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Re: Zulassung im Ausland

Verfasst: Mi 17. Okt 2012, 11:39
von Poloeins
Eigentlich gaaanz einfach.Arbeiten in der Schweiz (ausserhalb Grenznähe) entspricht Hauptwohnsitz Schweiz...IMMER...
D.h.:Schweizer Führerschein
Auto mit schweizer Kontrollschilder
Auf nie mehr wieder sehen Flensburg :laughing-rofl:
Bussgelder im Ausland sofort bezahlen,Kein wirksames Fahrverbot aussprechbar,Kein wirksames Auslieferungsabkommen mit der EU
Nicht alle 2Jahre zum TüV sondern wenn dich die MFK anschreibt...das geht momentan so gegen alle 4 Jahre(!!!)
Wechselkennzeichen(ein Richtiges...nicht wie in D;-)...)Teuerstes Auto versichern/versteuern anderes dann ,bis auf 40SFR Gebühren, umsonst.

Hinfahren darf ich mit meinem Führerschein und Auto überall...nur halt kein in Deutschland auf MICH zugelassenes Auto in die Schweiz...

Re: Zulassung im Ausland

Verfasst: Mi 17. Okt 2012, 14:19
von hot-rod
Poloeins hat geschrieben:Hinfahren darf ich mit meinem Führerschein und Auto überall...nur halt kein in Deutschland auf MICH zugelassenes Auto in die Schweiz...
Sorry,

aber das versteh ich jetzt nicht ganz. Dein HAUPTwohnsitz ist doch jetzt die Schweiz, oder hab ich das falsch verstanden?? Warum darst du dann kein, auf dich in der Schweiz zugelassenes Auto, in Deutschland fahren??? Mit was sollst du denn dann sonst hier fahren? Bild

fragende grüße vom hot-rod

Re: Zulassung im Ausland

Verfasst: Mi 17. Okt 2012, 17:11
von Poloeins
FührerscheinSchweiz/AutoSchweiz=freie Fahrt