Seite 1 von 1

Fahrzeug verschliessen ? Dach Pflicht ?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 09:10
von anthomas
Hi,
nach §14.2 gibt es ja die Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen

(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Muss denn ein Cabriolet ein Dach und Seitenscheiben besitzen ? Oder reicht es, das Zündschloss durch Abziehen des Schlüssels zu verschliessen und die Türen abzuschliessen ? Mein Speedster hat keine Seitenscheiben und kein Dach. Gibt das ein Problem ? Wer weiß das wirklich ? Hat der immer offene Smart Crossblade dafür eine Sondergenehmigung ?
Danke Grüße Andre

Re: Fahrzeug verschliessen ? Dach Pflicht ?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 09:19
von B. Scheuert
Soweit ich weiß, ist abschließen und Lenkradschloß (oder wahlweise Schalthebelsperre) ausreichend. Das Lenkradschloß sollte aber auch eingerastet sein, nicht nur den Schlüssel abziehen. Das ist aber auch bei geschlossenen Fahrzeugen Pflicht. Zumindest von seiten der Versicherung. Einem Bekannten von mir haben sie bei der Regulierung des Schadens nachträglich Geld zurückgefordert, weil an dem wiedergefundenen Auto das Lenkradschloß nicht beschädigt war und somit beim Abstellen nicht eingerastet sein musste :shock:

Re: Fahrzeug verschliessen ? Dach Pflicht ?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 09:34
von anthomas
..wichtig wäre mir, ob das Dach und die Seitenscheiben vorhanden sein müssen. Smart Crossblade, KTM X-Box, AC Cobra usw. haben ja auch nix. Sollte dann eigentlich nur mit Frontscheibe ok sein...

Re: Fahrzeug verschliessen ? Dach Pflicht ?

Verfasst: Di 4. Okt 2016, 19:43
von Typ15
Bei einem Cabrio mit Seitenscheiben müssen diese auch geschlossen sein. Das Dach kann ruhig geöffnet sein.

An deiner Stelle hätte ich keine Angst, dass der Speedster geklaut wird. ;) ;) ;)

Re: Fahrzeug verschliessen ? Dach Pflicht ?

Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 06:40
von Speedy63
Du kannst ja doch nur zumachen was du auch hast.
Wenn alles so wie es ist eingetragen ist, ist es auch so zulässig.

Re: Fahrzeug verschliessen ? Dach Pflicht ?

Verfasst: Mi 5. Okt 2016, 08:36
von anthomas
...An deiner Stelle hätte ich keine Angst, dass der Speedster geklaut wird. ;) ;) ;)..HaaHaa :-)..nee, es geht mir um die Tüv-Abnahme, die heute stattfindet, daher die Frage.
Grüße Andre