Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Fragen und Erfahrungen rund um TÜV und Abnahmen
matthias
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Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von matthias »

Hallo
in unserem GSR ist ein Typ 4 motor Gb eingetragen,
2,0 liter mit 40 er vergaser,ca. 120 ps
alles mit H kennzeichen.
Bekomme ich unseren neuen Motor 2,8 Liter auch so einfach eingetragen oder was ist da zu tun?
braucht man unbedingt ne heizung ? Saisonkennzeichen !
wir hatten eine heizung drin im fahrzeug.dann haben wir sie ausgebaut und es gab nie probleme.

letzte woche bin ich mit dem fahrzeug einer bekannten vorgefahren zum tüv.
da ist ein willbald verbaut und eingetragen.das fahrzeug war ohne heizung ist ist sicher schon so x mal beim tüv gewesen.
der prüfer hat mir die plakette verweigert-keine heizung!
auch der hinweis,saisonkennzeichen half nichts.
gruss matthias
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Poloeins
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von Poloeins »

Heizung ist Pflicht bei geschlossenen Fahrzeugen.Punkt.

Nur weil Prüfer das bei einer HU übersehen hat das keine Heizmöglichkeit verbaut ist,ist die Sache noch nicht legal.
1192ccm = 100,64PS
1385ccm = 148,00PS
Es gibt nichts Gutes....ausser man tut es...SELBER!

Die Motoren der Serie 1200 sind für den Betrieb rund um die Uhr ausgelegt, unabhängig von den von Ihnen gewählten Umgebungsbedingungen.
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DerHenning
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von DerHenning »

So isses ....

:obscene-drinkingcheers:
...wer mit seiner Werkstatt zufrieden ist, merkt nur nicht das er beschissen wird...
bullirider
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von bullirider »

Hallo Matthias,

du musst auch im Sommer bei Regen deine Scheibe frei bekommen. Deshalb die Pflicht.
Kauf dir eine billige Elektroheizung und leg sie für den TÜV Termin auf´s Armaturenbrett z.B.

https://www.amazon.de/Heizl%C3%BCfter-A ... 67203&th=1

Hatte bei mir beim Bulli für den Prüfer gereicht. 12V Anschluss sollte natürlich zur Funktionsprüfung vorhanden sein. ;-)

Viele Grüße

Florian
matthias
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von matthias »

hallo
danke für die antworten zur heizung,
und zum motor,
gibt es jemand der 2,8 l eingetragen bekommen hat,h kennzeiche hat das fahrzeug von dem alten motor mit 2,0 l
gruss
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Red1600i
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von Red1600i »

bullirider hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 08:06 Hallo Matthias,

du musst auch im Sommer bei Regen deine Scheibe frei bekommen. Deshalb die Pflicht.
Kauf dir eine billige Elektroheizung und leg sie für den TÜV Termin auf´s Armaturenbrett z.B.

https://www.amazon.de/Heizl%C3%BCfter-A ... 67203&th=1

Hatte bei mir beim Bulli für den Prüfer gereicht. 12V Anschluss sollte natürlich zur Funktionsprüfung vorhanden sein. ;-)

Viele Grüße

Florian
Das kann reichen, muss aber nicht. Das da oben ist lediglich ein warmes Gebläse... aber laut Vorschrift muss es als "Fahrzeugheizung" zugelassen sein. Es gibt da extra diese Einstufung als Heizung...

Und ja, die Dinger gibt es und haben auch die richtige Zulassung als Heizung mit offizieller Zulassung. Nennt sich "Thermo-Jet" und ist auch nicht anderes als ein etwas besserer Haarföhn ... allerdings 300W

https://www.google.de/search?sxsrf=APq- ... 1&dpr=1.25
Beetle79
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von Beetle79 »

Ja, ohne Heizung geht garnix. Ich hatte gestern und heute nette Gespräche mit Herren vom Fach zu dem Thema. E-Heizungen sind da a bisserl pfui ! Das Ganze wird im Zusammenhang mit dem §23 richtig interessant.
Matthias, ich könnte Dir da den aktuellen Stand mitteilen. Wenn Du ab- und an an VW Getrieben basteln solltest, hätte ich da auch ein paar Fragen......

Grüße, Martin
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von zinngrauerjubi »

§ 22a StVZO ab 01.01.1962 BAG Pflicht für Heizungen , egal welcher Hubraum.....
Ovaltom
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von Ovaltom »

matthias hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 11:03 hallo
danke für die antworten zur heizung,
und zum motor,
gibt es jemand der 2,8 l eingetragen bekommen hat,h kennzeiche hat das fahrzeug von dem alten motor mit 2,0 l
gruss
Ja...bekommst du hier abgenommen,wenn alles passt.

http://www.rhd-speedmaster.com/
Beetle79
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von Beetle79 »

" § 22a StVZO ab 01.01.1962 BAG Pflicht für Heizungen ".
Uneingeschränkt ja dazu. Pflicht ist eine ".... technisch für den Dauerbetrieb ausgelegte ....." Heizung. Keine für den ".... temporären Betrieb ausgelegte...." oder für den Zusatzbetrieb ausgelegte Heizung. Nebenbei gelten bei H Kennzeichen auch noch die §23 Anforderungen mit.

