D.h.:Schweizer Führerschein
Auto mit schweizer Kontrollschilder
Auf nie mehr wieder sehen Flensburg
Bussgelder im Ausland sofort bezahlen,Kein wirksames Fahrverbot aussprechbar,Kein wirksames Auslieferungsabkommen mit der EU
Nicht alle 2Jahre zum TüV sondern wenn dich die MFK anschreibt...das geht momentan so gegen alle 4 Jahre(!!!)
Wechselkennzeichen(ein Richtiges...nicht wie in D;-)...)Teuerstes Auto versichern/versteuern anderes dann ,bis auf 40SFR Gebühren, umsonst.
Hinfahren darf ich mit meinem Führerschein und Auto überall...nur halt kein in Deutschland auf MICH zugelassenes Auto in die Schweiz...
