Seite 1 von 1

Neues H-Gutachten bei Wieder-Zulassung?

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 19:18
von MAIKäfer
Hallo Gemeinde,

wie hier (http://bugfans.de/forum/vorstellung/ser ... 16995.html) zu lesen, bin ich seit 1 Woche wieder stolzer Käferbesitzer.

Der Kleine ist Bj.72, hatte schon mal eine H-Begutachtung, so dass im alten Brief und Schein "Oldtimer" eingetragen ist. Die beiden letzten Vorbesitzer haben dieses Gutachten leider nicht mehr.

Der Käfer wurde 2013 abgemeldet. Aktuell wird er restauriert, und sollte spätestens Februar 2018 TÜV-fertig sein. Er wird weitestgehend original aufgebaut, bekommt allerdings eine VVA und 5.5J Radkappenfelgen (welche noch nicht eingetragen sind). Eintragung sollte, soweit ich weiß kein Problem sein.

Nun aber meine Frage: brauche ich eine neue Oldie-Begutachtung, obwohl diese schon im alten Brief steht??? Ist eine Vollabnahme notwendig, oder normaler TÜV/ASU???

Vielen Dank für Eure erfahrenen Antworten ;) !!!!

LG Maik

Re: Neues H-Gutachten bei Wieder-Zulassung?

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 22:42
von UweR
Hallo,

als "Teilbeantwortung" hier meine Erfahrung:

Der TÜV meine Käfers war 2012 abgelaufen. Als ich im Sept. 2017 beim TÜV nach einer neuen HU oder Vollabnahme fragte, gab es folgende Antwort.

- Vollabnahme nur bei nicht vorhandenen Unterlagen bzw. Neueinführung aus dem Ausland o.ä.
- Auch bei lang verstrichenem Termin ist nur eine HU nötig.

Und so war es auch. In 30 min war die Nummer durch :obscene-drinkingcheers:
Das H-Gutachten war kein Thema. Die H-Zulassung wurde nicht in Frage gestellt.

Unterschied:
- Der Wagen war durchgehend zugelassen, warum auch immer :roll:
- Es ist kein Besitzerwechsel erfolgt.

Ich könnte mir vorstellen, das es bei Dir ähnlich laufen kann.

Genauere Antworten kann Dir aber der TÜV Deines Vertrauens geben.


UweR

Re: Neues H-Gutachten bei Wieder-Zulassung?

Verfasst: Sa 21. Okt 2017, 22:45
von roller25
grundsätzlich brauchst du nur eine neue HU inkl AU
natürlich müssen dann die Änderungen noch eingetragen werden, womit du dann eh beim 21er bist. Da es meines Wissens "nur" einen technischen Bericht für die VVA's gibt, darf dies nur vom TÜV (im Osten die DEKRA) eingetragen werden.

Die Einstufung als Oldtimer ist schon da, allerdings musst du den Nachweis bringen, das sowas schon 10 Jahre nach Erstzulassung deines Käfers möglich war.

Gruß Michael

Re: Neues H-Gutachten bei Wieder-Zulassung?

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 12:52
von MAIKäfer
Danke für Eure Antworten!!!

Hab doch heute glatt mal mit dem TÜV gesprochen, und folgendes hat sich raus gestellt:

1. Normale HU/AU ist ausreichend
2. Da die damalige Begutachtung mit der Kennzeichnung "Oldtimer" im Brief/Schein vermerkt ist, muss KEINE neue Begutachtung erfolgen, außer der TÜV-Prüfer meint, dass dieses oder jenes nicht H-fähig ist (z.B. VVA, Felgen...)
3. Bremsscheibenumrüstung vorn muss nicht eingetragen werden
4. Stahlfelgen in 5.5Jx15 müssen eingetragen werden; da sehe ich aber mit entsprechendem Gutachten kein Problem bzgl. H
5. VVA muss eingetragen werden...sollte eigentlich auch kein Problem darstellen... oder was meint Ihr???

LG Maik

Re: Neues H-Gutachten bei Wieder-Zulassung?

Verfasst: Mo 23. Okt 2017, 13:48
von westpe81
VVA und 5,5er Felgen sollten kein Problem darstellen, habe ich auch mit H eingetragen...

VG
Patrick