Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV

Verkabelung, Beleuchtung, Radio & Sound - ob auf 6V oder 12V
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doggydoc1@me.com
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Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV

Beitrag von doggydoc1@me.com »

Hallo,
Ich habe gestern beim TÜV mal wegen der Zulassung meines Käfers in Bezug auf die Brems-Blinkschaltung nachgefragt und habe pures Staunen geerntet. Draussen hing zwar ein Poster mit "Wir lieben Oldtimer", aber die Sache war dem Herren in Blau doch neu. Wie erkläre ich es dem TÜV, dass diese Zweikreisschaltung regelkonform ist (am besten mit Angabe der Vorschrift).
Zweite Fage wäre, ob es es eine Möglichkeit gibt die Winker mit eintragen zu lassen. Ich habe sie so umgerüstet , dass die Lampen synchron blinken. Ist dies zulässig ?

Danke im Voraus für die Hilfe


Matthias
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bugweiser
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Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV

Beitrag von bugweiser »

also die Wlinker müssen hier in D mitblinken . Sie sind ja von VW aus schon eingetragen , brauchen also nicht extra eingetragen werden . Wenn dann noch die hintere Rückleuchte rot mitblinkt ( ist bis ca. BJ 69 zulässig) UND vorne noch ein paar Zusatzblinker vorhanden sind , sollte der TÜV keine Probleme machen .
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Hubba Bubba
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Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV

Beitrag von Hubba Bubba »

Ich hab hinten Rot blinkende Einkammerleuchten
Vorne Kotflügelblinker und meine Winker leuchten
dauerhaft wie original! Kein Problem beim Tüv...

Schau mal im § 72 StVZO da sollte das stehen!
Hier kann man Dir bestimmt auch helfen:
http://www.rettung-fuer-den-winker.de/6.html
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bugweiser
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Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV

Beitrag von bugweiser »

kein Problem beim Tüv heißt ja nicht das es erlaubt ist . Blinker müssen ganz klar blinken oder wie soll sonst eine Warnblinkanlage funktionieren? Und sie ist Vorschrift für ALLE Fahrzeuge , ebenso eine Diebstahlsicherung .
Dem Tüvmann muss man auch nicht alles erzählen. Was geht den das an, wie das Blinkmodul funktioniert . Es muss nur betriebssicher aufgebaut sein .
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Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV

Beitrag von doggydoc1@me.com »

bugweiser hat geschrieben:kein Problem beim Tüv heißt ja nicht das es erlaubt ist . Blinker müssen ganz klar blinken oder wie soll sonst eine Warnblinkanlage funktionieren? Und sie ist Vorschrift für ALLE Fahrzeuge , ebenso eine Diebstahlsicherung .
Dem Tüvmann muss man auch nicht alles erzählen. Was geht den das an, wie das Blinkmodul funktioniert . Es muss nur betriebssicher aufgebaut sein .
Dann sollte alles so funktionieren. Danke auch für den links zur StVZO. Müssen die Winker immer im betrieb sein oder können sie abschaltbar sein ? Beim Warnblinken sind sie zum beispiel inaktiv. Wie pingelig sind die Herren vom TÜV ?

Liebe Grüße aus dem Süden und Frohe Ostern

:text-thankyouyellow:

Matthias
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luftgeboxt
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Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV

Beitrag von luftgeboxt »

Ich habe Die Winker umgebaut
klappen aus bei Betätigung des Blinkerhebels und blinken im Takt mit, zusätzlich Zweikammer hinten und Kotflügelblinker vorne.

Legal bei meinem Baujahr wäre sogar nur Winker und blinker vorne sowie einkammer hinten mit blink brems modul. das ist mir aber ersten zu teuer und zweitens muss mann immer mit der Dämlichkeit der anderen rechnen und die achten halt nicht auf Winker zumal da nur 3 Watt Birnchen drinne funzeln.

deshalb meine Safety first Variante.
Get the bozack!
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bugweiser
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Re: Zweikreis Blink-Bremslichtanlage und der TÜV

Beitrag von bugweiser »

wenn in den Rückleuchten Blinker sind und vorne ebenfalls , müssen die Winker nicht ausklappen. Zumal sie für Dauerbetrieb nicht geeignet sind. Deshalb kann ich meine seperat abschalten.
Zu den Tüvern: die haben doch selber kaum Ahnung , kennen nur 0815 Fahrzeuge.
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