Hallo,
ich wollte das Thema Eintragung meines Typ4 im Bj.77 noch mal angehen.
Da bis dato alle Prüfer abwinken, weil ich nix "Richtiges" in der Hand habe.....
Es werkelt eine moderne Einspritzung auf dem Motor, Kennfeld gesteuert mit Vorgabe durch Lambda Sonde.
In meinem Fall geht es darum einen Typ4 Motor (Kennbuchstabe CU oder GB) in ein 1303 Cabrio BJ.1977 einzutragen.
Ist es bei dem Baujahr nicht erstmal irrelevant ob Vergaser oder ne Einsprizung darauf werkelt...wenn man jetzt mal EM Messungen aussen vorlässt?
Alle AAS reiten immer auf einem Abgasgutachten rum...
Vom 1.1.1971 bis zum 31.12.73 gilt ein Abgasgrenzwert im Stand gemessen von 4,5% CO
und eine Rückführung der Kurbelgehäuseentlüftung ist Pflicht (in den Ansaugtrakt und nicht in die Umgebungsluft) -
das schafft jeder Typ4 Motor, der auf EFI umgerüstet wurde ohne Probleme. Vor diesem Termin gibt es keine
Abgasrichtlinie.
Nach dem 21.12.73 muss ich lediglich 3,5% CO im Stand erreichen????
Ich möchte um das sündhaft teure Abgasgutachten herum kommen.
Gibt es irgendwelche Paragraphen (Quelle wäre schön) auf die man sich in einem netten Gespräch mit einem AAS beziehen kann?
Gruß
Markus
Motorumrüstung auf Typ4 in BJ.77
Motorumrüstung auf Typ4 in BJ.77
egal ob nun 1 Meile oder 1 cm ....gewonnen ist gewonnen.