Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
- derwolf1303
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Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
naja theoretisch wird die Bodenfreiheit im, sag mal genormten, Betriebszustand gemessen, also vollgetankt mit dem 75kg schweren Fahrer auf dem Fahrersitz. So wird ja auch Einstellung der Scheinwerfer geprüft.
Praktisch wird so geprüft, wie der Wagen kommt.
Mit den AU-Plaketten ist leider kein Scherz. 3 Monate hats gedauert bis der Letzte es wusste.
Gruß
Praktisch wird so geprüft, wie der Wagen kommt.
Mit den AU-Plaketten ist leider kein Scherz. 3 Monate hats gedauert bis der Letzte es wusste.
Gruß
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Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
bei uns zählt der Bremsenprüfstand 
ganz einfach...
kommste nicht drüber --> rückwärts raus --> kein TÜV

ganz einfach...

kommste nicht drüber --> rückwärts raus --> kein TÜV
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
deshalb hab ich für die Aubergine extra Tüv Räder und Dämpfer , damit sie gut über den Bremsenprüfstand kommt.
Das ist nicht original, das gehört aus dem Verkehr gezogen!
http://www.youtube.com/watch?v=dyIsf-37 ... re=related
http://www.youtube.com/watch?v=lMl8x2qFPrc
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Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Ich finde gerade nicht die UN ECE Vorgabe. In der Schweiz muss bei einer Tieferlegung mit DTC Gutachten (mehr als 40 mm) die Bodenfreiheit bei voller Beladung dem Abstand Felgehorn zu Strasse entsprechen. Es leben Niederquerschnittsreifen 
In Deutschland gibt es das Merkblatt 751 des VDTÜV. Kostet ls PDYf 6 Euro irgendetwas. Kaufen und nachlesen und dann ist alles klar. Und dann kann man mal schauen wie gut die Prüfer die Unterlagen kennen.

In Deutschland gibt es das Merkblatt 751 des VDTÜV. Kostet ls PDYf 6 Euro irgendetwas. Kaufen und nachlesen und dann ist alles klar. Und dann kann man mal schauen wie gut die Prüfer die Unterlagen kennen.
Zuletzt geändert von OliverH am Sa 12. Mai 2012, 09:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Hallo !In Deutschland gibt es das Merkblatt 751 des VDTÜV. Kostet ls PDYf 6 Euro irgendetwas.
Leider nicht ganz !

Als PDF kostet es sage und schreibe 63,87 Euro !!!

Wie war das mit Angebot und Nachfrage

Gruß,Ralf
http://www.vdtuev.de/publikationen/merk ... esamtliste
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
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Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Ja, nee… da bleib ich erst mitm Kennzeichen, dann mit der Reserveradwanne hängen… 110mm… da muss ich schon mitm Traktor vorfahren…Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
"Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können."

