Re: 07 er kennzeichen
Verfasst: So 7. Jun 2015, 09:03
Nein, es muss nicht alles eingetragen sein, sorry, das stimmt soooo nicht ganz.
Das Fahrzeug muss jederzeit eine Abnahme überstehen können, jede Änderung muss augenblicklich eintragungsfähig sein. Unterlagen zur Eintragung müssen sofort verfügbar sein = vorzeigbar (!!!) . Der vorschriftsmäßige Zustand ist jederzeit zu gewährleisten.
Das Fahrzeug muss augenblicklich eine TÜV Abnahme überstehen und jede Änderung dokumentierbar+ eintragungsfähig sein. Es muss immer den Zulassungsregeln entsprechen. Es ist kein Freibrief für unzulässige Räder, Tieferlegungen oder Untergrund Beleuchtung. Bei Zweifeln kann die Rennleitung das Fahrzeug beschlagnahmen und sofort beim TÜV begutachten lassen. Fällt es dort unangenehm auf, hast du ein echtes Problem.
Jede Änderung außerhalb dieses Rahmens führt zum Erlöschen der 07.
Jede Fahrt muss dokumentiert werden. Einkaufen fahren, zur Arbeit o.ä. ist tabu.
Du darfst aber mit zerlegtem Vergaser auf dem Beifahrersitz durchaus eine Abstimmfahrt machen oder zu deinem Händler. Aber die Rennleitung ist ja auch nicht blöd, da brauchst du schon gute technische Gründe, wenn das Ding jeden Tag auf dem Mitarbeiterparkplatz oder der Dönerbude steht...
Das Fahrzeug muss jederzeit eine Abnahme überstehen können, jede Änderung muss augenblicklich eintragungsfähig sein. Unterlagen zur Eintragung müssen sofort verfügbar sein = vorzeigbar (!!!) . Der vorschriftsmäßige Zustand ist jederzeit zu gewährleisten.
Das Fahrzeug muss augenblicklich eine TÜV Abnahme überstehen und jede Änderung dokumentierbar+ eintragungsfähig sein. Es muss immer den Zulassungsregeln entsprechen. Es ist kein Freibrief für unzulässige Räder, Tieferlegungen oder Untergrund Beleuchtung. Bei Zweifeln kann die Rennleitung das Fahrzeug beschlagnahmen und sofort beim TÜV begutachten lassen. Fällt es dort unangenehm auf, hast du ein echtes Problem.
Jede Änderung außerhalb dieses Rahmens führt zum Erlöschen der 07.
Jede Fahrt muss dokumentiert werden. Einkaufen fahren, zur Arbeit o.ä. ist tabu.
Du darfst aber mit zerlegtem Vergaser auf dem Beifahrersitz durchaus eine Abstimmfahrt machen oder zu deinem Händler. Aber die Rennleitung ist ja auch nicht blöd, da brauchst du schon gute technische Gründe, wenn das Ding jeden Tag auf dem Mitarbeiterparkplatz oder der Dönerbude steht...