Baumschubsa hat geschrieben:Erstzulassung 1.10.1971 ist das magische Datum. Danach braucht man ein Abgasgutachten.
ich meine es ist der 1.10.1970......
Anl.XI od. XIV mindest- (00) — 01.10.1970 19.04.1973 Otto-M. nur CO im LL
CO im Leerlauf gemäß Anl.XI oder Anl.XIV StVZO (≤ 4,5 Vol. %), gilt für alle Kfz mit Otto-M.
ab EZ 20.04.1973 zusätzlich Nachweis Kurbelgehäuseentlüftung und Fahrkurve gem. Anl. XIV erforderlich.
Nur das Problem ist, selbst wenn man es machen lassen wollte das Abgasgutachten, es kann niemand mehr machen. Die Messgeräte sind alle verstaubt.....
Wer ist den aus Köln von euch?