H-Zulassung ohne Heizung

Fragen und Erfahrungen rund um TÜV und Abnahmen
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Käfer82
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H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von Käfer82 »

Moin zusammen,

da ich meinen kleinen verkaufen möchte habe ich nun ein Problem.

Ich habe damals bei meiner Restauration, komplett auf den Einbau der Heizung verzichtet.
Also Hitzebirnen raus und J-Rohre rein.
Habe damals nur eine normale Abnahme bekommen und kein H wegen fehlender Heizung.

Nun würde ich gerne ein H bekommen, zwecks verkauf.
Hat jemand eine Idee wie ich das hinbekomme ohne Heizung?
Heizlüfter findet der TÜV blöd. Standheizung ist zu Aufwendig. Heizung nachrüsten...( habe alle Teile verkauft...

Wäre nett wenn jemand noch eine Idee hat, was man machen könnte.

Danke schonmal

Gruß Martin :music-rockout:
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roller25
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von roller25 »

TÜV ohne Heizung??
bei geschlossenem Fahrzeug??

Heizung ist Pflicht!!
einige bauen die Heckscheiben Heizung vom BMW e30 Cabrio ein. Vom alter passt das, nur die Frage ob das früher schon üblich war, also gemacht wurde ist dann noch offen!


Gruß Michael
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o.k. jetzt 10 Jahre später, haben doch einige Änderungen statt gefunden, aber doch noch in Anlehnung an meinen 1. Käfer. Nur der ursprünglich für Winter 2012/13 angedachte Neulack darf noch warten, halbwegs gut erhaltener Originallack hat doch auch was... :P
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Käfer82
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von Käfer82 »

Danke schonmal...
aber das haut mich jetzt auch nicht vom Hocker...

Ja TÜV Ohne Heizung als normal zugelassenes Fahrzeug habe ich bekommen, nur das H dann leider nicht.
Habe heute nochmal mit Ich geschnackt, was man machen könnte, da hat er aber keine Idee gehabt, ausser halt eine Standheizung.

Für weitere Tipps und Hinweise bin ich dankbar... :-)
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karmannfreund
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von karmannfreund »

roller25 hat geschrieben:TÜV ohne Heizung??
bei geschlossenem Fahrzeug??

Heizung ist Pflicht!!
einige bauen die Heckscheiben Heizung vom BMW e30 Cabrio ein. Vom alter passt das, nur die Frage ob das früher schon üblich war, also gemacht wurde ist dann noch offen!
Gruß Michael
Heizung ist zwar Pflicht aber auch wieder nicht. Es wird oft gerne pauschal angenommen das es so ist.
Bild
Solche Blätter sorgen oft dafür, dass man denkt es gibt keine Ausnahmen.

Ich weiß es in diesem Fall sicherlich genauer, da ich es erst bei mir durchgezogen habe.
Alles was nicht geht, kann aber auch genehmigt werden :shock: (fast)

Es gibt die Ausnahmegenehmigung gemäß §70 StVZO
Baujahr 1974, Karmann Ghia Typ TC aus Brasilien

hier habe ich in meinem Fahrzeug für die Heizung nach §51 Abs. 1 StVZO die Ausnahmegenehmigung.


Wie auch weitere Ausnahmegenehmigungen:
-Begrenzungsleuchten ohne Bauartgenehmigung
-Sitze, Sicherheitsgurte Rückhaltesystem vor dem 01.06.1998 (Beckengurte vorne, kein Dreipunktgurt)
-Begrenzungsleuchten gelb statt weiß (im Blinker vorne)
-Warnblinkanlage hinten rot
-Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot

Es wird ja auch immer gerne der rote Blinker herangezogen, dass es unmöglich ist, nach 1969 diese zu haben.
Es kostet Geld, Nerven und bürokratischen Aufwand.
Die Zulassungsstelle und der TÜV dürfen es nicht alleine genehmigen.
Erst muss der TÜV sein Gutachten machen, und eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und §47 FZV erstellen
Dann geht der ganze Papierwust von Zulassungsstelle und TÜV an die zuständige Regierung deines Bundeslandes.
Diese erstellen dann den Segen für die Zulassungsstelle.