Die deutsche Rechtschreibung ist Freeware und nicht Open Source.
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher." Albert Einstein
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Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Ich suche heute Abend noch einmal die Grundlage zum Merkblatt 751 raus. Es gibt genügend Gegenbeispiele auf der Strasse (legale).
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Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Hmm..
Wenn ich die "Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger" durchlese, dann finde ich keine Vorschriften zu den Mindesthöhen - unsere Fahrzeuge sind M1.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 062:DE:PDF
Ich finde beschrieben was die Bodenfreiheit zwischen den Achsen und unter den Achsen ist, ich finde Angaben zur Messung zum Rampenwinkel und vorderer/ hinterer Überhangswinkel und das nur die starren Teile in der Messung berücksichtigt werden.
Das Merkblatt 751 des TÜV gibt es hier (nur KFZ Merkblätter):
http://www.vdtuev.de/publikationen/such ... tfahrwesen
Dieses Merkblatt ist eine Empfehlung und nicht bindend. Teilegutachten lehnen sich an dieses Merkblatt an.
Es gibt von z.B. KW einen Tieferlegungssatz um bis zu 60 mm für einen Golf/ Jetta II, der wohl sicherlich nicht die anfangs erwähnten 110 mm (Bodenfreiheit (zwischen den Achsen/ unter den Achsen??)) erfüllt.
http://docs.kwsuspension.de/gavw039-2946-08.pdf
Das Gutachten ist aus August 2008, die TÜV Empfehlung auch von August 2008. Das Gutachten wurde vom TÜV Nord erstellt.
Es wird bescheinigt, dass das Fahrzeug der StVZO entspricht - und das ist bindend.
Irgendwelche obskuren Methoden (muss auf den Bremsenprüfstand passen und wieder herunter kommen) entbehren wohl jeglicher Grundlage. Sollte es Vorgaben für die Bodenfreiheit geben, so ist diese abhängig vom Radstand und Achsabstand. Bei Schwierigkeiten würde ich den Hallenmeister verlangen und mit dem weiter diskutieren und eine schriftliche Begründung zur Verweigerung der Abnahme/ Eintragung verlangen und zur Not die Situation fotografisch festhalten.
Zumindest in der Schweiz gibt es jeweils ein Gutachten der Fa. Cagero zu Tieferlegungsachsen (sind glaube ich die von CSP, die Cagero verkauft), die für den Käfer und Bulli gelten. Im Sinne der Harmonisierung der Gutachten ist das nach meinem Wissenstand auch in Deutschland anwendbar. Den Bulli vom Schweizer Dynamic Test Center (DTC), eine Schweizer Homologierungsstelle, habe ich noch life mit Dehnungsmessstreifen an der Vorderachse gesehen. Es gibt also eine legale Situation für Tieferlegungsachsen (bei Anwendung dieses Gutachtens), also kann man sich auch auf eine Diskussion und/ oder Rechtsstreit mit der Prüfstelle einlassen.
P.S.: Habe nichts mit Cagero zu tun, ausser dass ich da auch ab und Teile kaufe.
Wenn ich die "Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger" durchlese, dann finde ich keine Vorschriften zu den Mindesthöhen - unsere Fahrzeuge sind M1.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 062:DE:PDF
Ich finde beschrieben was die Bodenfreiheit zwischen den Achsen und unter den Achsen ist, ich finde Angaben zur Messung zum Rampenwinkel und vorderer/ hinterer Überhangswinkel und das nur die starren Teile in der Messung berücksichtigt werden.
Das Merkblatt 751 des TÜV gibt es hier (nur KFZ Merkblätter):
http://www.vdtuev.de/publikationen/such ... tfahrwesen
Dieses Merkblatt ist eine Empfehlung und nicht bindend. Teilegutachten lehnen sich an dieses Merkblatt an.
Es gibt von z.B. KW einen Tieferlegungssatz um bis zu 60 mm für einen Golf/ Jetta II, der wohl sicherlich nicht die anfangs erwähnten 110 mm (Bodenfreiheit (zwischen den Achsen/ unter den Achsen??)) erfüllt.
http://docs.kwsuspension.de/gavw039-2946-08.pdf
Das Gutachten ist aus August 2008, die TÜV Empfehlung auch von August 2008. Das Gutachten wurde vom TÜV Nord erstellt.
Es wird bescheinigt, dass das Fahrzeug der StVZO entspricht - und das ist bindend.
Irgendwelche obskuren Methoden (muss auf den Bremsenprüfstand passen und wieder herunter kommen) entbehren wohl jeglicher Grundlage. Sollte es Vorgaben für die Bodenfreiheit geben, so ist diese abhängig vom Radstand und Achsabstand. Bei Schwierigkeiten würde ich den Hallenmeister verlangen und mit dem weiter diskutieren und eine schriftliche Begründung zur Verweigerung der Abnahme/ Eintragung verlangen und zur Not die Situation fotografisch festhalten.
Zumindest in der Schweiz gibt es jeweils ein Gutachten der Fa. Cagero zu Tieferlegungsachsen (sind glaube ich die von CSP, die Cagero verkauft), die für den Käfer und Bulli gelten. Im Sinne der Harmonisierung der Gutachten ist das nach meinem Wissenstand auch in Deutschland anwendbar. Den Bulli vom Schweizer Dynamic Test Center (DTC), eine Schweizer Homologierungsstelle, habe ich noch life mit Dehnungsmessstreifen an der Vorderachse gesehen. Es gibt also eine legale Situation für Tieferlegungsachsen (bei Anwendung dieses Gutachtens), also kann man sich auch auf eine Diskussion und/ oder Rechtsstreit mit der Prüfstelle einlassen.
P.S.: Habe nichts mit Cagero zu tun, ausser dass ich da auch ab und Teile kaufe.
Hobby: T2b, Bj79, Westfalia Berlin, in Restauration
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Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Mit sinnvollen Tieferlegungen darf man ruhig an Parkstreifen mal den Bordstein 'überfahren' ohne das es Blessuren gibt.
Extreme Tiefflieger sieht man ja mittlerweile selten. Die haben die Faxen dicke mit Lackieren und Reparieren. Regelt sich von ganz allein.
Die sogTÜV regelung ' nicht in den Bremsenprüfstand fahren können = kein TÜV' kenne ich auch. Der Sinn liegt darin das die eben das nicht prüfen können ohne Sachbeschädigung auszuüben, wofür die auch haften. Ergo gehts nicht mit der Plakette.
Der Sinn einer Dienstleistung besteht andererseits auch darin, das man selber reinfahren kann( gaaaanz langsam) und die dann weitermachen mit Ansagen was, wann, wie zu machen ist. Zur Not mit'n 2.Mann der guckt ob es noch passt.
Dienst am Kunden eben.
Extreme Tiefflieger sieht man ja mittlerweile selten. Die haben die Faxen dicke mit Lackieren und Reparieren. Regelt sich von ganz allein.

