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Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: Fr 18. Okt 2024, 07:43
von JochemsKäfer
Ich habe das Thema der Karosseriefestigkeit angesprochen und möchte wissen, ob jemand ebenfalls damit beschäftigt ist. Den aktuellen Rückmeldungen vom TÜV-SÜD habe ich geschrieben.

Inzwischen habe ich mit zwei Firmen gesprochen, die auf Sondereintragungen spezialisiert sind. Stand 2024 haben sie keine Einwände gegen meine Liste von Sondereintragungen. Ich wurde jedoch darauf hingewiesen, dass ich im Januar 2025 erneut Kontakt aufnehmen sollte, da sich die Gesetzeslage voraussichtlich wieder ändern wird.

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: So 27. Okt 2024, 10:37
von Aircooled Cruiser
Um dieses heiße Thema am brennen zu erhalten, eine kleine Geschichte bzgl. alter Gutachten etc.
Ich nöchte meinen Käfer wieder fertig machen, und bin in enger Rücksprache mit einem wohlwollenden Prüfer.
Er bestätigt, daß es schwieriger wird, weil alte Gutachten eingezogen werden, da diese mit dem EU Vorgaben nicht passen o.ä. Die bestehenden Alteintragungen im Brief bleiben zwar gültig, aber z.B. ein identischer Neuaufbau mit einem weiteren Fahrzeug bekommt diese Eintragungen nicht mehr, da die Gutachten nicht mehr gültig sind!
Deswegen darf ich mich 45 Drla Dellorto (diese sind eingetragen) intensiv beschäftigen, weil ein Umbau auf Einspritzung oder wegen besserer Ersatzteillage Umbau auf 44 IDF Weber er mir nicht einfach abnimmt.
Nur über den Umweg mit Abgastest, Lärm etc......

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: Fr 1. Nov 2024, 18:20
von doctor.schraube
Ich hab bei meinen gesammelten Unterlagen zum Thema "Umrüstung eines Typ11 mit kVW (auch Mexiko)" ein Schreiben von der technischen Typprüfstelle Hannover aus dem Jahr 1982 gefunden...

Hier war die Anfrage , ob man denn einen 85PS-Motor (angedacht war ein 1,8l Typ4) in einen kurzen Vorderwagen bauen darf/kann.
Als Resultat der Prüfung wird grundsätzlich ein 75PS Motor als bedenkelos bezeichnet, wenn i.O.-Zustand + Schaltgetriebe + Bremse (Trommel 248mm od Typ3 Scheibe + Trommel hinten 248 /19mm) + Gürtelreifen + zul Gesamtgewicht 1050kg - 600kg hinten + um 2,5° neg. Sturz + VA-Abstützung 181 + CO-Gutachten nach BJ + Geräuschwerte!
Insgesamt wird der 85PS zwar nicht empfohlen, weil noch nicht explizit geprüft, aber das Schreiben darf ausdrücklich zu einer Einzelbegutachtung rangezogen werden!

Also sollten bei kurzen Vorderachse 75PS relativ problemslos möglich gewesen sein..

Jetzt die Kopie vom Dokument angehängt...

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: Fr 1. Nov 2024, 18:55
von doctor.schraube
Wenn schon bein Krutschteln, dann noch mehr Papierkram.
Um das Jahr 1991/92 gab es erste Gerüchte, dass VW den Original Käfer als Retro wieder in D einführen könnte.
Dazu wurden diverse Untersuchungen gemacht bzgl. der Wiedererlangung der Allg. Betriebserlaubnis, die VW nämlich nicht verlängert hatte...
Eine Aktivität war dazu ein Kurzcheck eines 91iger Mexikaners durch den TÜV Berlin/Brandenburg.

Demnach war das kein Kindergeburtstag, weil eben alles auch schon damals nicht mehr zeitgemäß und ohne EC-Kennzeichnungen etc.
Spätere Checks durch u.a. den Luxenburgischen TÜV stellten dann noch ganz viele weitere Mängel fest - Regenrinne, Scharnier etc.

Danach standen dann neben der Chrash-Anlage in WOB ganz viele demolierte Käfer. Die Crash-Tests haben die bestanden - dank Ersatzrad als Puffer und der 181iger Abstützung - auch die Abgase waren beherrschbar - aber die GeräuscheWerte waren nicht sinnvoll auf die Level zu kriegen. Dazu wurden dutzende Versuche mit Schalldämpern/Dämmung erfolglos gemacht.
Also gab es auch u.a. einen 1,0l Polo als Versuchsträger...Aber der Aufwand war dann doch zu groß..

