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Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 20:34
von Knut1973
Hallo Leute,
was ist machbar an Umbauten, Lackierung bei einer H Zulassung, stecke da noch
in den Kinderschuhen (5 Lochfelgen, Doppelvergaser, Sportabgasanlage)
Anbei mal ein Bild von Rallegolle´s Käfer
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Di 11. Mai 2021, 22:42
von Fuss-im-Ohr
so wie er da steht und auf alle sichtbaren Teile bezogen sollte H kein Problem sein. Wie immer kommt es natürlich auf den Willen des Prüfers an was man mittels alter US-Dokumentation problemlos belegen kann
Gruss Jürgen
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 06:48
von Ralf29
Das ist alles sauber geregelt: Ein Beispiel unter vielen möglichen Links:
https://www.autobild.de/klassik/artikel ... 08708.html
LG
Ralf
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 07:52
von JochemsKäfer
H Zulassung mag ja klar geregelt und dokumentiert sein, aber unter den Begriff "Sondereintragung 21" ist einiges möglich.
Ich habe gerade 1.000 Euro bezahlt für 5 Sondereintragungen, mit H Kennzeichen!! Wie Jürgen bereits schrieb, es kommt auf der TÜV Prüfer an.
Grüße Jochem
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 19:31
von swingheini
mindestens alles was 10 Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen wäre
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Mi 12. Mai 2021, 21:21
von roller25
JochemsKäfer hat geschrieben:H Zulassung mag ja klar geregelt und dokumentiert sein, aber unter den Begriff "Sondereintragung 21" ist einiges möglich.
Ich habe gerade 1.000 Euro bezahlt für 5 Sondereintragungen, mit H Kennzeichen!! Wie Jürgen bereits schrieb, es kommt auf der TÜV Prüfer an.
Grüße Jochem
der §21 setzt den §23 - Oldtimereinstufung - nicht außer Kraft!!
Umbauten müssen innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs möglich UND üblich gewesen sein!
Oder aber der Umbau an dem Fahrzeug ist mehr als 30 Jahre her.
Gruß Michael
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 11:21
von Basse
Sicherheitsrelevante Sachen wie z.B. bessere/neuere Bremsen die jünger sind als 10 Jahre nach Erstzulassung liegen im Ermessen des Prüfers. Dazu gibt es m.M.n. einen Absatz in dem Oldtimerkatalog für.
Motorumbauten sind meines Wissens nach nicht mehr zulässig. Nur innerhalb der Fahrzeugreihe. Also alle Typ1 die es im Käfer gab aber keine Typ4 aus dem Bus, da es formal eine andere fahrzeugreihe ist. Ob das bei Luftgekühlt wirklich so umgesetzt wird, weiß ich nicht. Das Thema war beim T3 aber recht präsent wegen den 2e Umbauten etc.
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Do 27. Mai 2021, 20:10
von *Wolfgang*
In der letzten Oldtimer Markt wurde zu dieser Thematik ein GTÜ Prüfingenieur befragt. (am Beispiel eines getunten Opel Commodre A GS mit 3l, 209 PS, Scheibenbreme hinten, Kunststoffscheiben, usw.)
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung (!!) oder ggf. Herstelldatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können (!!), sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig."
Das heißt: ein 2E im VW T3 ist sowas von zulässig, zumindest dann, wenn der Empfänger des Motors mind. Bj. `83 oder neuer ist (seit `93 gab es meine ich den 2E z.B. im Golf 3). Genau diesen Umbau plane ich nämlich für meinen eigenen Bus (Bj. `90)
Sinngemäß gilt so etwas also auch für den Käfer, hier dürfte ebenfalls eher die Erstzulassung des umzubauenden Fahrzeugs die entscheidende Rolle spielen. Und ich denke, gerade beim Käfer ist mittlerweile soviel dokumentiert und nachweisbar, daß nur ein absolut untoleranter Prüfer ablehnen kann. Dies gilt zumindest dann, wenn der Umbau selbst sauber und ordentlich durchgeführt wurde, das Auto einen vernünftigen technischen Zustand aufweist und der Besitzer entsprechendes Unterlagen zum Prüftermin dabei hat. Gut ist es natürlich immer, wenn man solche Sachen im Vorfeld mit dem Prüfingenieur bespricht, alleine schon um festzustellen, ob dieser auch gewillt ist den Umbau hinterher einzutragen.
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Fr 28. Mai 2021, 15:56
von Basse
Das ist wie immer ein Diskussionspunkt und wird sicher von Prüfgesellschaft zu Prüfgesellschaft anders gehandhabt. Ich habe auf die Schnelle einen Katalog vom TÜV Süd gefunden.
https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de ... dtimer.pdf
Dort steht inter Punkt 3.2.3 Motor und Antrieb "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig"
Aber wie immer: Lieber mit dem Prüfing absprechen als an (Halb)Wahrheiten aus dem Internet halten. Das Internet trägt das schließlich nicht in die Papiere ein.

Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Mi 2. Jun 2021, 20:27
von Meister Eder
Kann mir mal jemand den Begriff "Fahrzeugbaureihe " erklären ? oder ist das auch eine Fragen an den "örtlichen" Prüfer ?
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Do 3. Jun 2021, 05:29
von derJan
Fahrzeugbaureihe: in unserem konkreten Fall - alles was es im Käfer seitens des Herstellers gab. Motoren vom Typ4 z.B. zählen theoretisch nicht dazu.
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Do 3. Jun 2021, 09:46
von AIC-Peter
Hat schon irgendwer Erfahrungen mit Repro Felgen zb. den SSP Porsche Fuchs Repros und H-Zulassung?
Wird ja teilweise heiß diskutiert im Web....
Bei Kotflügel, Scheinwerfern, Ölfiltern, Bremsscheiben usw sind Repro Teile ja völlig problemlos - nur bei Felgen zieren sich wohl einige Prüfestellen....?
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Do 3. Jun 2021, 09:52
von Fuss-im-Ohr
ja geht problemlos als H durch, auch wenn der Prüfer weiss das es keine originalen sind
Gruss Jürgen
Re: Umbau trotz H Zulassung
Verfasst: Do 3. Jun 2021, 20:18
von *Wolfgang*
derJan hat geschrieben:Fahrzeugbaureihe: in unserem konkreten Fall - alles was es im Käfer seitens des Herstellers gab. Motoren vom Typ4 z.B. zählen theoretisch nicht dazu.
...waren aber sicherlich Umbauten, welche bei den meisten Käfern innerhalb von 10 Jahren nach EZ möglich waren und auch durchgeführt wurden! Hier können evtl. schon zeitgenössische Tuningkataloge weiterhelfen.