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Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Di 3. Apr 2012, 21:04
von Aircooled Cruiser
Hallo miteinand.
Ich dreh noch durch
Wie tief darf ich den Käfer machen, so daß er noch TÜV-fähig ist?
Im WWW steht, daß es in der Stvzo keine konkreten Vorschriften gibt, nur Richtlinien.
Da heißt es dann z.B. das Fahrzeug soll vollgetankt mit Fahrer noch 80mm hohe Hindernisse überfahren können.
Dann steht da was von 110mm. Dann heißt es wieder....
In unserem Kuhkaff ist leider nur ein Gtü, der ja fast nichts darf außer TÜV. Egal. Den mal gefragt. Von dem hieß es dann, das Fahrzeug müßte vollbeladen (max.Zuladung nach Papieren) eine Mindestbodenfreiheit von 50mm haben.
Ja, wat denn nu?
Ham wir hier nicht jemand der beim TüV arbeitet.
Aircooled Greetings
Martin
So, und ich geh jetzt erst mal mich beruhigen

, wer kommt mit ?
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Di 3. Apr 2012, 22:02
von lightning grey
Hi!
Aaaaalso... mal davon ab dass es technisch wenig sinn macht die Karre zu weit runter zu drehen ist es in der Tat so dass es eine Richtlinie gibt nach der ein Feld von 800 mm Breite und 110 mm Höhe überfahrbar sein soll... Was auch immer der Prüfer draus macht... So isses eben mit den Richtlinien....
Zu tief bedeutet bei der Pendelachse dass dir das Getriebeöl aus den Radlagern läuft... die halten dann von 12 bis Mittag...
Die Freigängigkeit der Räder muss gegeben sein - damit bin ich heute durchgerauscht... 5mm Mindestabstand sind auch hier einzuhalten...
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Di 3. Apr 2012, 22:04
von derjens
Ich glaube nicht dass es irgendwo einen festgeschriebenen Wert gibt. Bei späteren Baujahren gibt es einen für die Scheinwerferhöhe, aber dass dürfte bei dir egal sein.
Ich sag mal so: Wer viel fragt kriegt viele Antworten. Beim Käfer lässt sich ja schnell alles mögliche einstellen.
So machen wie es gefällt und dass nichts schleift (Freigängigkeit der Räder), zum TÜV fahren und die geänderte Fahrzeughöhe in den Papieren eintragen lassen. Zu den Bemerkungen schreibt mein Prüfer beim Typ3/34 immer noch "Tieferlegung durch verstellen der Drehstäbe" ggf. musst du beim Käfer noch "Verstellachse vorne" eintragen lassen. Fertig.
Das Wort "Bodenfreiheit" würde ich dabei möglichst nicht in den Mund nehmen.
100mm?! Mein kompletter Karmann ist nur 120cm hoch. Wie stellen die sich das vor?
Gruß Jens
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 06:26
von vw4ever_de
korrekt! es gibt kein maß das die die tiefe bestimmt...
das liegt alles im ermessen des prüfers!
lediglich ab 1988 gilt die richtlinie mind. 50cm lichtaustrittskante.
bei allen davor hat man quasi freie hand wenn der prüfer gut gelaunt ist
die richtlinie besagte lediglich man SOLTTE mind 110mm unter festen und 80mm unter flexiblen teilen haben.
betonung auf SOLLTE nicht MUSS

Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 08:51
von rme
Was sollen denn dann die Geschichten von denen man immer hört, wo die Ordnungshüter kleine Klötzchen unter den Autos herschieben und wenn es klemmt Mängelkarten schreiben oder die Fahrzeuge still legen? Mir ist das bislang noch nicht passiert, als Käferfahrer hält man sich ja seltener an entsprechenden Brennpunkten auf.

Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 09:09
von vw4ever_de
rme hat geschrieben:Was sollen denn dann die Geschichten von denen man immer hört, wo die Ordnungshüter kleine Klötzchen unter den Autos herschieben und wenn es klemmt Mängelkarten schreiben oder die Fahrzeuge still legen? Mir ist das bislang noch nicht passiert, als Käferfahrer hält man sich ja seltener an entsprechenden Brennpunkten auf.

die geschichten gibts und es wird teils auch so praktiziert!
allerdings meine ich in unwissenheit der beamten oder bewusst weil sie denken, der fahrer weiß eh nicht bescheid.
die richtlinie bezieht sich auf ein SOLLTE! ganz wichtiger textpassus!
sämtliche tüv-prüfer sind angehalten nichts mehr unter 80mm einzutragen.
dennoch ist und bleibt dies immer noch ermessenssache des prüfers was er macht und für richtig hält...
sollte es deswegen ne mängelkarte geben oder anderes zeug, und es ist tatsächlich zb mit 50mm bodenfreiheit abgenommen brauchst du keine angst haben

