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Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: So 17. Nov 2013, 13:18
von Wolfman
Servus, Grüß Gott, moin moin.
Zur Situation:
Ich habe einen Ovali Bj. 1956(Oldtimer Zulassung) und leider eine 64er Bodengruppe(mich stören die falschen Heizungshebel und die Öffnung in der Karosse für die hinteren Stoßdämpfer passen nicht mit dem Fhgst. überein).
Die Original 64er Rahmennummer ist durchge XXX t und die 56er Nummer eingeschlagen und auch im Brief eingetragen.
Nun habe ich eine 56er Bodengruppe ohne Brief angeboten bekommen.
Kann ich die jetzige Nummer(also 56er) übernehmen(beim 64er Fahgst. einfach raustrennen oder machen lassen)?
Dann wüßte ich gerne noch, welche Bundbolzen VVA sollte man nehmen, also welchen Hersteller, die Preisunterschiede sind ja gravierend(CSP, Bugwelder, Hoffmann, Werk34 usw)? 
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: So 17. Nov 2013, 21:31
von youngtimerfan
ENTFERNT
§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN auch auf genietetem Schild zulässig
aber ehrlich, nimm ersteres
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Mo 18. Nov 2013, 08:38
von Boncho
Moin moin,
ich habe den letzten Beitrag editiert. Wir distanzieren uns im Forum deutlichst von irgendwelchen illegalen Aktionen, was Fahrgestellnummern entfernen, umschlagen oder austrennen angeht.
Der einzigst richtige Weg ist, damit zum Tüv Prüfer deines Vertrauens zu gehen und die Aktion von ihm absegnen zu lassen. Mit deren OK kannst du auch Fahrgestellnummern umschlagen, wenn die alte Platte nachweislich entsorgt wurde. Die Prüfer schlagen dir dann auch die Begrenzungssterne ein.
Grüße,
Tobias
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 10:37
von Wolfman
OK, danke an alle.
Hat jemand eine Meinung zu den VVA?
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 10:48
von schickard
CSP liefert Unterlagen für den TÜV mit, damit hast du die besten Chancen die Achse auch legal zu fahren. Die Qualität ist zudem auch tiptop
Grüße
Christian
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 18:39
von rme
Warum willst du die Nummer überhaupt umschlagen lassen?
Wenn du eine 56er Platte mit originaler Fahrgestellnummer hast, warum lässt du den Wagen nicht einfach mit der Nummer zu?
Vom bürokratischen Aufwand kann das auch nicht aufwendiger sein als einen Rahmentausch durchzuführen und du hast es "original" ohne irgendwelche Nummernspielchen. Mir würde das deutlich besser gefallen.
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 18:42
von rme
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 19:15
von Wolfman
rme hat geschrieben:Warum willst du die Nummer überhaupt umschlagen lassen?
Wenn du eine 56er Platte mit originaler Fahrgestellnummer hast, warum lässt du den Wagen nicht einfach mit der Nummer zu?
Vom bürokratischen Aufwand kann das auch nicht aufwendiger sein als einen Rahmentausch durchzuführen und du hast es "original" ohne irgendwelche Nummernspielchen. Mir würde das deutlich besser gefallen.
Weil die Platte keinen Brief hat und ich hörte, Brief erstellen, Baurat, neue Oldtimer Zulassung Schweinegeld kosten soll.
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 19:25
von zwergnase
Ich hab mal gehört, daß das nur eine VW Werkstatt machen darf, welche die alte BG entsorgt und gegen eine neue tauscht. Bei diesem Tausch darf die alte Nummer übernommen werden und von der Werkstatt eingeschlagen werden. Hierzu bekommt man von der Werkstatt Unterlagen die man beim TÜV vorzeigt.
Allerdings keine Gewähr für diese Aussage, wie gesagt, hab ich auch nur gehört.
Gruß
Martin
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 22:26
von lightning grey
Moin zusammen,
der Aufwand die FIN legal zu übertragen ist immens. Nun müsste man mal einen Sachverständigen fragen, ob er sich auf sowas überhaupt einlassen würde. Von allem Anderen was mit umschweißen, umschlagen oder ähnlich mechanischer Bearbeitung möchte ich abraten. Das erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung und wasweissichsonstnoch...
Wenn der Wagen in Ordnung ist, sollte es kein Thema sein das Häuschen mal eben auf den alten Boden rüber zu heben. Das zieht dann natürlich eine §21 Abnahme nach sich. Ich musste für meinen Jubi auch die Wiederzulassung beantragen. Solang der alte Rahmen nicht gestohlen gemeldet ist sollte das kein großes Problem darstellen. Was dafür erledigt werden muss solltest Du bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragen. Die Landkreise regeln das zum Teil sehr unterschiedlich und sind da teilweise auch unterstützend unterwegs - gerade bei Oldtimern.
Wenn wir allerdings schon über Oldtimer philosophieren... der Wagen hat im aktuellen Zustand ne Geschichte. Ich finde sowas wird viel zu oft aus reiner "Matching Numbers Eitelkeit" vergessen...
