Totalschaden wieder Aufbauen...
Totalschaden wieder Aufbauen...
Moin,
folgendes möchte meinen 03 wieder aufbauen, nur wurde der jetzt über die Versicherung als Totalschaden abgerechnet.
Drehstabrohr ist aus dem kurs, es soll also eine andere BG mit der akuellen FGR verwendet werden.
Kann mir jemand sagen wie sich das ganze verhält, wenn mir da mal wieder jmd reinfährt?
MfG
folgendes möchte meinen 03 wieder aufbauen, nur wurde der jetzt über die Versicherung als Totalschaden abgerechnet.
Drehstabrohr ist aus dem kurs, es soll also eine andere BG mit der akuellen FGR verwendet werden.
Kann mir jemand sagen wie sich das ganze verhält, wenn mir da mal wieder jmd reinfährt?
MfG
- rme
- Beiträge: 2807
- Registriert: So 6. Jun 2010, 13:30
- Käfer: BJ 83, marsrot und ewig defekt
- Fahrzeug: Volvo 245
- Fahrzeug: altes Rennrad - echt feines Teil
- Wohnort: Duisburg
Re: Totalschaden wieder Aufbauen...
Wo ist denn jetzt dein Problem? Ich verstehe absolut nicht was du fragen willst. Was hat ein evtl. zukünftiger Unfall denn mit dem jetzigen Zustand des Fahrzeugs zu tun?
Hinweis: Dieses Posting kann Spuren von Ironie enthalten. Bei Überempfindlichkeit wird dringend vom Konsum abgeraten.
Re: Totalschaden wieder Aufbauen...
Es geht darum das Schaden in einem Register aufgenommen wird, das die Versicherungen bei Schadensfällen nutzen.
Mir geht es darum das es später nicht mal heißt der wurde schon mal als Totalschaden abgerechnet und dann gibts "nichts" mehr...
Mir geht es darum das es später nicht mal heißt der wurde schon mal als Totalschaden abgerechnet und dann gibts "nichts" mehr...
- ELO
- Beiträge: 2052
- Registriert: So 25. Jul 2010, 07:46
- Käfer: 1303 Bj.75 mit Subaru 2,5 Turbo
- Fahrzeug: Opel Insignia -B - ULTIMATE
- Fahrzeug: Suzuki Bandit 600
- Fahrzeug: Hercules K50 Ultra LC
- Wohnort: 71364
Re: Totalschaden wieder Aufbauen...
Nach der Reparatur ein Wertgutachten erstellen lassen und nach diesem versichern 

Ich habe keine Ahnung - und davon jede Menge
- rme
- Beiträge: 2807
- Registriert: So 6. Jun 2010, 13:30
- Käfer: BJ 83, marsrot und ewig defekt
- Fahrzeug: Volvo 245
- Fahrzeug: altes Rennrad - echt feines Teil
- Wohnort: Duisburg
Re: Totalschaden wieder Aufbauen...
Ach sowas meinst du. Ich hab schon "viele" Totalschäden abgerechnet und wäre auf den Gedanken nicht gekommen. Der "Totalschaden" sagt nur aus, dass der Schaden größer als der Fahrzeugwert ist. Wenn jemand sowas trotzdem aufbaut ist das für einen späteren Schaden unerheblich, vorrausgesetzt der Schaden wurde auch tatsächlich behoben. Das kannst du z.B. wie ELO schon geschrieben hat mit einem Wertgutachten belegen. Einfacher und günstiger gehtes aber wenn der Gutachter der den Schaden festgestellt hat die fachgerechte Reparatur bescheinigt. Das geschieht z.B. immer dann, wenn man Nutzungsausfall geltend machen möche. In dem Fall trägt auch die gegnerische Versicherung die zus. Gutachterkosten.Roter03 hat geschrieben:Es geht darum das Schaden in einem Register aufgenommen wird, das die Versicherungen bei Schadensfällen nutzen.
Mir geht es darum das es später nicht mal heißt der wurde schon mal als Totalschaden abgerechnet und dann gibts "nichts" mehr...
Hinweis: Dieses Posting kann Spuren von Ironie enthalten. Bei Überempfindlichkeit wird dringend vom Konsum abgeraten.
Re: Totalschaden wieder Aufbauen...
Perfect,super erklärt.
Kauf halt mein 03er Cabrio!
Kauf halt mein 03er Cabrio!
- alanandi
- Beiträge: 91
- Registriert: Mo 14. Nov 2011, 12:51
- Käfer: 62er Faltdach
- Käfer: 56 Ovali Standard mit Faltdach
- Transporter: 64er T1 Camper
- Fahrzeug: 72er Typ 3 Variant
- Fahrzeug: 74er T2b Camper
- Fahrzeug: Vespa 50N, Vespa V50 Spezial, Vespa PK50
- Fahrzeug: Mercedes /8 W115
- Wohnort: bei Bayreuth
- Kontaktdaten:
Re: Totalschaden wieder Aufbauen...
es heißt ja korrekterweise auch "wirtschaftlicher Totalschaden" und nicht einfach nur "Totalschaden"
wie oben schon geschrieben steht. Das heißt nichts anderes als dass die Kosten einer Reparatur höher ist - als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
wie oben schon geschrieben steht. Das heißt nichts anderes als dass die Kosten einer Reparatur höher ist - als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.