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Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: Sa 9. Aug 2014, 14:03
von Simon1234
Hallo, habe leider bei der Suche nichts passendes gefunden evtl. kann mir ja hier jemand sagen wie ich vorgehen soll...
Ich habe einen 1303 für den ich an Unterlagen ausser einem Kaufvertrag nichts habe.
Der Verkäufer hatte den Wagen selbst nur weiterverkauft soweit ich weiss war er nie der "Halter" weiss jemand wie ich am besten zu einem neuen Brief für den Wagen komme?
lG,
Simon
Re: Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: So 10. Aug 2014, 09:34
von Buggyboy
Hi Simon, frag' doch einfach mal bei Deiner Zulassungsstelle an- die können Dir kompetente Auskunft geben...
Die haben sowas öfter und kennen sich ganz toll damit aus...
Gruß Thomas
Re: Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: So 10. Aug 2014, 11:38
von B. Scheuert
Ich hatte so etwas mal bei einem Motorrad. Du brauchst vom Kraftfahrbundesamt eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde. Da kannst Du selbst eine Anfrage mit dere Fahrgestellnr. machen. Danach kommt dann das Strassenverkehrsamt ins Spiel. Den neuen Brief (Zulassungsbescheinigung 1 ) stellt Dir das SVA mit Hilfe der Abnahmebescheinigung vom Tüv aus. Das machen die aber nur mit der KBA Bescheinigung.
Aber fragen beim SVA kostet nichts, nur Zeit
Re: Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: So 10. Aug 2014, 12:11
von Simon1234
Ok dann wird das wohl noch etwas warten müssen da der Käfer zur Zeit komplett zerlegt ist
am besten mache ich vor den Arbeiten an der Bodengruppe mal die Anfrage beim KBA geht das eigentlich auch online ?
Vielen Dank für die Antworten
Re: Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: So 10. Aug 2014, 14:28
von more
Ich habe neulich irgendwo gelesen dass das KBA für diese Bescheinigungen nicht mehr zuständig ist, sondern die lokalen Zulassungsbehörden. Habe aber gerade keine Quelle zur Hand.
Re: Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: So 10. Aug 2014, 16:08
von Schraub-Baer.de
more hat geschrieben:Ich habe neulich irgendwo gelesen dass das KBA für diese Bescheinigungen nicht mehr zuständig ist, sondern die lokalen Zulassungsbehörden. Habe aber gerade keine Quelle zur Hand.
Ja, ich denke, ich habe das bei meiner Recherche letztes Jahr auf der KBA Seite auch irgendwo gefunden/gelesen.
Re: Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: So 10. Aug 2014, 17:10
von hot-rod
Die Anfrage würde ich trotzdem JETZT machen. Am Schluss hat noch irgendwer Rechte an dem Fahrzeug und freut sich drüber, das DU den jetzt restaurierst. Weil dann haste ein echtes Problem....bzw. razzfazz kein Auto mehr
gruß hot-rod
Re: Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: So 10. Aug 2014, 22:03
von B. Scheuert
hot-rod hat geschrieben:Die Anfrage würde ich trotzdem JETZT machen. Am Schluss hat noch irgendwer Rechte an dem Fahrzeug und freut sich drüber, das DU den jetzt restaurierst. Weil dann haste ein echtes Problem....bzw. razzfazz kein Auto mehr
gruß hot-rod
Genau! Das sollte man schon vor dem Kauf machen
Aber auf jeden Fall bevor da jetzt noch mehr Geld versenkt wird!
Re: Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: Di 19. Aug 2014, 09:07
von cabriolette
B. Scheuert hat geschrieben:Ich hatte so etwas mal bei einem Motorrad. Du brauchst vom Kraftfahrbundesamt eine Bescheinigung, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde. Da kannst Du selbst eine Anfrage mit dere Fahrgestellnr. machen. Danach kommt dann das Strassenverkehrsamt ins Spiel. Den neuen Brief (Zulassungsbescheinigung 1 ) stellt Dir das SVA mit Hilfe der Abnahmebescheinigung vom Tüv aus. Das machen die aber nur mit der KBA Bescheinigung.
Aber fragen beim SVA kostet nichts, nur Zeit
Ganz so "einfach" ist es meines Wissens nicht.
Das geht nur wenn du der letzte eingetragene Besitzer bist.
Ansonsten braucht es vom letzten eingetragenen Besitzer eine beglaubigte Verlustmeldung des Kfz Briefes.
Ein Arbeitskollege hat das gerade mit nem W123 durch.
Natürlich kann dein Zulassungsamt auch andere Ansprüche stellen, also - so wie oben
Nachfragen
Re: Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: Di 19. Aug 2014, 09:17
von bugweiser
bei mir ging das so : Vollabnahme fürs Fahrzeug , KBA Anfrage durchs StVA , Eidesstatt Abgabe durch Meinewenigkeit , Aushändigung der neuen Papiere durchs STVA . Was die vergessen haben , war ein 6 wöchiges Aufgebot zu stellen . War mir doch egal
Re: Brief beantragen mit nur Kaufvertrag
Verfasst: Mi 20. Aug 2014, 06:02
von lightning grey
Moinsen zusammen,
der Kommentar von more ist richtig, das läuft aber schon länger so. Und gerade weil die Zulassung Sache des Kreises ist würde ich mich da vorher schlau machen...
Wenn Deine Fin nicht beim KBA geführt ist, das erzählt Dir jemand aus der Zulassungsstelle, brauchst Du für die Paragraph 21 Abnahme das Datum der Erstzulassung. Alternativ kannst Du Dir bei
history@volkswagen.de das Datum benennen lassen an dem Dein Kraftwagen vom Band gelaufen ist.
Damit kannst Du den Wagen beim TÜV vorführen. Was Du sonst noch brauchst wird man Dir auf dem Verkehrsamt erzählen. Das ist wie geschrieben schwer abhängig vom Kreis. In Hamburg musst Du einen Bluteid ablegen, die Töchter vom Bürgermeister heiraten und was weiß ich noch. Fürchterlich unfreundlich..... Nachdem ich umgezogen bin, hatte ich einen total entspannten Beamten vor mir sitzen...
"Ach toll, n Käfer.... sind wir ja früher nur gefahrenen... schön, schön.... was am Motor gemacht? Mein Bruder hatte mal n Typ4... der ging ganz gut damals... Achja, sagen Sie dem Schilderdienst Ihr Kennzeichen müsste auf 220 passen.... Viel Spaß..."