VW aus schon eingetragen , brauchen also nicht extra eingetragen werden . Wenn dann noch die hintere Rückleuchte rot mitblinkt ( ist bis ca. BJ 69 zulässig) UND vorne noch ein paar Zusatzblinker vorhanden sind , sollte der TÜV keine Probleme machen .
Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV
Verfasst: Do 17. Apr 2014, 00:19
von Hubba Bubba
Ich hab hinten Rot blinkende Einkammerleuchten
Vorne Kotflügelblinker und meine Winker leuchten
dauerhaft wie original! Kein Problem beim Tüv...
Schau mal im § 72 StVZO da sollte das stehen!
Hier kann man Dir bestimmt auch helfen:
http://www.rettung-fuer-den-winker.de/6.html
Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV
Verfasst: Do 17. Apr 2014, 08:56
von bugweiser
kein Problem beim Tüv heißt ja nicht das es erlaubt ist . Blinker müssen ganz klar blinken oder wie soll sonst eine Warnblinkanlage funktionieren? Und sie ist Vorschrift für ALLE Fahrzeuge , ebenso eine Diebstahlsicherung .
Dem Tüvmann muss man auch nicht alles erzählen. Was geht den das an, wie das Blinkmodul funktioniert . Es muss nur betriebssicher aufgebaut sein .
Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV
Verfasst: Do 17. Apr 2014, 11:20
von doggydoc1@me.com
bugweiser hat geschrieben:kein Problem beim Tüv heißt ja nicht das es erlaubt ist . Blinker müssen ganz klar blinken oder wie soll sonst eine Warnblinkanlage funktionieren? Und sie ist Vorschrift für ALLE Fahrzeuge , ebenso eine Diebstahlsicherung .
Dem Tüvmann muss man auch nicht alles erzählen. Was geht den das an, wie das Blinkmodul funktioniert . Es muss nur betriebssicher aufgebaut sein .
Dann sollte alles so funktionieren. Danke auch für den links zur StVZO. Müssen die Winker immer im betrieb sein oder können sie abschaltbar sein ? Beim Warnblinken sind sie zum beispiel inaktiv. Wie pingelig sind die Herren vom TÜV ?
Liebe Grüße aus dem Süden und Frohe Ostern
Matthias
Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV
Verfasst: Do 17. Apr 2014, 11:42
von luftgeboxt
Ich habe Die Winker umgebaut
klappen aus bei Betätigung des Blinkerhebels und blinken im Takt mit, zusätzlich Zweikammer hinten und Kotflügelblinker vorne.
Legal bei meinem Baujahr wäre sogar nur Winker und blinker vorne sowie einkammer hinten mit blink brems modul. das ist mir aber ersten zu teuer und zweitens muss mann immer mit der Dämlichkeit der anderen rechnen und die achten halt nicht auf Winker zumal da nur 3 Watt Birnchen drinne funzeln.
deshalb meine Safety first Variante.
Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV
Verfasst: Do 17. Apr 2014, 12:11
von bugweiser
wenn in den Rückleuchten Blinker sind und vorne ebenfalls , müssen die Winker nicht ausklappen. Zumal sie für Dauerbetrieb nicht geeignet sind. Deshalb kann ich meine seperat abschalten.
Zu den Tüvern: die haben doch selber kaum Ahnung , kennen nur 0815 Fahrzeuge.