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: Sa 2. Nov 2024, 08:32
von JochemsKäfer
Vielen Dank für die Unterlagen!
Ich meine, so etwas hat VW für sogar 100 PS.

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: Sa 2. Nov 2024, 12:41
von doctor.schraube
100 PS war m.M. nach für langen Vorderwagen… oder umgerechnet war das für 165km/h Spitze und das sind etwa 100PS

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: Sa 2. Nov 2024, 13:49
von Poloeins
Einfach mal DANKE!

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: Sa 2. Nov 2024, 17:22
von Pitcher
Moin ,
mal eine Frage , seid ihr euch sicher das irgendwelche alte Gutachten ab 2025 noch Gültigkeit haben? Als ich dieses Video geschaut habe ist mir schwindelig geworden, und da ging es nur um Kosmetik. https://youtu.be/4E6hcNzO9Og . Ich denke mal das alles andere ein verdammt teurer Scheiß werden könnte.

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: Sa 2. Nov 2024, 20:14
von VeeDee
Wir werden uns auf eine Menge "Spass" bei Abnahmen jedweder Art einstellen müssen.

Alte Gutachten können, müssen aber nicht mehr von den Sachverständigen akzeptiert werden. Gleichzeitig wurde deren "Ermessensspielraum" drastisch reduziert. Alte Eintragungen bzw. Fahrzeugbriefkopien sind mittlerweile auch nicht mehr hilfreich und gelten somit als wertlos beim Erlangen einer Abnahme. Die Sachverständigen sind angehalten, möglichst nur noch im Rahmen der Herstellerfreigaben Eintragungen vorzunehmen, das gilt insbesondere für Mehrleistungen sowie Änderungen und Reparaturen an Rahmen und tragenden Teilen (Problemfall: Rahmenkopf-Teilersatz!!!).

Der Sachverständige, der Eintragungen jenseits der Herstellerfreigaben vornimmt, bringt die Prüforganisation in die Verlegenheit, im Schadensfall in die Herstellerhaftung einzutreten. Das will natürlich keiner von denen.

Aussage meines Spezies: Käfer mit Schräglenkerachse und Scheibenbremse vorn bis 100PS (Werksfreigabe 1302/03), mit verbesserter Bremse und Bereifung "gehen ein paar Prozent mehr". Das von mir vorgelegte Kerscher-Bremsengutachten mit der "Freigabe" bis 250 km/h hat er grinsend zur Kenntnis genommen und gemeint, mit 110PS wäre das auch bergab schon schwierig...

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: So 3. Nov 2024, 01:50
von doctor.schraube
Das klingt alles nicht wirklich ermutigend…
Aber wie immer sollte noch gelten - wo ein Wille da ein Weg…
In unserem Fall muss dann von Fall zu Fall geklärt werden, was denn die “neuen” technischen Anforderungen sind oder ob es sich “Verwirrungen” im Normendschungel handelt. Zweiteres plagt auch die OEMs in Form der”CCC” - quasi China-Normen - ohne deren Erfüllung keine Kfz in China importiert wird.
Im ersteren Fall sollte also die entsprechende EU- Richtlinie Auskunft geben wie mit Veränderungen umzugehen ist. Die stehen eigentlich im Netz.
Ein größeres Problem wird dabei sein, von ursprünglichen Hersteller- VW - irgendwelche Unterlagen zu erhalten auf denen aufgebaut werden kann. Und es wird auch keiner im Konzern eine Empfehlung/Freigabe für eine Leistungssteigerung > 100PS = 2xSerienwert ausstellen.

Und so eine Nürburgring-Erprobung wie z.B. Kerschers 7/9 Zoll Abnahme ist an dem “Prüfling” - der damals noch quasi neu war - nicht spurlos vorbei gegangen.

Also wäre die Frage welches die Prüfanstalt TÜV - die ja auch Geld verdienen muss- sich Änderungs-Abnahmen vorstellt - Prüfkatalog etc - analog H-Kennzeichen?

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: So 3. Nov 2024, 08:55
von Xmil
VeeDee hat geschrieben: Sa 2. Nov 2024, 20:14 Wir werden uns auf eine Menge "Spass" bei Abnahmen jedweder Art einstellen müssen.

