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Re: ohne heizbirnen möglich?

Verfasst: Fr 8. Apr 2016, 15:35
von Questus
@ all


vor 01.01.1956 ist nach § 35c StVZO keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich https://www.adac.de/_mmm/pdf/AOR_2014_K ... _43141.pdf

Umkehrschluss nach dem 1.1.56 Pflicht und das hat schon mal nichts mit dem TÜV, DEKRA und/oder anderen zu tun :angry-cussingblack:

denn es ist gesetzliche Ausrüstungspflicht PKW`s -- natürlich gilt es damit nicht im kaltgemachten BREZEL (logisch)

:character-oldtimer:


@ zickzackzeisig Du kannst so viele Scheiben beheizen wie Deine LiMa schafft, aber von der Heizungs- Lüftungspflicht bist Du nicht freigestellt :lol:
@ Yaan Du bist nicht vergessen ! ETT Begasung läuft gerade aktuell !!!! :music-rockout: