roller25 hat geschrieben:TÜV ohne Heizung??
bei geschlossenem Fahrzeug??
Heizung ist Pflicht!!
einige bauen die Heckscheiben Heizung vom BMW e30 Cabrio ein. Vom alter passt das, nur die Frage ob das früher schon üblich war, also gemacht wurde ist dann noch offen!
Gruß Michael
Heizung ist zwar Pflicht aber auch wieder nicht. Es wird oft gerne pauschal angenommen das es so ist.

Solche Blätter sorgen oft dafür, dass man denkt es gibt keine Ausnahmen.
Ich weiß es in diesem Fall sicherlich genauer, da ich es erst bei mir durchgezogen habe.
Alles was nicht geht, kann aber auch genehmigt werden

(fast)
Es gibt die Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO
Baujahr 1974, Karmann Ghia Typ TC aus Brasilien
hier habe ich in meinem Fahrzeug für die Heizung nach §51 Abs. 1 StVZO die Ausnahmegenehmigung.
Wie auch weitere Ausnahmegenehmigungen:
-Begrenzungsleuchten ohne Bauartgenehmigung
-Sitze, Sicherheitsgurte Rückhaltesystem vor dem 01.06.1998 (Beckengurte vorne, kein Dreipunktgurt)
-Begrenzungsleuchten gelb statt weiß (im Blinker vorne)
-Warnblinkanlage hinten rot
-Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot
Es wird ja auch immer gerne der rote Blinker herangezogen, dass es unmöglich ist, nach 1969 diese zu haben.
Es kostet Geld, Nerven und bürokratischen Aufwand.
Die Zulassungsstelle und der TÜV dürfen es nicht alleine genehmigen.
Erst muss der TÜV sein Gutachten machen, und eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und §47 FZV erstellen
Dann geht der ganze Papierwust von Zulassungsstelle und TÜV an die zuständige Regierung deines Bundeslandes.
Diese erstellen dann den Segen für die Zulassungsstelle.
Nach viel Kohle, Zeit und Nerven bekommt man die Papiere mit der Ausnahmegenehmigung.