Umbau trotz H Zulassung
Umbau trotz H Zulassung
Hallo Leute,
was ist machbar an Umbauten, Lackierung bei einer H Zulassung, stecke da noch
in den Kinderschuhen (5 Lochfelgen, Doppelvergaser, Sportabgasanlage)
Anbei mal ein Bild von Rallegolle´s Käfer
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- Fuss-im-Ohr
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Re: Umbau trotz H Zulassung
so wie er da steht und auf alle sichtbaren Teile bezogen sollte H kein Problem sein. Wie immer kommt es natürlich auf den Willen des Prüfers an was man mittels alter US-Dokumentation problemlos belegen kann
Gruss Jürgen
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Re: Umbau trotz H Zulassung
Das ist alles sauber geregelt: Ein Beispiel unter vielen möglichen Links: https://www.autobild.de/klassik/artikel ... 08708.html
LG
Ralf
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Re: Umbau trotz H Zulassung
H Zulassung mag ja klar geregelt und dokumentiert sein, aber unter den Begriff "Sondereintragung 21" ist einiges möglich.
Ich habe gerade 1.000 Euro bezahlt für 5 Sondereintragungen, mit H Kennzeichen!! Wie Jürgen bereits schrieb, es kommt auf der TÜV Prüfer an.
Grüße Jochem
Ich habe gerade 1.000 Euro bezahlt für 5 Sondereintragungen, mit H Kennzeichen!! Wie Jürgen bereits schrieb, es kommt auf der TÜV Prüfer an.
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Re: Umbau trotz H Zulassung
mindestens alles was 10 Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen wäre
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Re: Umbau trotz H Zulassung
der §21 setzt den §23 - Oldtimereinstufung - nicht außer Kraft!!JochemsKäfer hat geschrieben:H Zulassung mag ja klar geregelt und dokumentiert sein, aber unter den Begriff "Sondereintragung 21" ist einiges möglich.
Ich habe gerade 1.000 Euro bezahlt für 5 Sondereintragungen, mit H Kennzeichen!! Wie Jürgen bereits schrieb, es kommt auf der TÜV Prüfer an.
Grüße Jochem
Umbauten müssen innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs möglich UND üblich gewesen sein!
Oder aber der Umbau an dem Fahrzeug ist mehr als 30 Jahre her.
Gruß Michael
Nach fast 17 Jahren endlich wieder im Besitz eines 1200er und auf dem Wege zum alten Erscheinungsbild.
Back to basic!
o.k. jetzt 10 Jahre später, haben doch einige Änderungen statt gefunden, aber doch noch in Anlehnung an meinen 1. Käfer. Nur der ursprünglich für Winter 2012/13 angedachte Neulack darf noch warten, halbwegs gut erhaltener Originallack hat doch auch was...
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o.k. jetzt 10 Jahre später, haben doch einige Änderungen statt gefunden, aber doch noch in Anlehnung an meinen 1. Käfer. Nur der ursprünglich für Winter 2012/13 angedachte Neulack darf noch warten, halbwegs gut erhaltener Originallack hat doch auch was...

Re: Umbau trotz H Zulassung
Sicherheitsrelevante Sachen wie z.B. bessere/neuere Bremsen die jünger sind als 10 Jahre nach Erstzulassung liegen im Ermessen des Prüfers. Dazu gibt es m.M.n. einen Absatz in dem Oldtimerkatalog für.
Motorumbauten sind meines Wissens nach nicht mehr zulässig. Nur innerhalb der Fahrzeugreihe. Also alle Typ1 die es im Käfer gab aber keine Typ4 aus dem Bus, da es formal eine andere fahrzeugreihe ist. Ob das bei Luftgekühlt wirklich so umgesetzt wird, weiß ich nicht. Das Thema war beim T3 aber recht präsent wegen den 2e Umbauten etc.
Motorumbauten sind meines Wissens nach nicht mehr zulässig. Nur innerhalb der Fahrzeugreihe. Also alle Typ1 die es im Käfer gab aber keine Typ4 aus dem Bus, da es formal eine andere fahrzeugreihe ist. Ob das bei Luftgekühlt wirklich so umgesetzt wird, weiß ich nicht. Das Thema war beim T3 aber recht präsent wegen den 2e Umbauten etc.
Schöne Grüße,
Sebastian
Sebastian
- *Wolfgang*
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Re: Umbau trotz H Zulassung
In der letzten Oldtimer Markt wurde zu dieser Thematik ein GTÜ Prüfingenieur befragt. (am Beispiel eines getunten Opel Commodre A GS mit 3l, 209 PS, Scheibenbreme hinten, Kunststoffscheiben, usw.)
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung (!!) oder ggf. Herstelldatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können (!!), sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig."
