Seite 1 von 1

Vollabnahme §21 und §23

Verfasst: Mi 4. Jul 2018, 18:12
von Käfer-speedster
Hallo,
ich will meinen 65er Käfer nach Import beim TÜV zur Vollabnahme vorführen. Natürlich baue ich vorher neue Scheinwerfer, Rücklichter und Reifen ein.
Die Frage ist nur, ob man für dieses Fahrzeug ein Datenblatt benötigt oder ob der TÜV auf seinen Datenbestand zurückgreift.
Falls es nötig ist, wo bei VW bekomme ich es?.
Bei anderen Fabrikaten gehe ich gerne zum TÜV SÜD, weil er die Datenblätter recht günstig verkauft.
Karlheinz

Re: Vollabnahme §21 und §23

Verfasst: Mo 9. Jul 2018, 12:34
von ultima_ratio
Hi,
also ich kenne es so, dass der TÜV bzw. bei uns die DEKRA alle Daten raussucht und du dann ganz normal die Vollabnahme machst.
Hatte bisher aber auch immer einen alten Fahrzeugbrief aus dem Ausland zur Hand den der Prüfer dabei genutzt hat.
Ein zusätzliches Datenblatt habe ich dafür nie benötigt. Erfahrung dabei mit Autos aus Schweden, den Niederlanden und England.

VG
Ulti

Re: Vollabnahme §21 und §23

Verfasst: Mo 9. Jul 2018, 17:01
von Spielzeugbus
Hallo Karlheinz,
Du solltest einfach den Prüfer Deines Vertrauens befragen, wie er das handhabt.
Gruß Burkhard

Re: Vollabnahme §21 und §23

Verfasst: Di 10. Jul 2018, 04:06
von zwergnase
Beim TÜV anrufen, und fragen, ob für Deinen Typ ein Datenblatt vorhanden ist.
Aber Vorsicht, nicht jede Prüfstelle der selben Organisation ist Willens dazu.
Bei meinem Typ3 hat sich erst die dritte Prüfstelle vom TÜV Süd die "Mühe" gemacht,
das Datenblatt rauszukramen.
Ausländischer Brief ist dabei natürlich von Vorteil, um evlt. Besonderheiten oder Eintragungen
leichter zu machen oder zu übernehmen.

Gruß
Martin