Danke,
ein schönes Tool

Reicht nicht auch eine Änderungsabnahme nach Paragraph 19?mrcs hat geschrieben: ↑Sa 19. Aug 2023, 05:39
Die ABE ist ja eh hinfällig, da mit der Tieferlegung bereits andere relevante Teile der Baugruppe verändert worden sind.
Sprich es gilt das Teilegutachten, welches der Prüfer für eine 21er Abnahme verwenden kann. Eine Eintragung sollte damit wirklich easy sein.
Naja ob ne 19er oder 21er ist ja am Ende Wurscht. Eins von beidem muss halt gemacht werden, da die ABE hinfällig ist.MPF hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2024, 19:18Reicht nicht auch eine Änderungsabnahme nach Paragraph 19?mrcs hat geschrieben: ↑Sa 19. Aug 2023, 05:39
Die ABE ist ja eh hinfällig, da mit der Tieferlegung bereits andere relevante Teile der Baugruppe verändert worden sind.
Sprich es gilt das Teilegutachten, welches der Prüfer für eine 21er Abnahme verwenden kann. Eine Eintragung sollte damit wirklich easy sein.
Von welchen Kosten reden wir hier? Die paar Euro Mehrkosten die man aufbringen muss? Ob so eine Abnahme nun 100€ oder 200€ kostet, ist mir persönlich ehrlich gesagt vollkommen egal. Und abgesehen davon doch einfach auch nicht Kriegsentscheidend, oder? Oder würdest Du wegen 100€ Mehrkosten den Umbau über den Haufen werfen?
Ich habe oben noch mal was zur besseren Erklärung hinzugefügt. Dein Käfer ist tiefergelegt, also müsste das von meinem Verständnis her ne 21er werden. Fahr halt einfach hin und spreche mit den Leuten, die es abnehmen müssen.