Alte Gutachten können, müssen aber nicht mehr von den Sachverständigen akzeptiert werden. Gleichzeitig wurde deren "Ermessensspielraum" drastisch reduziert. Alte Eintragungen bzw. Fahrzeugbriefkopien sind mittlerweile auch nicht mehr hilfreich und gelten somit als wertlos beim Erlangen einer Abnahme. Die Sachverständigen sind angehalten, möglichst nur noch im Rahmen der Herstellerfreigaben Eintragungen vorzunehmen, das gilt insbesondere für Mehrleistungen sowie Änderungen und Reparaturen an Rahmen und tragenden Teilen (Problemfall: Rahmenkopf-Teilersatz!!!).

Der Sachverständige, der Eintragungen jenseits der Herstellerfreigaben vornimmt, bringt die Prüforganisation in die Verlegenheit, im Schadensfall in die Herstellerhaftung einzutreten. Das will natürlich keiner von denen.

Aussage meines Spezies: Käfer mit Schräglenkerachse und Scheibenbremse vorn bis 100PS (Werksfreigabe 1302/03), mit verbesserter Bremse und Bereifung "gehen ein paar Prozent mehr". Das von mir vorgelegte Kerscher-Bremsengutachten mit der "Freigabe" bis 250 km/h hat er grinsend zur Kenntnis genommen und gemeint, mit 110PS wäre das auch bergab schon schwierig...
Die erste Frage meines Prüfers für die Eintragung einer Leistungssteigerung war, „Bleiben wir unter 40%?“
Rad Reifenkombination gibt es eine klare Angabe bei H, wieviel die größer zu Original sein darf! Felgen ist auch sehr schwierig und nur mit schriftlichen Nachweis das es die schon vor 20 Jahren gab. Nix mit anderen Brief wo die drin stehen!
Das ist der Stand von vor 2 Wochen.
Grüße Bert

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: So 3. Nov 2024, 12:20
von VeeDee
Ist ja ziemlich deckungsgleich mit der Info, die ich habe.

Zu den "40%": bezieht sich das auf die zulässige Mehrleistung auf Basis der stärksten Serienmotorisierung (50PS) oder auf Basis der Serienfreigabe (100PS)? Das ist schon ein beträchtlicher Unterschied.

Bei der Felgeneintragung wurde hier vor Ort das Festigkeitsgutachten von Maxilite nicht akzeptiert. Der Prüfer will partout nur eintragen, wenn eine ABE oder ABG vorliegt. Auch da ist künftig Spass programmiert.

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: So 3. Nov 2024, 13:06
von Xmil
Ja, sorry, wollte auch schreiben, das deine Erfahrung auch meine ist. Es wird nichts „altes“ anerkannt.
Leistung 40% auf Serienleistung. Also 70 PS geht mit H.

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: So 3. Nov 2024, 15:22
von Pitcher
Ja , da sind die Prüfer knallhart geworden. War zu einem Gespräch beim TÜV-Nord bezgl. einer verstellbaren Vorderachse . Ergebnis war ,, bau die Achse mal ein, dann schauen wir , aber deine H-Zulassung ist dann auf alle Fälle weg". Tja , also wurde der Wagen anschließend hinten wieder auf originale Höhe gebracht und auf VVA verzichtet.

Re: VW Freigabe PS/Leistung Karosserie

Verfasst: So 3. Nov 2024, 16:03
von lothar
Pitcher hat geschrieben: So 3. Nov 2024, 15:22 ,,bau die Achse mal ein, dann schauen wir , aber deine H-Zulassung ist dann auf alle Fälle weg"
Das darf eigentlich nicht sein! Die VVA gibt es seit Mitte der 60er, dazu gibt es zahlreiche Belege (siehe Suchfunktion hier und in anderen Foren), ein einigermaßen wohlwollender Prüfer sollte die eintragen - sofern die Qualität der Achse nicht dagegen spricht (abschreckende Beispiele: "Puma"-Style VA aus dubiosen Quellen, bei denen zu Recht die alten Gutachten nicht mehr anerkannt werden).

Diese hier (nur als Beispiel), sollte sowohl eintragungsfähig, als auch H-konform sein:
https://www.csp-shop.de/vorderachse/vor ... NC4wLjAuMA..