Das heißt: ein 2E im VW T3 ist sowas von zulässig, zumindest dann, wenn der Empfänger des Motors mind. Bj. `83 oder neuer ist (seit `93 gab es meine ich den 2E z.B. im Golf 3). Genau diesen Umbau plane ich nämlich für meinen eigenen Bus (Bj. `90)
Sinngemäß gilt so etwas also auch für den Käfer, hier dürfte ebenfalls eher die Erstzulassung des umzubauenden Fahrzeugs die entscheidende Rolle spielen. Und ich denke, gerade beim Käfer ist mittlerweile soviel dokumentiert und nachweisbar, daß nur ein absolut untoleranter Prüfer ablehnen kann. Dies gilt zumindest dann, wenn der Umbau selbst sauber und ordentlich durchgeführt wurde, das Auto einen vernünftigen technischen Zustand aufweist und der Besitzer entsprechendes Unterlagen zum Prüftermin dabei hat. Gut ist es natürlich immer, wenn man solche Sachen im Vorfeld mit dem Prüfingenieur bespricht, alleine schon um festzustellen, ob dieser auch gewillt ist den Umbau hinterher einzutragen.
"Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung (!!) oder ggf. Herstelldatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können (!!), sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig."
Das heißt: ein 2E im VW T3 ist sowas von zulässig, zumindest dann, wenn der Empfänger des Motors mind. Bj. `83 oder neuer ist (seit `93 gab es meine ich den 2E z.B. im Golf 3). Genau diesen Umbau plane ich nämlich für meinen eigenen Bus (Bj. `90)
Sinngemäß gilt so etwas also auch für den Käfer, hier dürfte ebenfalls eher die Erstzulassung des umzubauenden Fahrzeugs die entscheidende Rolle spielen. Und ich denke, gerade beim Käfer ist mittlerweile soviel dokumentiert und nachweisbar, daß nur ein absolut untoleranter Prüfer ablehnen kann. Dies gilt zumindest dann, wenn der Umbau selbst sauber und ordentlich durchgeführt wurde, das Auto einen vernünftigen technischen Zustand aufweist und der Besitzer entsprechendes Unterlagen zum Prüftermin dabei hat. Gut ist es natürlich immer, wenn man solche Sachen im Vorfeld mit dem Prüfingenieur bespricht, alleine schon um festzustellen, ob dieser auch gewillt ist den Umbau hinterher einzutragen.
Gruß
Wolfgang
Wolfgang
Re: Umbau trotz H Zulassung
Das ist wie immer ein Diskussionspunkt und wird sicher von Prüfgesellschaft zu Prüfgesellschaft anders gehandhabt. Ich habe auf die Schnelle einen Katalog vom TÜV Süd gefunden.
https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de ... dtimer.pdf
Dort steht inter Punkt 3.2.3 Motor und Antrieb "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig"
Aber wie immer: Lieber mit dem Prüfing absprechen als an (Halb)Wahrheiten aus dem Internet halten. Das Internet trägt das schließlich nicht in die Papiere ein.
https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de ... dtimer.pdf
Dort steht inter Punkt 3.2.3 Motor und Antrieb "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig"
Aber wie immer: Lieber mit dem Prüfing absprechen als an (Halb)Wahrheiten aus dem Internet halten. Das Internet trägt das schließlich nicht in die Papiere ein.

Schöne Grüße,
Sebastian
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Re: Umbau trotz H Zulassung
Kann mir mal jemand den Begriff "Fahrzeugbaureihe " erklären ? oder ist das auch eine Fragen an den "örtlichen" Prüfer ?
gruß
Meister Eder / Martin
Meister Eder / Martin
Re: Umbau trotz H Zulassung
Fahrzeugbaureihe: in unserem konkreten Fall - alles was es im Käfer seitens des Herstellers gab. Motoren vom Typ4 z.B. zählen theoretisch nicht dazu.
Re: Umbau trotz H Zulassung
Hat schon irgendwer Erfahrungen mit Repro Felgen zb. den SSP Porsche Fuchs Repros und H-Zulassung?
Wird ja teilweise heiß diskutiert im Web....
Bei Kotflügel, Scheinwerfern, Ölfiltern, Bremsscheiben usw sind Repro Teile ja völlig problemlos - nur bei Felgen zieren sich wohl einige Prüfestellen....?
Wird ja teilweise heiß diskutiert im Web....
Bei Kotflügel, Scheinwerfern, Ölfiltern, Bremsscheiben usw sind Repro Teile ja völlig problemlos - nur bei Felgen zieren sich wohl einige Prüfestellen....?
Gruß aus Bayern
Peter
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Re: Umbau trotz H Zulassung
ja geht problemlos als H durch, auch wenn der Prüfer weiss das es keine originalen sind
Gruss Jürgen
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Re: Umbau trotz H Zulassung
derJan hat geschrieben:Fahrzeugbaureihe: in unserem konkreten Fall - alles was es im Käfer seitens des Herstellers gab. Motoren vom Typ4 z.B. zählen theoretisch nicht dazu.
...waren aber sicherlich Umbauten, welche bei den meisten Käfern innerhalb von 10 Jahren nach EZ möglich waren und auch durchgeführt wurden! Hier können evtl. schon zeitgenössische Tuningkataloge weiterhelfen.
Gruß
Wolfgang
Wolfgang