Gültigkeit H Gutacheten

Fragen und Erfahrungen rund um TÜV und Abnahmen
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Lockdog87
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Gültigkeit H Gutacheten

Beitrag von Lockdog87 »

Servus buggys ^^

Ich wollte diesen Monat mein Käfer beim Tüv vorführen, incl. H Gutachten nur will ich den Wagen dieses Jahr noch nicht mit H Kennzeichen anmelden, sondern 2 Monate (sept-okt) mit saisonkennzeichen zulassen, um wenigstens noch ein bisschen damit fahren zu können ohne die vollen H Steuern zu bezahlen.

Ist das H Gutachten dann angenommen im April 2015 noch gültig für die H Zulassung ?
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Sebastian
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Re: Gültigkeit H Gutacheten

Beitrag von Sebastian »

Wo ist das Problem? Anmelden und dann nach 2Monaten wieder abmelden...sparst auch die Gebühren für die Prägung von Saisonkennzeichen für 2Monate.
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Lockdog87
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Re: Gültigkeit H Gutacheten

Beitrag von Lockdog87 »

Ja aber dan zahl ich doch volle steuern für 2014 oder ?
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PeterHadTrapp
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Re: Gültigkeit H Gutacheten

Beitrag von PeterHadTrapp »

erstmal ja. ABer sobald er abgemeldet ist, bekommst Du die zuviel gezahlte Steuer zurückerstattet. Du bezahlst unterm Strich nur anteilig aufs Jahr gerechnet soviel Steuer, wie es deinem Anmeldezeitraum entspricht.
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Lockdog87
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Re: Gültigkeit H Gutacheten

Beitrag von Lockdog87 »

Ok cool das wusst ich nicht danke !
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Lockdog87
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Re: Gültigkeit H Gutacheten

Beitrag von Lockdog87 »

Und kann ich ein Oldtimer auch noch im Oktober anmelden falls es september nicht mehr reicht ? Oder gibts da auch was was das nicht zulässt
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roller25
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Re: Gültigkeit H Gutacheten

Beitrag von roller25 »

den kannst du jederzeit zulassen, sofern die Zulassungsstelle auf hat!!
Nach fast 17 Jahren endlich wieder im Besitz eines 1200er und auf dem Wege zum alten Erscheinungsbild.
Back to basic!
o.k. jetzt 10 Jahre später, haben doch einige Änderungen statt gefunden, aber doch noch in Anlehnung an meinen 1. Käfer. Nur der ursprünglich für Winter 2012/13 angedachte Neulack darf noch warten, halbwegs gut erhaltener Originallack hat doch auch was... :P
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8Harry8
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Re: Gültigkeit H Gutacheten

Beitrag von 8Harry8 »

:D Jedes Jahr die gleiche Crux - altes Blech besteht nunmal zu fast 100% aus Zucker! ;)
Unsere H-Kameraden kosten ja nicht direkt die Welt/anno/Monat... - was aber mit den Youngtimern?!?
Die KFZ-Steuer ist immer anteilig ab Zulassung bis Jahresende zu entrichten - es sei denn, man hat von Haus aus ein Saisonkennzeichen beantragt!
Vorauszahlungen an das F-Amt werden danach freilich auf Heller und Pfennich/Tag - da sind unsere KFZ-Steuer-Erbsenzähler sehr akkurat - von/ bis tatsächlichem Zulassungsdatum zurückerstattet!
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Grüße,
Harry.
(Classic-Rallye-Fan)

'78er Cabby 2,0l - volles "Early-German-Style-Programm"
'92er 8er-Bring-Mich-Werkstatt - BMW 850i, Rakete mit Stil - viiiiieeeel Stil!
Fehlt noch was? Ja! ;-)
Jim Douglas
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Re: Gültigkeit H Gutacheten

Beitrag von Jim Douglas »

Ich habe meinen H-Käfer damals im Dezember zugelassen :D und dann angemeldet bis März weggestellt...
bei dem "günstigen" Steuersatz kann man das Auto doch durchgehend zugelassen lassen??? (meine Meinung...)
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"Es kommt nicht drauf an wie man neben seinem Wagen stehen kann, sondern wie man mit ihm fahren kann."
"was machst du, du wirst langsamer?" "Ich hol sie mir dichter ran" "Hab ich dich richtig verstanden?"
Zähne zusammenbeißen, Prinzessin, es ist nur Käfer fahren
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