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Re: Fabrikschild erforderlich?

Verfasst: Mo 3. Aug 2015, 09:44
von B. Scheuert
Falls es jemanden interessiert, weil ich das Problem gerade habe.
Fahrzeugschein/ Brief als Kopie, Fotos vom Fahrzeug , der Fahrgestell- und der Motornr. (das Auto sollte fahrfertig sein) damit zum VW Teiletresen und einen kompetenten und bemühten Mitarbeiter finden (das dürfte die größte Hürde sein) :mrgreen: Der Rest läuft zwischen VW und dem KBA ab und entzieht sich meines Wissens. Bei mir war es aber ein Fahrzeug aus der Schweiz. Lt. Ersatzteilefachkraft ist es aber egal.

Re: Fabrikschild erforderlich?

Verfasst: Mo 3. Aug 2015, 20:20
von Buggyboy
§59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:

Hersteller des Fahrzeugs;

Fahrzeugtyp;

Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);

Fahrzeug-Identifizierungsnummer;

zulässiges Gesamtgewicht;

zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).
Als ich mit meinem Buggy zur Abnahme beim TÜV war, mußte ich das fehlende Fabrikschild ersetzen.
Auf Frage, was alles draufstehen muß und wo ich sowas herkriege, meinte mein TÜVer:
Hersteller u.s.w. (siehe oben...)- im Internet gäbe es genügend Anbieter- es würde aber auch ein Ausdruck
auf Papier!!! reichen... (das Trägermaterial für die Daten sei schließlich nicht vorgeschrieben...)
nur gut lesbar und dauerhaft müsse es sein :mrgreen:

Re: Fabrikschild erforderlich?

Verfasst: Sa 8. Aug 2015, 14:07
von Poloeins
Bei meinem Maplex war das auch notwendig weil mal die serienmässige Stelle von der GFK-Wanne bedeckt war!