Sämtliche auf dem Markt erhältlichen elektrischen Heizungen sind, sofern sie überhaupt solche Papierchen besitzen, nur für den Zusatz- bzw. temporären Betrieb zugelassen, nicht als Heizung im Sinne des §22 der StVZO.
Es gab zwei Benzin befeuerte Luft-Heizungen, die aus alten 411/412 Zeiten stammen, und die als Alleinheizung zugelassen waren, die Webasto HL18B und die Eberspächer B1l (als B4A Serie bei 411 / 412).
Hier kollidiert man jedoch mit dem §23, sofern man die als Alleinheizung beim Käfer einsetzen will.

Aktuell gibt es die "Webasto Air Top 2000 STC Benzin 12V / 2kW" oder die "Eberspächer Airtronic S3", die jedoch nach den H-Spielregeln nicht als Alleinheizung eingetragen werden..... Beiden fehlt im Übrigen die explizite Zulassung für den Dauerbetrieb.

Dies sind die gesetzlich definierten Spielregeln. Wie O.S. jetzt sagen würde: "Jetzt wisst Ihr Bescheid. Geht raus und macht was draus, ........"

Grüße, Martin
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Poloeins
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von Poloeins »

Geiler Beitrag!!!
Top!!!!
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Beetle79
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von Beetle79 »

Sooo, jeetzt liegt das Ganze in Schriftform vor. Nein, ich kann das nicht zur Verfügung stellen, bin selbst "Trittbrettfahrer". Grund für die juristische Aufarbeitung der Thematik sind ein unfreiwillig stillgelegter Typ2 Bus und ein 1303 Cabrio, das keinen TÜV mehr bekommt, beide wegen der Heizungsproblematik.

In der Heizungssache gelten hauptsächlich §19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, §35c Heizung und Lüftung, in direktem Kontext zu § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile und §23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer, nebenbei noch so Dinge wie z.B. §49 Kraftstoffleitungen (im Falle von Standheizungen), alle Paragraphen natürlich samt mitgeltender Anhänge.

Einzig bekannte Ausnahme bei VW ist der VW Gol, der konnte in Südamerika tatsächlich ohne Heizung bestellt werden.

So, gerade kam die Antwort zu Webasto. Die Webastos sind in ihrer ECE Typgenehmigung als "Zusatzheizung" typisiert. Ich zitiere wörtlich: "... Das Heizgerät Webasto Air Top ..... dient in Verbindung mit der fahrzeugeigenen Heizanlage ......" Merde, hier auch nix mit Alleinheizung !

Fakt ist, dass, zumindest mit H-Kennzeichen, eine Zulassung ohne die Serienheizung unmöglich ist. Gleiches gilt für Durchführung von Hauptuntersuchungen (TÜV), no way.
Dies gilt, wenn die Tüffer nach geltenden Vorgaben - bzw. ihren jeweiligen Vorschriften agieren. Da gibt es ganz genau keine Grauzone mehr.

Grüße, Martin

P.S. Sollten die beiden direkt Betroffenen hier mitlesen, könnten sie sich vielleicht selbst a bisserl dazu äußern.
matthias
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von matthias »

hallo
danke für die vielen infos,

habe jetzt selbst nochmals mit verschiedenen tüv leuten gesprochen.
das thema h kennzeichen wird seit einigen jahren wesendlich einger gesehen.
das heisst:was früher einfach akzeptiert wurde geht heute möglicher weise nicht mehr.
mir sind vereinzelt sogar fälle bekannt , da die abnahme verweigt mit eingetragenem h kennzeichen.
das bedeutet dann,entweder das zurückrüsten was dem tüvmensch nicht passt,dann kann h kennzeichen bleiber oder das h muss aus den zulassungspapieren ausgetragen werden.
zu thema heizung:
hier hatte ich verschiedene aussagen,
-entweder eine zusatzheitung mit richtiger typenplakette(ein besserer Föhn reicht nicht)
oder
- eine richtige zusatzheizung von ebersbecher, b1l,bn4,ba4 oder webasto hl18b,
das seien heizungen die wieder vom bj. h kennzeichen passen
gruss matthias
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ousie
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von ousie »

Was ich nicht verstehen kann das man nur ein H bekommt mit einer alten Standheizung. Das doch total dumm. Die Dinger kann keiner mehr warten heutzutage. Oder irgendwelche Ersatzteile liefern (vllt).

Da kann man doch ruhig eine moderne Luftheizung nehmen die man eh nicht sieht. Meine Meinung :)
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Jürgen N.
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Re: Typ 4 Motor,2,8 L , Heizung erforderlich ?

Beitrag von Jürgen N. »

ousie hat geschrieben: Fr 15. Apr 2022, 09:11 Was ich nicht verstehen kann das man nur ein H bekommt mit einer alten Standheizung. Das doch total dumm. Die Dinger kann keiner mehr warten heutzutage. Oder irgendwelche Ersatzteile liefern (vllt).

Da kann man doch ruhig eine moderne Luftheizung nehmen die man eh nicht sieht. Meine Meinung :)
Ich habe letztes Jahr eine nagelneue Webasto Standheizung mit H eintragen lassen.
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