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Re: Verstellbare Vorderachse (CSP) wie tief ohne TAS
Verfasst: Mi 2. Jan 2013, 16:20
von crome
hab in meinem mex auch ne vva drin und ich bekomme den ohne probleme so tief, dass ich nicht mehr in die garage komme, da der stabi anstöst. kann auch etwas an dem ding liegen, ist aber schon dolle tief. auch ohne tas. siehe meine signatur, hab auf die schnelle kein anderes bild...
grüße aus leipzig
Re: Verstellbare Vorderachse (CSP) wie tief ohne TAS
Verfasst: Do 3. Jan 2013, 00:06
von hauke32
Hab auch nur VVA mit NAchlaufschalen und sonst Serienteilen drin und andere Stoßdämpfer:
Hinten nur neue Stoßdämpfer und keine Tieferlegung!
Fährt sich super, ist aber schon ein deutlicher Komfortunterschied zur Serienhöhe!
Gruß, hauke.
Re: Verstellbare Vorderachse (CSP) wie tief ohne TAS
Verfasst: Do 3. Jan 2013, 12:46
von crome
@hauke: das ist aber nicht die maximale tiefe oder? ich bekomme meine reifen in den kotflügeln verstaut

hab spaxfämpfer drin, hat ja aber erstmal nix mit der tiefe zu tun. hinten bin ich einfach zwei zähne runter. war auf dem signaturbild grad nich.
Re: Verstellbare Vorderachse (CSP) wie tief ohne TAS
Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 02:17
von hauke32
Nein, aber wie gesagt, ich nutze den als daily driver und hatte 2010 n fiesen Bandscheibenvorfall... Und der TÜV meckert so auch nicht, obwohl bis zur Unterkante der Scheinwerfer 48,5 cm gemessen wurden...
Gruß, hauke.
Re: Verstellbare Vorderachse (CSP) wie tief ohne TAS
Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 07:23
von roller25
hauke32 hat geschrieben:............... Und der TÜV meckert so auch nicht, obwohl bis zur Unterkante der Scheinwerfer 48,5 cm gemessen wurden...
Gruß, hauke.
Es sind 50cm an der Unterkante der Lichtaustrittsfläche des Abblendlichtes gefordert. Die Lichtaustrittkante ist eher in der Mitte des Scheinwerfers, einfach mal nen Blatt Papier davor halten, dann sieht mann es.
Dies ist aber auch nur bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab. 01.01.1988 gefordert
Allerdings müssen die Blinker generell eine Höhe von 35cm haben!!
Gruß Michael
Re: Verstellbare Vorderachse (CSP) wie tief ohne TAS
Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 08:24
von roller25
roller25 hat geschrieben:
Allerdings müssen die Blinker generell eine Höhe von 35cm haben!!
Blinker sind in der Höhe nach StVZO nicht reglementiert, nur nach EG, also für Fahrzeug die nach EG-Recht zugelassen wurden, bei denen ist dann Baujahr bedingt auch die Scheinwerferhöhe zu beachten. Ab ca. 1996 wurden die meisten Fahrzeuge nach EG-Recht geprüft und zugelassen.
Die Blinkerhöhe ist also egal, bei den meisten Käfern!!
Gruß Michael
Re: Verstellbare Vorderachse (CSP) wie tief ohne TAS
Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 12:13
von hauke32
Moin, da ich keine gekürzte Achse fahre und im Sommer 195/60er Pellen vorn, ist mit Restfederweg auch gar nicht mehr so viel drin!
Gruß, hauke.
Ja, das mit dieser Lichtaustrittskante ist schon so eine Sache, aber wie gesagt, habe meine Plakette ja ohne Beanstandungen bekommen (da unter anderem 6/84 Erstzulassung). Es gilt allerdings die Scheinwerferunterkante, jedenfalls misst der Prüfer so (hatte ich damals beim newbeetle!)
zum Nachlesen Lichtaustrittskante/ Scheinwerferunterkante TÜV