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Gültigkeit H Gutacheten

Verfasst: Di 16. Sep 2014, 16:31
von Lockdog87
Servus buggys ^^

Ich wollte diesen Monat mein Käfer beim Tüv vorführen, incl. H Gutachten nur will ich den Wagen dieses Jahr noch nicht mit H Kennzeichen anmelden, sondern 2 Monate (sept-okt) mit saisonkennzeichen zulassen, um wenigstens noch ein bisschen damit fahren zu können ohne die vollen H Steuern zu bezahlen.

Ist das H Gutachten dann angenommen im April 2015 noch gültig für die H Zulassung ?

Re: Gültigkeit H Gutacheten

Verfasst: Di 16. Sep 2014, 16:45
von Sebastian
Wo ist das Problem? Anmelden und dann nach 2Monaten wieder abmelden...sparst auch die Gebühren für die Prägung von Saisonkennzeichen für 2Monate.

Re: Gültigkeit H Gutacheten

Verfasst: Di 16. Sep 2014, 17:49
von Lockdog87
Ja aber dan zahl ich doch volle steuern für 2014 oder ?

Re: Gültigkeit H Gutacheten

Verfasst: Di 16. Sep 2014, 18:58
von PeterHadTrapp
erstmal ja. ABer sobald er abgemeldet ist, bekommst Du die zuviel gezahlte Steuer zurückerstattet. Du bezahlst unterm Strich nur anteilig aufs Jahr gerechnet soviel Steuer, wie es deinem Anmeldezeitraum entspricht.

Re: Gültigkeit H Gutacheten

Verfasst: Di 16. Sep 2014, 19:35
von Lockdog87
Ok cool das wusst ich nicht danke !

Re: Gültigkeit H Gutacheten

Verfasst: Di 16. Sep 2014, 19:37
von Lockdog87
Und kann ich ein Oldtimer auch noch im Oktober anmelden falls es september nicht mehr reicht ? Oder gibts da auch was was das nicht zulässt

Re: Gültigkeit H Gutacheten

Verfasst: Di 16. Sep 2014, 20:30
von roller25
den kannst du jederzeit zulassen, sofern die Zulassungsstelle auf hat!!

Re: Gültigkeit H Gutacheten

Verfasst: Di 16. Sep 2014, 21:01
von 8Harry8
:D Jedes Jahr die gleiche Crux - altes Blech besteht nunmal zu fast 100% aus Zucker! ;)
Unsere H-Kameraden kosten ja nicht direkt die Welt/anno/Monat... - was aber mit den Youngtimern?!?
Die KFZ-Steuer ist immer anteilig ab Zulassung bis Jahresende zu entrichten - es sei denn, man hat von Haus aus ein Saisonkennzeichen beantragt!
Vorauszahlungen an das F-Amt werden danach freilich auf Heller und Pfennich/Tag - da sind unsere KFZ-Steuer-Erbsenzähler sehr akkurat - von/ bis tatsächlichem Zulassungsdatum zurückerstattet!

Re: Gültigkeit H Gutacheten

Verfasst: Do 18. Sep 2014, 10:05
von Jim Douglas
Ich habe meinen H-Käfer damals im Dezember zugelassen :D und dann angemeldet bis März weggestellt...
bei dem "günstigen" Steuersatz kann man das Auto doch durchgehend zugelassen lassen??? (meine Meinung...)