Viele Grüße
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 22:38
von frakHH
1. möglichkeit geh zur lbv und beantrag neue papiere für die bodengruppe. das dauert dann 6wochen, wenn in der zeit niemand die fgnr. als gestohlen meldet bekommst du deine papiere
2. möglichkeit persönlich vorstellig werden beim tüv norderstedt und das umschlagen der fgnr. abschnacken. die jungs haben ahnung von und bock auf alte autos. musste meine auch umschlagen, die jungs haben mir gesagt wo was wann und wer
3. möglichkeit kaffe trinken an der oldtimertanke und alex fragen ob er dir weiterhelfen kann
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Di 19. Nov 2013, 22:54
von lightning grey
frakHH hat geschrieben:1. möglichkeit geh zur lbv und beantrag neue papiere für die bodengruppe. das dauert dann 6wochen, wenn in der zeit niemand die fgnr. als gestohlen meldet bekommst du deine papiere
2. möglichkeit persönlich vorstellig werden beim tüv norderstedt und das umschlagen der fgnr. abschnacken. die jungs haben ahnung von und bock auf alte autos. musste meine auch umschlagen, die jungs haben mir gesagt wo was wann und wer
3. möglichkeit kaffe trinken an der oldtimertanke und alex fragen ob er dir weiterhelfen kann
1. Ist das wie gesagt Landkreisabhängig. Ich bin mit dem TüV Bericht indie Zulassungsstelle gelaufen und hab ohne Diskussion neue Papiere bekommen.
2. Persönlich vorstellig werden ist immer besser - und seriös
3. Ist auch ne super Alternative. Die haben vielleicht auch Erfahrung mit dem Thema

Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Do 21. Nov 2013, 20:02
von Darkmo
lightning grey hat geschrieben:Moin zusammen,
der Aufwand die FIN legal zu übertragen ist immens. Nun müsste man mal einen Sachverständigen fragen, ob er sich auf sowas überhaupt einlassen würde. Von allem Anderen was mit umschweißen, umschlagen oder ähnlich mechanischer Bearbeitung möchte ich abraten. Das erfüllt den Straftatbestand der Urkundenfälschung und wasweissichsonstnoch...
Wenn der Wagen in Ordnung ist, sollte es kein Thema sein das Häuschen mal eben auf den alten Boden rüber zu heben. Das zieht dann natürlich eine §21 Abnahme nach sich. Ich musste für meinen Jubi auch die Wiederzulassung beantragen. Solang der alte Rahmen nicht gestohlen gemeldet ist sollte das kein großes Problem darstellen. Was dafür erledigt werden muss solltest Du bei der zuständigen Zulassungsstelle erfragen. Die Landkreise regeln das zum Teil sehr unterschiedlich und sind da teilweise auch unterstützend unterwegs - gerade bei Oldtimern.
Wenn wir allerdings schon über Oldtimer philosophieren... der Wagen hat im aktuellen Zustand ne Geschichte. Ich finde sowas wird viel zu oft aus reiner "Matching Numbers Eitelkeit" vergessen...
Viele Grüße
Einen kann der Tüv Prüfer eintragen .Bier mir wurde die Nr Durchgeixxxxxxt und die Neue FIN vom Prüfer eingeschlagen
Dahinter hat er seien TP Stempel gesetzt. Der alte Brief wurde natürlich eingezogen.
Das alle sieht schon sch... aus wenn die schön lackierte Bodengruppe so maltetiert wird .
Alles Legal ..
Beim Tüv Hessen ist alles noch mal schlimmer , da auch in Fulda das Zentrale Register der Zulassungsstellen ist , wurden meine Dokumente damals noch mal ins Kompetenzzentrum in Marburg zum gegenprüfen gesendet.
Na weiteren 3wochen hatte ich endlich meine Zulassung.
Ist ist alles sehr mühselig. Ich würde aber immer diesen legalen Weg gehen .
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: So 24. Nov 2013, 11:23
von Wolfman
Danke für die zahlreichen Tips.
Natürlich ist mir die legale Methode, die liebste.
Ich werde einmal vor Ort fragen.
Re: Fahrgestellnr. übernehmen/ umschlagen? Wie genau?
Verfasst: Fr 29. Nov 2013, 21:00
von Pini1303
Also vor 20 Jahren hat das keinen interessiert, wenn man wie damals üblich das Stück mit der Rahmennummer aus dem alten Boden großzügig ausgeflext hat und dies dann auf Stoß wieder eingesetzt wurde. Bisschen verschliffen, Farbe drüber, etwas künstlich altern und gut....hat bei mindestens 2 Autos nie den Tüv interessiert, weil ja sonst auch alles ok war.
Was soll auch passieren, wenn ich beide Böden legal erworben habe, sie technisch fit sind und alles andere passt???
Stabilität wegen Schweißung an der Stelle, ich bitte euch.
Aber heute geht sowas natürlich nicht mehr, wenn man das so liest wird das ja fast mit der Todesstrafe bestraft.
Ich will keinen zu was anstiften, muß jeder selber wissen...
Ich finde halt nur dass das Spießertum immer weiter um sich greift, klar, die verrückten von vor 20 Jahren sind jetzt alle in gehobener Position und haben Familie und Kinder, somit sehr viel zu verlieren...versteh ich schon.
Ich seh das alles etwas relaxter...
Ist aber nur meine persönliche Meinung, ich will auch hiermit keinen persönlich angreifen etc.
Gruß
Ralf