Hallo,
ich habe dieser Tage mein Fahrzteug verkauft mit ADAC-Musterkaufvertrag. Normal ausgefüllt und unter Sondervereinbarung geschrieben Bezahlung/Überweisung vor Abholung. Leider habe ich nicht geschrieben bis wann er das Auto abholen muss. Wie lange kann er sich jetzt Zeit lassen? Evtl. ewig ??
Karl
Kaufvertrag, rechtliche Situation
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- Registriert: Do 5. Aug 2010, 16:21
Re: Kaufvertrag, rechtliche Situation
Hallo Karl,
ich bin kein Jurist, aber meiner Auffassung nach hat die Zahlung entsprechend der allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Da keine gesonderte Regelung getroffen wurde also unverzüglich, d. h. Innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss. Eure sonder Vereinbarung bedeutet nur, dass der Wagen bis zu Bezahlung in deinem Besitz verbleibt und definiert keine Zahlungsfrist. Wohlgemerkt, meine laienhafte Einschätzung basierend auf meiner Geschäftserfahrung.
ich bin kein Jurist, aber meiner Auffassung nach hat die Zahlung entsprechend der allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zu erfolgen. Da keine gesonderte Regelung getroffen wurde also unverzüglich, d. h. Innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss. Eure sonder Vereinbarung bedeutet nur, dass der Wagen bis zu Bezahlung in deinem Besitz verbleibt und definiert keine Zahlungsfrist. Wohlgemerkt, meine laienhafte Einschätzung basierend auf meiner Geschäftserfahrung.