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§21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 10:00
von Snake
Zur Info .



Mit seinem Beschluss vom Freitag (15.2.2019) hat der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 STVZO freigemacht. Künftig sind alle Prüforganisationen berechtigt ein Vollgutachten und Einzelabnahmen zu machen.


Der Paragraph 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Das sogenannte Vollgutachten ist Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.



Alle dürfen jetzt auch Einzelabnahmen

Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich. Dieses Vollgutachten konnte in den alten Bundesländern bislang nur beim TÜV erlangt werden. In den neuen Bundesländern lag dieses Monopol bei der DEKRA.

Unter den § 21 STVZO fallen aber auch Fahrzeugumbauten, für die kein Gutachten vorgelegt werden können und die im Volksmund Sonderabnahme oder Einzelabnahme genannt werden.

Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss sind diese Monopolstellungen aufgehoben, so dass Kunden mit ihrem Fahrzeug bei jeder Prüforganisation ein Vollgutachten oder eine Einzelabnahme erlangen können. Mit dieser Liberalisierung des Marktes könnten sich auch Verschiebungen im Gebührengefüge ergeben. Dumpingpreise sind allerdings nicht zu erwarten, da auch hier der Gesetzgeber einen Gebührenrahmen vorgibt.

Gültig wird diese Neuregelung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Zu den Prüforganisationen in Deutschland gehören der TÜV, die Dekra, die GTÜ und die KÜS.

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 21:56
von Dale_Jr.
Liest sich ja erstmal gut.

Dürfte eventuell auch bei dem ein oder anderen Projekt hilfreich sein.

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 05:26
von zwergnase
Das ist mehr als hilfreich :handgestures-thumbupright:

So wird die Auswahl toleranter Prüfer viel größer :music-rockout:

Gruß
Martin

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 09:22
von anthomas
Moin,
super Sache. Mein Nachbar und Prüfer hat schon länger seine Quali dazu, mußte nur noch ewig auf die Gesetzesanpassung warten.
Grüße Andre

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 18:23
von Snake
Mein bevorzugter Prüfer muss noch ein wenig warten, aber dann sehe ich ebenfalls etwas entspannteren Zeiten entgegen.

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Do 21. Feb 2019, 17:30
von pablo
Super! Konkurrenz belebt ja bekanntlich das Geschäft.
Und vielleicht hilft das ja auch jetzt nicht mehr als Bittsteller sondern
als Kunde wahrgenommen zu werden

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 09:47
von B. Scheuert
pablo hat geschrieben:Super! Konkurrenz belebt ja bekanntlich das Geschäft.
Und vielleicht hilft das ja auch jetzt nicht mehr als Bittsteller sondern
als Kunde wahrgenommen zu werden

:lol: Wovon träumt Ihr denn Nachts?
Wenn ich die diversen Beiträge in den Fachzeitschriften lese, stelle ich fest, dass z. B. KÜS und auch GTÜ komplett auf der Orginalschiene sind. D.h. alles was nur marginal anders ist und so früher nicht geliefert wurde (Thema Farbe und Innenausstattung) findet keine Gnade.

Meiner Meinung nach wird es so sein wie bisher. Jeder sucht sich den Prüfer seines Vertrauens mit Rückgrat, Augenmass und Sachverstand.
Es kann auch nicht das Ziel sein, alles unter Historisch reinzupressen, was irgendwann einmal alt war. Stichwort Brezelfenster mit Typ 4, rundherum Scheibenbremse und Zahnstangenlenkung.
Ich wage sogar zu behaupten, dass, wenn es so weitergeht, bei jeder HU die H-Konformität neu geprüft wird. Dann wird es richtig lustig. :character-oldtimer:
Das ich nicht falsch verstanden werde. Ich möchte das nicht alles von der Strasse verbannen, aber die Regelung bisher ist eigentlich klar. Nur wird sie mittlerweile soweit ausgeleiert, dass das nur ein Eigentor werden kann.
Nur meine 2Pfennige zu dem Thema 8-)

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 10:05
von anthomas
..."Meiner Meinung nach wird es so sein wie bisher. Jeder sucht sich den Prüfer seines Vertrauens mit Rückgrat, Augenmass und Sachverstand"......

