Mit dem copyright muss man seeeehr vorsichtig sein. Wenn etwas für jeden kostenfrei -also Gesetzeskonform kostenlos, wie z.B. verteilte Flyer- erhältlich war, dann gehts möglicherweise. Den KURU -katalog gab es m.W.nicht kostenlos.
Kläger können mittlerweile alle Anwälte sein die darauf aus sind. "Zum Schutze evtl. Rechteinhaber".
Mittlerweile darf man in den wenigsten Museen noch fotografieren wg. dem copyright.

Ansonsten 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers.......... dann ist alles frei. Wenn ich jetzt so rechne....
