Seite 2 von 2
Re: Standheizung Eberspächer B1L
Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 19:50
von silvercoupe85
Der Co Wert muss gemessen werden, ansonsten ist das einschalten lebensgefährlich. Tüv ,stimme ich dir zu bekomme ich so nicht.
gruss Christian
Re: Standheizung Eberspächer B1L
Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 20:12
von Calibaer
Ich frage mich schon seit längerem wie ich das machen soll! Meine Standheizung ist "alt" aber ich brauche doch im Kübel ne Heizung oder? Soll ich mir jetzt für teuer Geld so nen blöden Körper kaufen oder wie?
Re: Standheizung Eberspächer B1L
Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 20:16
von silvercoupe85
Co Messgerät dran halten also an der Seite wo er in den Innenraum bläst (ein Empfiindliches!) sind die Werte in Ordnung benutzen, nur weil sie alt ist muss sie ja nicht kaputt sein, der Tüv gibt dir da aber zu 100% ne Absage.
Ist ja nicht anderes als wenn die Heizbirne kaputt ist, da vergast man sich ja auch selber
https://vimeo.com/56820182
gruss
Re: Standheizung Eberspächer B1L
Verfasst: Sa 5. Jan 2013, 22:37
von Poloeins
Calibaer hat geschrieben:Ich frage mich schon seit längerem wie ich das machen soll! Meine Standheizung ist "alt" aber ich brauche doch im Kübel ne Heizung oder? Soll ich mir jetzt für teuer Geld so nen blöden Körper kaufen oder wie?
PKW offen braucht keine Heizung!
Re: Standheizung Eberspächer B1L
Verfasst: Do 17. Jan 2019, 17:43
von golbach
drehzahltier hat geschrieben:Hallo,
nicht vergessen der Standheizungs Körper darf nicht älter als 10 Jahre sein, sonst gibt es ärger beim Tüv.
Gruss Daniel
Eberspäscher hat eine Wartungsfreigabe (B2) rausgegeben wo man erlesen kann das bei dieser Luftheizung keine zusätzliche Wartung nötig ist!!
habe sie mir ausgedruckt,finde sie leider nicht.
war aber hier veröffendlicht worden......etl.liest man es hier noch mal.
Re: Standheizung Eberspächer B1L
Verfasst: Di 29. Jan 2019, 12:38
von Sascha70
Da sollte man sich vielleicht mal in Kübel-Foren schlaumachen, da wird das häufiger diskutiert. Laut meinem gefährlichen Halbwissen ist es so, dass die Regelung, dass eine Brennkammer nicht älter als 10 Jahre sein darf, jünger als die meisten Kübel- Käfer- und T2-Standheizungen. Daraus resultiert, dass zumindest in den 70ern bereits eingetragene Standheizungen von dieser Vorschrift nicht betroffen sind, was aber offensichtlich zumindest jüngere Prüfer nicht wissen. Bei einem neuen Einbau einer alten Heizung könnte das kritischer aussehen. Man hört auch hin und wieder, dass Prüfer sich von einer ausgebauten Brennkammer im guten Zustand überzeugen lassen. Bei Bedarf hätte ich noch einige Teile von BN4-Standheizungen aus Kübel und Bus rumliegen.
....okay, jetzt erst gesehen, dass a) es eine zweite Seite gibt und b) der ursprüngliche Thread schon ein paar Jahre alt ist.