Totalschaden wieder Aufbauen...

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Roter03
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Totalschaden wieder Aufbauen...

Beitrag von Roter03 »

Moin,

folgendes möchte meinen 03 wieder aufbauen, nur wurde der jetzt über die Versicherung als Totalschaden abgerechnet.
Drehstabrohr ist aus dem kurs, es soll also eine andere BG mit der akuellen FGR verwendet werden.
Kann mir jemand sagen wie sich das ganze verhält, wenn mir da mal wieder jmd reinfährt?

MfG
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rme
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Re: Totalschaden wieder Aufbauen...

Beitrag von rme »

Wo ist denn jetzt dein Problem? Ich verstehe absolut nicht was du fragen willst. Was hat ein evtl. zukünftiger Unfall denn mit dem jetzigen Zustand des Fahrzeugs zu tun?
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Roter03
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Re: Totalschaden wieder Aufbauen...

Beitrag von Roter03 »

Es geht darum das Schaden in einem Register aufgenommen wird, das die Versicherungen bei Schadensfällen nutzen.
Mir geht es darum das es später nicht mal heißt der wurde schon mal als Totalschaden abgerechnet und dann gibts "nichts" mehr...
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ELO
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Re: Totalschaden wieder Aufbauen...

Beitrag von ELO »

Nach der Reparatur ein Wertgutachten erstellen lassen und nach diesem versichern :character-oldtimer:
Ich habe keine Ahnung - und davon jede Menge
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rme
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Re: Totalschaden wieder Aufbauen...

Beitrag von rme »

Roter03 hat geschrieben:Es geht darum das Schaden in einem Register aufgenommen wird, das die Versicherungen bei Schadensfällen nutzen.
Mir geht es darum das es später nicht mal heißt der wurde schon mal als Totalschaden abgerechnet und dann gibts "nichts" mehr...
Ach sowas meinst du. Ich hab schon "viele" Totalschäden abgerechnet und wäre auf den Gedanken nicht gekommen. Der "Totalschaden" sagt nur aus, dass der Schaden größer als der Fahrzeugwert ist. Wenn jemand sowas trotzdem aufbaut ist das für einen späteren Schaden unerheblich, vorrausgesetzt der Schaden wurde auch tatsächlich behoben. Das kannst du z.B. wie ELO schon geschrieben hat mit einem Wertgutachten belegen. Einfacher und günstiger gehtes aber wenn der Gutachter der den Schaden festgestellt hat die fachgerechte Reparatur bescheinigt. Das geschieht z.B. immer dann, wenn man Nutzungsausfall geltend machen möche. In dem Fall trägt auch die gegnerische Versicherung die zus. Gutachterkosten.
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Fox 4
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Re: Totalschaden wieder Aufbauen...

Beitrag von Fox 4 »

Perfect,super erklärt.

Kauf halt mein 03er Cabrio!
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alanandi
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Re: Totalschaden wieder Aufbauen...

Beitrag von alanandi »

es heißt ja korrekterweise auch "wirtschaftlicher Totalschaden" und nicht einfach nur "Totalschaden"

wie oben schon geschrieben steht. Das heißt nichts anderes als dass die Kosten einer Reparatur höher ist - als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.
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