Wo gibt es diese Sorte Prüfer noch ? Ich kenne hier in der Gegend viele Prüfer persönlich. Denen hat man das Rückgrat überwiegend operativ entfernt. Und da geht es für mich nicht grundsätzlich um das Thema H
Grüße Andre

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 10:35
von Ferraristi
anthomas hat geschrieben:Wo gibt es diese Sorte Prüfer noch ? Ich kenne hier in der Gegend viele Prüfer persönlich. Denen hat man das Rückgrat überwiegend operativ entfernt. Und da geht es für mich nicht grundsätzlich um das Thema H
Grüße Andre
Gibt es schon noch man muss nur suchen, es gibt von denen auch "Nachwuchs".
Hab letztes Jahr durch Zufall noch einen jungen Prüfer beim TÜV angetroffen, schraubt selber an einem alten Audi und ist dem Tuning nicht abgeneigt.
Der Prüfer meines Vertrauens ist Ende 50 und kennt die "wilden Zeiten" von MTM noch, schraubt an allem alten und ist zu "fast allem" bereit solange er von Anfang an mit einbezogen wird.

Grüße

P.S.
Nein die Namen und Standorte werde ich nicht weitergeben...

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 12:26
von B. Scheuert
Genau! Es gibt sie noch, aber sie sind selten. Die Selberschrauber, Rennfahrer usw., die selbstständig entscheiden können was geht und was nicht, werden zur Rarität, sind aber nicht ausgestorben :handgestures-thumbupright:
Das sind die Prüfer, die bei einem Problemfall (z. B. durchgerostete Rahmenteile, die eigentlich nicht geschweißt werden sollen) genau sagen, wie sie es haben möchten, damit es für sie in Ordnung ist.
Wohlgemerkt, es geht hier nicht um irgendetwas zurecht zu prutschen. :angry-nono:

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 12:36
von anthomas
Jawoll,
es geht hier nicht um die "Fahrzeug muß ich nicht sehen, gib mir den Brief"-Prüfer, sondern um die, die du bei der Planung mit ins Boot nimmst und die dann sagen "alles klar, das gefällt mir so und trage es dir ein". Diese vermisse ich sehr..

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 14:42
von Snake
Das GTÜ und KÜS auf der original Schiene sind kann ich nicht unterschreiben, meine Eintragungen und H-Abnahme wurde bei der GTÜ durchgeführt. Rundum Scheibenbremse, etc., etc..
Wie immer gibts solchen und solche, gestern habe ich noch mit einem Prüfer bei KÜS gesprochen um ihn mein "CO.Problem" zu schildern. Fazit: Machen Sie sich keine Sorgen, dass bekommen wir geregelt. ;) Von daher und nicht nur deswegen sehe ich das geschmeidig und entspannt.

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 18:11
von B. Scheuert
Ich spreche nur von den offiziellen Verlautbarungen in Fachorganen zu diesem Thema. Was der einzelne Prüfer macht ist eine andere Schiene, aber das ist genau das Problem: 5 Prüfer 7 Meinungen :mrgreen:
Und Dein Problem mit dem CO ist kein Problem 8-) Das macht Dir jede Werkstatt mit AU Zulassung und realem Blick auf die Tatsachen. Sonst hätten die ganzen Autos mit mechanischen Einspritzanlagen der ersten Generationen (DB Pagode, etc.) echte Probleme. Die laufen mit den angegebenen CO Werten ganz selten, es sei den die Anlagen sind komplett überholt und auf Neuzustand.

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Fr 22. Feb 2019, 19:08
von Snake
Ich habe mir schon was dabei gedacht als ich CO Problem in Anführungsstriche gesetzt habe ................. ;)

Re: §21 STVZO liberalisiert

Verfasst: Sa 23. Feb 2019, 10:28
von B. Scheuert
Dann hör auf zu jammern :lol: