67er Käfer - Eintragung VVA und Mischbereifung auf H
Verfasst: Mo 5. Jan 2015, 23:49
Hallo miteinander!
Habe mich nach längerem Mitlesen heute endlich hier im Forum vorgestellt und auch gleich schon die ersten Fragen.
Ich möchte meinen 67er Käfer an der Vorderachse geringfügig tieferlegen (max. 4cm) und dafür gern eine VVA von CSP verwenden.
Des weiteren möchte ich gern andere Rad-Reifen-Kombinationen fahren (mit originalen 4-Loch-Radkappenfelgen), am liebsten vorn 155/80 auf Serienfelge 4Jx15 ET40 oder auf 4,5Jx15 ET 34/41/46 und hinten 185/70 auf 5,5Jx15 ET40. Alternative für vorn wäre 165/80 auf 4,5Jx15 ET 34/41/46, für hinten 165/80 auf 5,5JX15 ET 40.
Ich habe bereits einige Unterlagen zu meiner hiesigen TÜV-Stelle mitgenommen (u.a. Prüfbericht CSP-Achse sowie ein VdTÜV-Merkblatt aus den 70er Jahren, das explizit Mischbereifung beim kurzen Vorderwagen zuläßt). Dort hat man mir signalisiert, daß meine geplanten Umrüstungen prinzipiell eintragen werden könnten - nur eben nicht ohne weiteres auf H-Kennzeichen. Das Problem ist dabei jedoch nicht gewesen, daß das "Zeitgenössische" daran angezweifelt wurde - Ich konnte bspw. anhand eines Artikels aus der "Gute Fahrt" von 1964 darstellen, daß verstellbare Vorderachsen schon damals eingebaut worden sind - sondern man ist dort der Ansicht gewesen, daß die Eintragung bereits innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung hätte erfolgt sein müssen (oder vor mindestens 20 Jahren).
Auf meinen Einwand, daß diese Annahme vermutlich auf dem alten (nicht mehr gültigen) Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen beruhe, bin ich an einen Oldtimer-Spezialisten vom TÜV verwiesen worden. Leider hatte ich den derzeit gültigen Anforderungskatalog selbst nicht ausgedruckt dabei (nach dem zeitgenössische Änderungen auch dann "h-kennzeichenfähig" sein können, wenn sie innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung HÄTTEN ERFOLGEN können. Ich habe daraufhin alle mir zur Verfügung stehenden Unterlagen zusammengestellt und mit Erläuterungen an den TÜV-Spezialisten übermittelt (Antwort steht noch aus).
Jetzt meine Frage: Habe ich hierbei etwas übersehen oder falsch interpretiert?
Ich habe die aktuelle H-Kennzeichen-Richtlinie mehrfach durchgelesen und finde in puncto "zeitgenössisch" eigentlich keinen Hinderungsgrund für mein Vorhaben. Nach Durchsicht ähnlicher Beiträge hier im Forum habe ich schon gesehen, daß solche Eintragungen zwar eher schwierig zu bekommen, aber trotzdem möglich und "h-konform" sind.
Für den Fall, daß im weiteren Verlauf seitens des TÜV doch angezweifelt werden sollte, daß es sich hierbei um zeitgenössische Umrüstungen handelt, wäre ich natürlich auch dankbar, noch weitere Dokumente, Nachweise etc. vorlegen zu können.
Gibt es unter Euch Leute, die eine CSP-Achse auf H-Kennzeichen eingetragen haben und mir eine Briefkopie zukommen lassen könnten?
Ideal wäre natürlich ein ähnliches Erstzulassungsdatum und eine Kombination der VVA mit Mischbereifung.
Des weiteren ist mir noch bekannt, daß in einer der ersten Ausgaben von "Jetzt mache ich ihn schneller" aus den 60er Jahren eine VVA beschrieben wird.
Leider habe ich selbst nur eine neuere Ausgabe. Hat jemand diese alte Ausgabe und könnte mir vielleicht einen Auszug als Kopie zur Verfügung stellen?
Weiß jemand, wann genau die Ausführung der VVA mit Rasterplatten aufgekommen ist (anstelle von Verstellnüssen) und ob es vielleicht sogar eine TÜV-geprüfte Ausführung aus den 70er-Jahren gibt?
Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.
Im voraus vielen Dank + Grüße
Axel
Habe mich nach längerem Mitlesen heute endlich hier im Forum vorgestellt und auch gleich schon die ersten Fragen.
Ich möchte meinen 67er Käfer an der Vorderachse geringfügig tieferlegen (max. 4cm) und dafür gern eine VVA von CSP verwenden.
Des weiteren möchte ich gern andere Rad-Reifen-Kombinationen fahren (mit originalen 4-Loch-Radkappenfelgen), am liebsten vorn 155/80 auf Serienfelge 4Jx15 ET40 oder auf 4,5Jx15 ET 34/41/46 und hinten 185/70 auf 5,5Jx15 ET40. Alternative für vorn wäre 165/80 auf 4,5Jx15 ET 34/41/46, für hinten 165/80 auf 5,5JX15 ET 40.
Ich habe bereits einige Unterlagen zu meiner hiesigen TÜV-Stelle mitgenommen (u.a. Prüfbericht CSP-Achse sowie ein VdTÜV-Merkblatt aus den 70er Jahren, das explizit Mischbereifung beim kurzen Vorderwagen zuläßt). Dort hat man mir signalisiert, daß meine geplanten Umrüstungen prinzipiell eintragen werden könnten - nur eben nicht ohne weiteres auf H-Kennzeichen. Das Problem ist dabei jedoch nicht gewesen, daß das "Zeitgenössische" daran angezweifelt wurde - Ich konnte bspw. anhand eines Artikels aus der "Gute Fahrt" von 1964 darstellen, daß verstellbare Vorderachsen schon damals eingebaut worden sind - sondern man ist dort der Ansicht gewesen, daß die Eintragung bereits innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung hätte erfolgt sein müssen (oder vor mindestens 20 Jahren).
Auf meinen Einwand, daß diese Annahme vermutlich auf dem alten (nicht mehr gültigen) Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen beruhe, bin ich an einen Oldtimer-Spezialisten vom TÜV verwiesen worden. Leider hatte ich den derzeit gültigen Anforderungskatalog selbst nicht ausgedruckt dabei (nach dem zeitgenössische Änderungen auch dann "h-kennzeichenfähig" sein können, wenn sie innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung HÄTTEN ERFOLGEN können. Ich habe daraufhin alle mir zur Verfügung stehenden Unterlagen zusammengestellt und mit Erläuterungen an den TÜV-Spezialisten übermittelt (Antwort steht noch aus).
Jetzt meine Frage: Habe ich hierbei etwas übersehen oder falsch interpretiert?
Ich habe die aktuelle H-Kennzeichen-Richtlinie mehrfach durchgelesen und finde in puncto "zeitgenössisch" eigentlich keinen Hinderungsgrund für mein Vorhaben. Nach Durchsicht ähnlicher Beiträge hier im Forum habe ich schon gesehen, daß solche Eintragungen zwar eher schwierig zu bekommen, aber trotzdem möglich und "h-konform" sind.
Für den Fall, daß im weiteren Verlauf seitens des TÜV doch angezweifelt werden sollte, daß es sich hierbei um zeitgenössische Umrüstungen handelt, wäre ich natürlich auch dankbar, noch weitere Dokumente, Nachweise etc. vorlegen zu können.
Gibt es unter Euch Leute, die eine CSP-Achse auf H-Kennzeichen eingetragen haben und mir eine Briefkopie zukommen lassen könnten?
Ideal wäre natürlich ein ähnliches Erstzulassungsdatum und eine Kombination der VVA mit Mischbereifung.
Des weiteren ist mir noch bekannt, daß in einer der ersten Ausgaben von "Jetzt mache ich ihn schneller" aus den 60er Jahren eine VVA beschrieben wird.
Leider habe ich selbst nur eine neuere Ausgabe. Hat jemand diese alte Ausgabe und könnte mir vielleicht einen Auszug als Kopie zur Verfügung stellen?
Weiß jemand, wann genau die Ausführung der VVA mit Rasterplatten aufgekommen ist (anstelle von Verstellnüssen) und ob es vielleicht sogar eine TÜV-geprüfte Ausführung aus den 70er-Jahren gibt?
Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.
Im voraus vielen Dank + Grüße
Axel