H-Kennzeichen und Änderungen

Fragen und Erfahrungen rund um TÜV und Abnahmen
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sfera-haiza
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H-Kennzeichen und Änderungen

Beitrag von sfera-haiza »

Grüßt euch,

ich habe mal eine Frage was Umbauten angeht an Autos mit H-Kennzeichen.
Man siehts ja doch überall wenn man auf Treffen ist, dass Dinge geändert sind die so eher nicht sein dürfen nach H Vorschriften.
Sprich man kennt es ja: Für den TÜV werder wieder andere originale Lampen eingebaut und danach wieder geändert.

Was sind die Folgen in Theorie und Praxis?
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DerHenning
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Re: H-Kennzeichen und Änderungen

Beitrag von DerHenning »

Ich würde sagen das ist Fahren ohne Versicherungsschutz :law-police:

Zitat:
Fahren ohne Versicherungsschutz
Verkehrsrecht-Lexikon
Synonyme: Schwarzfahrt (ohne Versicherungsschutz)

Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine in § 6 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) geregelte Straftat.

Strafbar macht sich, wer ein Kfz im Straßenverkehr fährt, obwohl für dieses keine KH-Versicherung (Krafthaftpflichtversicherung) besteht. Strafbar macht sich auch, wer als Halter den Gebrauch seines unversicherten Kfz zumindest gestattet hat.

Strafmaß für Fahren ohne Versicherungsschutz: Das Gesetz unterscheidet bei der Bestrafung danach, ob die Tat vorsätzlich begangen wurde oder fahrlässig.

Bei vorsätzlichem Fahren ohne Versicherungsschutz droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 1 Jahr.
Bei fahrlässigem Fahren ohne Versicherungsschutz droht als Hauptstrafe eine Geldstrafe oder Haftstrafe von bis zu 6 Monaten.

Punkte für Fahren ohne Versicherungsschutz: Inhaber einer Fahrerlaubnis bekommen bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz 6 Punkte ins Verkehrszentralregister (VRVZ) eingetragen.

Fahrverbot für Fahren ohne Versicherungsschutz: Neben der Hauptstrafe kann bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz zusätzlich ein Fahrverbot als Nebenstrafe ausgesprochen werden.

Zitat Ende

Quelle: http://www.vrvz.de/verkehrsrecht/fahren ... chutz.html
...wer mit seiner Werkstatt zufrieden ist, merkt nur nicht das er beschissen wird...
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PeterHadTrapp
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Re: H-Kennzeichen und Änderungen

Beitrag von PeterHadTrapp »

Die nächste Frage wäre, ob für ein Fahrzeug, das nicht mehr dem abgenommenen Zustand entspricht, nicht sogar die Betriebserlaubnis erloschen ist ...
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sfera-haiza
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Re: H-Kennzeichen und Änderungen

Beitrag von sfera-haiza »

Ah ha, wenn man sich doch so empfindlich damit schädigen kann, wieso sieht man dann soviel, dass nicht erlaubt ist?
Oder sind es nur einzelne aus einer großen Masse, die dann auffallen? Kann mich auch irren.
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8Harry8
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Re: H-Kennzeichen und Änderungen

Beitrag von 8Harry8 »

sfera-haiza hat geschrieben:Ah ha, wenn man sich doch so empfindlich damit schädigen kann, wieso sieht man dann soviel, dass nicht erlaubt ist?
Oder sind es nur einzelne aus einer großen Masse, die dann auffallen? Kann mich auch irren.
:idea: Was haben wir anno 1993 nicht haufenweise DMärker verbraten um mit 2,0l Öttinger( Ori-KW), Riechert/40er Solex PII-4 eine Zulassung zu bekommen... - und heute?
:D Blinde und taube Prüfer all überall... - oder doch Pragmatiker?!?
Wer kann heute noch eine Ori-Riechert-Auspuffanlage oder eine von z.B. Mahag, als Ersatz für die vor Jahrzehnten eingetragene jetzt aber leider durchgerostete Anlage bieten?!?
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Grüße,
Harry.
(Classic-Rallye-Fan)

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