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neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Do 21. Apr 2011, 15:47
von rme
Hallo,
still und heimlich wurde ein neuer Anforderungskatalog erstellt.
Es ist kein verspäteter Aprilscherz, die Diskussion um die VVA dürfte jetzt der Vergangenheit angehören.
Oldtimer markt hat die "Veröffentlichung" im Bundesverkehrsblatt jetzt auf dem Server - danke.
http://www.oldtimer-markt.de/_code/file ... inie-1.pdf
Edit: OM hat die Richtlinie nicht mehr online, hier ein Alternativlink:
http://kaeferwissen.de/Neue_Oldtimerrichtlinie.pdf
Gruß
Ralph
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Do 21. Apr 2011, 16:15
von schickard
Das ist ja besonders interessant:
http://www.oldtimer-markt.de/?noscript=/content/OMD_MB_Nachricht_Neue_Richtlinie_zur_Begutachtung_von_Oldtimern_ASA/28429710#/content/OMD_MB_Nachricht_Neue_Richtlinie_zur_Begutachtung_von_Oldtimern_ASA/28429710
Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden.
:handgestures-thumbupleft:
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Do 21. Apr 2011, 16:54
von Vincent
schickard hat geschrieben:
Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden.
:handgestures-thumbupleft:
[...]", so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können."
Also kann ich mir in 'nen 68er Käfer n V8 setzen und den auf H eintragen lassen, sofern es das Schlachtauto vom V8 auch schon damals gegeben hat?
Theoretisch geht doch dann quasi alles an Umbauten, bis auf den harten Elektronikkram, oder?
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Do 21. Apr 2011, 18:37
von schickard
[...]", so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können." ... mit Abnahme ist da sicher das Zauberwort.
So legt mein Prüfer das übrigens jetzt schon aus, mit dem Hinweis, das früher [tm] die Abnahmen noch viel härter waren als heute.
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Do 21. Apr 2011, 19:09
von Vincent
Das wäre das Zauberwort, wenn es da stünde, oder? Oh, du heiliger Konjunktiv
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 22. Apr 2011, 07:48
von Käferrobert
Damals war früher auch alles besser
Es gab aber auch früher schon prüfer die da bock auf hatten und das ohne probleme eingetragen haben
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 22. Apr 2011, 07:54
von maniac
Vincent hat geschrieben:schickard hat geschrieben:
Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden.
:handgestures-thumbupleft:
[...]", so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können."
Also kann ich mir in 'nen 68er Käfer n V8 setzen und den auf H eintragen lassen, sofern es das Schlachtauto vom V8 auch schon damals gegeben hat?
Theoretisch geht doch dann quasi alles an Umbauten, bis auf den harten Elektronikkram, oder?
Definitiv nein.
Selbst nenTyp4 einzutragen ist nach der neuen Richtlinie nur mit goodwill des Prüfers zu machen.
3.2.3.1. Motor
• Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
• Motor-Peripherie: Nur Originalbaugruppen (z.B. Gemischaufbereitung) oder zeitgenös¬sische Änderung mit Werksfreigabe und/oder Prüfzeugnis zulässig.
Bedeutet, kein V8, kein Typ4......eigentlich nicht mal nen super90
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 22. Apr 2011, 09:22
von Poloeins
Wer will das auch...Typ 4 ist doch nichts;-)
Ich freue mich über jede Lücke in Gesetzestext die mein Prüfer für mich auslegen kann...das ist echt megageil...Damit kann ich auch die TAS und die 5,5er auf dem 69er H-tauglich machen...
:handgestures-thumbupleft: :handgestures-thumbupleft: :handgestures-thumbupleft:
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 22. Apr 2011, 10:32
von Käfersucher
Und ich kann die Tieferlegungsfedern in den 1302 einbauen ?? Das wäre ja mal richtig Geil !

Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Di 26. Apr 2011, 19:03
von bugweiser
2013 geht die Aubergine zur H-Abnahme. Bin mal gespannt, was bis dahin wieder alles geändert wird.
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 6. Mai 2011, 06:51
von derwolf1303
Ach wißt ihr, ich verstehe eure Aufregung nicht.
Der neue Katalog ist doch eigentlich nicht großartig anders als vorher. Zeitgenössische Umbauten gingen ja auch schon früher und wenn der V8 1970 eintragungsfähig war dann war das gut. DisenUmstand dem Prüfer zu belegen war auch schon im alten Katalog die Aufgabe des Halters...
Nehmen wir mal das Lieblingsbeispiel der KV-Fraktion zur Hand. Die VVA war auch schon früher als Tieferlegung eintragungsfähig nur eben nicht als VVA im Sinne von heute die Höhe morgen die, aber das geht heute auch nicht. Auch Gewindefahrwerke für moderne Fahrzeuge werden als Tieferlegung abgenommen mit einer neu festgelegten Fahrzeughöhe.
Gruß
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 6. Mai 2011, 07:56
von unicorn
Es liegt doch viel im Ermessen des Prüfers.
Ein Bakannter ist mit seinem T2 zum TÜV wegen H.
Der Herr Inschenöhr sagt:" Da ist ja eine Beule vorne drin." (Er meint natürlich eine Delle)
Bekannter:"Ja, weiß ich."
Herr Inschenöhr sagt:" So geht das nicht, die muss raus."
Bekannter:"Die war aber schon immer da."
Herr Inschenöhr sagt:" Ne ne, das ist nicht zeitgenössisch."
Bekannter:"Äh, und nun? Wenn es zeitgenössisch wäre, ist es ok??."
Herr Inschenöhr sagt:" Ja."
Bekannter:"Moment." (Fährt rasch nach Hause und kommt im Anschluss natürlich wieder)
Bekannter:"Hier bitteschön. Ein Bild von 1981, wo die Delle bereits vorhanden ist. Ist das nun zeitgenössisch?"
Herr Inschenöhr sagt:" Äh, ja, also dann ist das in dem Fall zeitgenössisch. Sie bekommen das H."
Ein herrliche Geschichte. Sowas kann nur das Leben schreiben.
Gruß
Martin
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 6. Mai 2011, 08:52
von lightning grey
Schöne Geschichte

Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 6. Mai 2011, 09:09
von unicorn
Das traurige ist einfach, dass dies nicht nur eine Geschichte ist.
Mittlerweile ist die Bullifront ausgetauscht worden. Das "Original" steht nun bei mir......
Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen
Verfasst: Fr 6. Mai 2011, 09:23
von lightning grey
Nakomm.. der Prüfer hat Eier bewiesen

Find ich geil
