Re: Gutachten VVA
Verfasst: Di 1. Nov 2016, 18:06
da du die Rassterplatten ja selbst reingebaut hast erübrigt sich doch eigentlich das Gutachen. Der Prüfer muss es nur noch in Einzelabnahme eintragen. Ich hab ein paar Briefe hier rein gestellt da steht das zT auch entsprechend drin
http://bugfans.de/forum/tuev-board/kfz- ... =%20briefe
Gruss Jürgen
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