Nach viel Kohle, Zeit und Nerven bekommt man die Papiere mit der Ausnahmegenehmigung.
Mit fränkischen Grüßen
der Mösi Michael

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karmannfreund
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von karmannfreund »

karmannfreund hat geschrieben:
roller25 hat geschrieben:TÜV ohne Heizung??

hier habe ich in meinem Fahrzeug für die Heizung nach §51 Abs. 1 StVZO die Ausnahmegenehmigung.
Sorry, falsche Spalte in den Unterlagen nachgesehen


richtig ist:
§35c StVZO Ausnahmegenehmigung ohne Innenraumheizung
Mit fränkischen Grüßen
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von Käfer82 »

Danke,
aber in dem § steht ja Erstzulassung VOR dem 01.01.1956?
und meiner ist ja Bj 1982
Wie hast das denn dann hinbekommen bei einem 1974 Karman
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karmannfreund
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von karmannfreund »

Käfer82 hat geschrieben:Danke,
aber in dem § steht ja Erstzulassung VOR dem 01.01.1956?
und meiner ist ja Bj 1982
Wie hast das denn dann hinbekommen bei einem 1974 Karman

Weil ich da die Ausnahmegenehmigung habe
Mit fränkischen Grüßen
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von hauke32 »

Moin,

und für den Verkauf mit H die Heizbirnen wieder einbauen geht nicht. Gibt ja notfalls auch die "günstige" Qualität, falls es nur um die H-Zulassung geht.

Gruß
hauke
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roller25
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von roller25 »

Dadurch, das auch der Gebläsekasten keine Luftstutzen mehr hat, wird das wohl etwas schwieriger.
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Poloeins
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von Poloeins »

Verstehe auch nicht warum man hier Paragraphen diskutiert statt einfach nen Satz Birnen reinzuschmeissen....

Bei dem Preis dem du verlangst,sollte das das Mindeste sein,das der Käufer ein Auto erhält das eine funktionierende Heizung hat UND bei der nächsten HU nicht Ärger zu bekommen.

Bei uns gibt es keine HU OHNE Heizung!
1192ccm = 100,64PS
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von Fuss-im-Ohr »

Poloeins hat geschrieben:....das der Käufer ein Auto erhält das eine funktionierende Heizung hat UND bei der nächsten HU nicht Ärger zu bekommen.

Bei uns gibt es keine HU OHNE Heizung!
was er sagt!

Gruss Jürgen
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von armin »

Wenn du Heizbirnen brauchst: Ich hätte noch ganz passable rumliegen. Kosten kaum.
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von westpe81 »

Wäre es eigentlich ausreichend, wenn die Heizbirnen nur die Auslässe unter der Rückbank bedienen? Oder muss zwingend auch vorne Warmluft ankommen (Frontscheibe / Gebläsekasten) ?
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von hauke32 »

Wie wird das mit der Heizung eigentlich kontrolliert? Bei mir sind alle Hebel vorhanden, alle Lüftungsaustritte, ein Gebläse im Luftfilterkasten, aber die Heizung wurde noch nie kontrolliert, oder ich wurde gefragt. Theoretisch soll die ja dazu dienen, die Scheibe frei zu bekommen. Das ginge ja auch mit einem funktionierenden Gebläse...
Also, ich würde mir in den Scheibenlüftungskreislauf ein elektrisches Warmluftgebläse einbauen und es damit probieren, wenn du wirklich nicht auf Heizbirnen zurückrüsten willst.

Gruß hauke
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Re: H-Zulassung ohne Heizung

Beitrag von yoko »

Poloeins hat geschrieben:Verstehe auch nicht warum man hier Paragraphen diskutiert statt einfach nen Satz Birnen reinzuschmeissen....

Bei dem Preis dem du verlangst,sollte das das Mindeste sein,das der Käufer ein Auto erhält das eine funktionierende Heizung hat UND bei der nächsten HU nicht Ärger zu bekommen.

Bei uns gibt es keine HU OHNE Heizung!
:handgestures-thumbupright:

Ohne Heizung find ich einfach unnötig. Hab an allen Motoren die billigen Wärmetauscher mit 1,5" J-Rohren vom Hoffmann drauf (sogar am Buggy). Reicht im Herbst für etwas Wärme aus und die Scheiben vorm Beschlagen freizuhalten. Bei dem Preis versteh ich nicht, nur J-Rohre zu verbauen und die Stösselschutzrohrbleche kann man auch nicht so ordentlich befestigen. Wurden alle mit schwarzen Auspufflack lackiert und halten dadurch auch (die am 66er Käfermotor sind schon ca. 17 Jahre alt und immer noch schön).

:character-oldtimer:
Gruß C.

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