ich kenn da einige die haben das durch (allerdings aus der wassergekühlten fraktion)!
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 09:46
von derwolf1303
Ja die 80mm Bodenfreiheit sind eine Richtlinie nach der sich möglichst zu halten ist, wenn jedoch jemand ein Fahrwerk mit Teilegutachten hat und die Bodenfreiheit ist unter 80, dann ist das eben so. Ich habs noch nicht nachgeprüft. Wer jedoch bei der HU nicht in den Brmesenprüfstand reinkommt weil er zu tief ist, hat dann eben Pech gehabt...
Gruß
ach und die Polizei macht manchmal merkwürdige Dinge, z.B. als die AU-Plaketten abgeschafft wurden, haben manche von den Jungs Monatelang Mängelkarten ausgestellt wegen fehlender AU-Plakette...
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 09:59
von vw4ever_de
das mit der AU plakette ist jetzt scherz?
jo das mit dem bremsenprüfstand ist richtig, wenn du nicht reinkommst = kein tüv!
ABER dafür gibts ja zum glück welche die nen ebenerdigen plattenprüfstand haben

Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 10:21
von Aircooled Cruiser
Es gibt auch Bremsenprüfstände, wo die Bremsrollen quasi "aus dem Boden hochkommen". Ich weiß nur, daß der TÜV Norderstedt einen sehr flachen Bremsenprüfstand haben soll.
@derWolf1303 : Wie sieht denn diese Prüfung mit den 80mm aus. Im ausgefederten Zustand, vollgetankt mit einer Person im Fahrzeug oder gar bis an sein zulässiges Gesamtgewicht belastet? Oder ist auch das wieder eine Auslegungssache, je nach Prüfer, Lust und Laune, gut geschlafen oder..........
Frage an den Webmaster : Ist ein Thread zulässig, in dem die Prüfstellen mit möglichst niedrigen Bremsenprüfständen aufgeführt werden?
Aircooled Greetings
Martin
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 11:03
von lightning grey
Warum sollte das unzulässig sein auf ne Messmöglichkeit hizuweisen?
Ich wiederhole mich... zu tief iss einfach zu wenig gut. Wer mit seinem Stabi schon mal auf ner Bordsteinkante oder an nem Parkplatzpfosten hängen geblieben ist weiß wovon ich rede...
Aber vielleicht muss man das auch ausprobieren... ^^ irgendwo hab ich noch n Foto von nem "coolen" Typ 3 der bei 50km/h n schiefliegenden Gullideckel mit dem Rahmenkopf rasiert hat...
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 11:07
von Ralf/Pigalle
Die Überschrift zu diesem Bild heißt "Fuck the Earth!"

Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 11:13
von lightning grey
Soisses...^^
Also gemessen hab ich unter den Muttern der VVA 11 cm, fahr 17 " und die Achse so weit unten dass es noch vernünftig fahrbar ist... Zieh 3 cm für den kleineren Raddurchmesser ab.. biste bei 8 cm... das reicht...
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 11:30
von Aircooled Cruiser
@ Robert ( ich darf dich so ansprechen?)
Natürlich hast du Recht, das zu tief nicht gut ist!!! Stimme ich dir vollkommen zu.
Ab wann beginnt für dich zu tief? Deiner ist ja auch nicht mehr so ganz orischinal
Hinten habe ich Platz ohne Ende, obwohl der schon fast auf den Anschlaggummis aufliegt.
Mir gehts speziell nur um vorne, da ist weniger Platz, deswegen werde ich jetzt auch die Vorderachsabstüzung abbauen (hatte der Vorgänger verbaut) und den Stabi versuchen nach oben auf die Tragarme zu setzen. Dann habe ich knapp gut fahrbare 10 cm. Dann ist die Federung noch viel zu weich, die Federpakete werde ich jetzt noch die nächsten Tage prüfen.
Aber selbst mit 10cm Bodenfreiheit an der VA dürfte so mancher Bremsenprüfstand ein Problem sein.
Aircooled Greetings
Martin
Seh schon, du hast geantwortet

Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 11:50
von lightning grey
Ich kann du nur für mich selbst sprechen... klar kannst Du mich beim Vornamen ansprechen...
Seit Jahr und Tag fahr ich an der Vorderachse 195er... 60er Querschnitt auf 5,5 J 15 ET 26, dann 50er Querschnitt auf 7J 16 ET 29 und jetzt 195/45 17 auf 7J 17 ET 29...
Wenn Du bei der Bereifung den Lenkanschlag einstellst hast Du einen Wendekreis der einem Tanklaster ehre macht... Wenn man in "normale" Parklücken nich mehr vernünftig reinkommt gehts mir halt auf die Nerven...
Sicher kann man da immer noch n bischen Tricksen, aber geringfügig praktikabel darf das Ganze schon sein finde ich...

Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Verfasst: Mi 4. Apr 2012, 14:18
von baldnbus
Ich kenn auch nur das man diese 80 bodenfreiheit haben sollte hab auch schon viel damit erlebt allerdings noch nicht mit nem luftgekühlten mal sagt der TÜV geht gar nich Fahr ma wieder weg und mal sagt er is mir doch egal wenn du dir die Scheiß oilwanne abreißt und auch mit vom TÜV eingetragener Höhe hab ich das erlebt das das den Wachtmeistern nich gepasst hat... Quasi egal solange fahren wies gut geht...