Die sogTÜV regelung ' nicht in den Bremsenprüfstand fahren können = kein TÜV' kenne ich auch. Der Sinn liegt darin das die eben das nicht prüfen können ohne Sachbeschädigung auszuüben, wofür die auch haften. Ergo gehts nicht mit der Plakette.
Der Sinn einer Dienstleistung besteht andererseits auch darin, das man selber reinfahren kann( gaaaanz langsam) und die dann weitermachen mit Ansagen was, wann, wie zu machen ist. Zur Not mit'n 2.Mann der guckt ob es noch passt.
Dienst am Kunden eben.
Quo vadis
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- Käfer: 1600i, Daily Mex
- Käfer: Dickholmer Projekt mit Rover V8
- Fahrzeug: Porsche Cayenne 955 Turbo WLS
- Fahrzeug: Porsche Cayenne 955 3,2 Daily
- Fahrzeug: Porsche Cayenne S 957 4,8
- Fahrzeug: Golf 2 2,9 VR6 Daily
- Wohnort: Deadmold
Re: Gibt es eine Mindestbodenfreiheit oder nicht?
Zum Eintragen eines Fahrwerks muss ich hier beim Tüv einen 80mm hohen Holzbalken überfahren können...
Eine einheitliche mit Maßen beschriebene Regelung innerhalb der Stvzo habe ich nicht gefunden.
Beim Tüv gibt's je nach Prüfer keine Probleme wenn der Wagen nicht in den Bremsenprüfstand passt.
Oft reicht dann eine Bremsung im Fahrversuch..
Wenn es also bei der HU Probleme gibt hilft oft die richtige Auswahl der Prüfstelle.
Eine gewisse Bodenfreiheit empfinde ich im normalen Strassenverkehr aber durchaus als hilfreich...
Eine einheitliche mit Maßen beschriebene Regelung innerhalb der Stvzo habe ich nicht gefunden.
Beim Tüv gibt's je nach Prüfer keine Probleme wenn der Wagen nicht in den Bremsenprüfstand passt.
Oft reicht dann eine Bremsung im Fahrversuch..
Wenn es also bei der HU Probleme gibt hilft oft die richtige Auswahl der Prüfstelle.
Eine gewisse Bodenfreiheit empfinde ich im normalen Strassenverkehr aber durchaus als hilfreich...