ja klar steht doch da, nicht zeitgenössische Umbauten die nachweislich vor mindesten 30 Jahren vorgenommen wurden, sind auch zulässig.
Das Problem mit der Bremsanlage ist, dass es sie zwar schon vor dreißig Jahren gab, sie aber damals noch nicht bei deinem Karmann eingetragen war und das ganze vermutlich auch nicht in das zehn Jahre Fenster fällt.
Gruß Robert
rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011
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Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011
Ja, ich weiß dass ich merkwürdig bin....
-
Questus
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Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011
Jürgen Moin,
siehe den Anfang und den Text der Richtlinie auf der Basis der SV entscheiden muss
und der Text sagt das so, das Du den Wassergekühlten in den ersten 10 Jahren einbaust
und wenn 30 erreicht, wird das eingetragen
so steht es dort, wäre ja noch schöner wenn der TÜV Onkel über die Technik generell entscheidet

an Robert: Wenn es so ist, sind das ganz andere Basics ! Davon reden wir nicht...
siehe den Anfang und den Text der Richtlinie auf der Basis der SV entscheiden muss
und der Text sagt das so, das Du den Wassergekühlten in den ersten 10 Jahren einbaust
und wenn 30 erreicht, wird das eingetragen
so steht es dort, wäre ja noch schöner wenn der TÜV Onkel über die Technik generell entscheidet
an Robert: Wenn es so ist, sind das ganz andere Basics ! Davon reden wir nicht...
hol di fuchtig
QUESTUS
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Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011
Sorry aber das lese ich anders.Questus hat geschrieben:...und der Text sagt das so, das Du den Wassergekühlten in den ersten 10 Jahren einbaust
und wenn 30 erreicht, wird das eingetragen
so steht es dort...
Ja, ich weiß dass ich merkwürdig bin....
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Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011
@ Speedy
also genau:
nicht zeitgen. Änderungen (wassergekühlt oder...) .... die vor 30 Jahren ..... sind H fähig, so steht es dort
(aber Du musst den Nachweis auch führen können...!)

also genau:
nicht zeitgen. Änderungen (wassergekühlt oder...) .... die vor 30 Jahren ..... sind H fähig, so steht es dort
(aber Du musst den Nachweis auch führen können...!)
hol di fuchtig
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Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011
Und damit wären wir wieder beim "geschmeidigen" sprich verständnisvollen und aufgeschlossenem Prüfer 
-
Käfer-speedster
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Re: rund um H-Kennzeichen § 23 StVZO ab 10.02.2011
Hallo Harvey,
das ist alles ein wenig blauäugig. Du musst beweisen, daß vor mehr als 30 Jahren das Auto so erstellt worden ist, wie es heute ist (Rechnungen, Dokumente, Fotos usw.).
1973 aber wurde noch keine Cobra Replika gebaut. Wenn ein Baujahr 1973 in den Papieren steht, es zu diesem Zeitpunkt diese Firma aber noch garnicht gab, begibst Du Dich auf sehr dünnem Eis.
Das gilt auch für die meisten 356 Speedsterr Repliken, bei denen fälschlicherweise das alte Fahrgestellt zugrunde gelegt wird, obwohl durch die verkürzung die Betriebserlaubnis erlischt.
Karl
das ist alles ein wenig blauäugig. Du musst beweisen, daß vor mehr als 30 Jahren das Auto so erstellt worden ist, wie es heute ist (Rechnungen, Dokumente, Fotos usw.).
1973 aber wurde noch keine Cobra Replika gebaut. Wenn ein Baujahr 1973 in den Papieren steht, es zu diesem Zeitpunkt diese Firma aber noch garnicht gab, begibst Du Dich auf sehr dünnem Eis.
Das gilt auch für die meisten 356 Speedsterr Repliken, bei denen fälschlicherweise das alte Fahrgestellt zugrunde gelegt wird, obwohl durch die verkürzung die Betriebserlaubnis erlischt.
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