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ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 11:55
von ELO
Thema am Stammtisch...........
Wie sieht die Rechtslage aus bei :
1. Fahrzeug ist vor 1.10.71 und benötigt bei der TÜV - Abnahme eine ASU - erlaubt ist co bis 4%
2. Das Fahrzeug wurde mit einem Fremdmotor ausgestattet und mit EURO 2 in die Papiere eingetragen.
Zusammengefasst : Ein Fahrzeug vor 1.10.71 mit Fremdmotor und EURO 2
Was gilt nun bei der nächsten TÜV - HU ?
Laut Baujahr müssten ja nur die 4% co eingehalten werden oder ändert sich das mit dem EURO - Eintrag und muß dann eine AU mit den Werten des Fremdmotors erfüllt werden ?
Ich freue mich schon auf heftige Beteiligung an diesem Thema
Gruß
ELO

Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 13:36
von youngtimerfan
Es zählt das was eingetragen ist unter abgasbestimmung. alles was von dem original abweicht muss die dazugehörigen Normen und Bestimmungen erfüllen, das wäre dann Baujahrunabhängig.
sonst braucht man ja den Umbau nicht machen... 'extrem sauberer' Motor der seine Grenzen nicht einhält und mit nem 8.0% CO rumdümpelt. ergo läuft der Motor nicht wie er soll, umweltschädigend ist, schlechte Abgase rausbläst aber für 'saubere' bezahlen (Thema Steuerhinterziehung) etc
Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 14:12
von lightning grey
youngtimerfan hat geschrieben:Es zählt das was eingetragen ist unter abgasbestimmung. alles was von dem original abweicht muss die dazugehörigen Normen und Bestimmungen erfüllen, das wäre dann Baujahrunabhängig.
sonst braucht man ja den Umbau nicht machen... 'extrem sauberer' Motor der seine Grenzen nicht einhält und mit nem 8.0% CO rumdümpelt. ergo läuft der Motor nicht wie er soll, umweltschädigend ist, schlechte Abgase rausbläst aber für 'saubere' bezahlen (Thema Steuerhinterziehung) etc
Ganz so einfach ist das bestimmt nicht... zumal ich mich freuen würde wenn wir Begrifflichkeiten wie sauber oder schmutzig aussparen könnten.... Das ist gesülz und gehört in die Politik oder an den Stammtisch...
Außerdem muss man sich überlegen, ob man die Frage überhaupt diskutieren sollte. 3,5 (oder 4,0?) vol% CO ist der maximal einzuhaltende Abgaswert, den das Fahrzeug im Stand bringen muss. Weil es drüber hinaus keine weiteren messbaren Vorgaben unter Last gibt, kann gewissermaßen jeder Motor in so einen Wagen verbaut werden.
Die Euro 2 beinhaltet neben dem Motor Abgas auch weitere Emissionsgrenzen, die kaum erfüllt werden können... z.B. Aktivkohlefilter für die Tankentlüftung... Geräuschentwicklung etc.
Ich kann mir vorstellen dass bei der HU nach Muster des Spenderfahrzeugs gemessen wird, oder du hast Glück und der Prüfer misst den Schadstoffausstoß am "Käfer" und fertig ist die Laube...
Kann mir ja keiner erzählen dass ein 2,5 L weniger Abgas produziert als ein 1200er. ...über ne andere Qualität will ich jetzt erstmal nicht diskutieren. ..
Ich glaub dass man da heutzutage schon etwas entspannter unterwegs ist als in der 90er Jahren....
Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 14:15
von lightning grey
Insagesamt... das hab ich grad vergessen... muss irgendwas gemessen werden, weil die Abgas unter sich und Bestandteil der HU ist...
Horst, geht's in die Richtung... warst grad beim Überwacher?
Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 14:16
von Fuss-im-Ohr
meiner Meinung nach ....
da die Euro2 eingetragen ist sind auch die CO Werte für die Euro2 einzuhalten, bei jeder TÜV-Prüfung
deswegen hat Pini1303 seinen Sub auch eingetragen bekommen weil die CO Werte besser waren als original/gefordert
und würde dementsprechend auch auf einem "Mexicaner" funktionieren
Gruss Jürgen
Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 14:30
von ELO
@ lightning grey
Du beziehst deine Antwort hier mehr auf ein Fahrzeug mit 2,5 Liter wovon ich nie etwas geschrieben habe.
Auch andere ältere Fahtzeuge werden mit "Fremdmotore" ausgestattet ( Opel , Ford , Porsche ..........)
Die Diskusion sollte ja grundsätzlich für alle diese Fahrzeuge gelten - nicht nur VW - Bus oder VW - Käfer.
@ Fuss-im-Ohr
Leider ist dein Beitrag leicht am Thema vorbei da es einen Mexikaner 1971 noch nicht gab
Gruß
ELO

Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 14:33
von ELO
lightning grey hat geschrieben:Insagesamt... das hab ich grad vergessen... muss irgendwas gemessen werden, weil die Abgas unter sich und Bestandteil der HU ist...
Horst, geht's in die Richtung... warst grad beim Überwacher?
Ja um das geht es .
Nach welchen " Angaben" muß bei einer HU mit Fremdmotor ( EURO 2 ) gemessen werden - bei Bj vor 10/71
Gruß
ELO

Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 15:30
von Turner
Hmm,als ich anno 96 den wbx eingebaut hatte und keinerlei Schadstoffeinstufung gemacht wurde (OTTO GKAT51) ist bei der ASu immer mit den Werten des Spenderfahrzeugs gemessen worden
Turner
Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 16:40
von Red1600i
Zur Eintragung eines Fremdmotors mußt du nur die Abgasgrenzwerte vor anno 10/71 einhalten. Wenn der Motor weniger als 4% CO im Leerlauf schafft, wird er eingetragen. Vollig egal woher dieser Motor stammt und ob's die allerletzte Güllepumpe ist...
Es könnten lediglich noch Auflagen wegen der Lautstärke und wegen der Höchstleistung kommen oder bauliche Bedenken, wenn du einen Ami V8 hinten in den Käfer baust und das Gewicht auf den Rädern absolut nicht mehr stimmt.
Ob das ein Kat ist oder nicht, spielt jetzt keinerlei Rolle, er wird erstmal eingetragen. Somit Euro 0, ohne Kat, Status Güllepumpe.
Wenn du jetzt darauf drängst, eine andere Steuer zahlen zu wollen und auch auf das H pfeifst, kannst du den Motor mit Kat eintragen. Je nachdem was er serienmäßig geschafft hat, sagen wir Euro 2, dann kann er in vergleichbarer Umgebung das auch anerkannt bekommen. Sagen wir gleiches Gewicht, Geschwindigkeit, Lastkontingent und solche Sachen wie Aktivkohlefilter funktionsfähig usw.
Dann kann dein Käfer mit BJ1970 auch den Status Euro2 zugesprochen bekommen. Ist das dann eingetragen, mußt du das aber auch halten. Denn du zahlst ja dafür dann auch die vergünstigte Steuer.
OK so?
Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 19:17
von Questus
By the way:
Da bin ich zum TÜV 2012 zum HU-AU Termin geladen..... BMW Z4 von Anna beim TÜV Nord,
da beißt doch der Marder die Lambdasonde ab - in der Nacht davor !!
der BMW Bord-Computer sagt TILLT (Abgasfehler!) und der Prüfer sagt zu mir:
"Die Lambdasonde ist abgebissen" (Das zeigte mir ja vorher schon der Bordcomputer! Aber ich mime auf voll erstaunt)
Er hatte den Motor für einen Moment drehzahlmäßig unter 3% CO - Schuss Messung, alles klar! AU-auch bestanden
So einen netten Herrn wünsche ich allen und Dir Host soundso - und das beim TÜV-Nord.

Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Fr 4. Sep 2015, 19:40
von youngtimerfan
3% bestanden? Kat Fahrzeuge haben doch 0.3% grenze!
gut das ich immer sorgenfreie AUs habe...
Re: ASU vs. AU bei Fahrzeugen vor 10/71
Verfasst: Sa 5. Sep 2015, 12:30
von B. Scheuert
Also ich schließe mich Red an. Die eingetragene Schadstoffklasse bestimmt die Vorgehensweise. Das der neuere Motor es besser kann ist dabei unwichtig. Wenn Euro 2 eingetragen ist, dann muss er diese Werte auch einhalten, mit nicht funktionierender Sonde wird das nichts.