VVA + Reifen und Felgen wurden 07/97 eingetragen, nach der Richtlinie §23 ist eine Anerkennung nur nach 30 Jahren zu genehmigen.
Muss ich jetzt 10 Jahre warten bis ich ein H Kennzeichen bekomme ?
bugfans.de unterstützen per PayPal: @bugfansde Genau.Lass Dir das wo anders eintragen.74er_1303 hat geschrieben:Geh zu einem Prüfer, der sich auskennt.
Grüße
Stefan
bugfans.de unterstützen per PayPal: @bugfansde so, bei dir Bj 87, also Änderungen die bis 97 üblich und möglich waren!Gsigold hat geschrieben:Text aus dem §23StVZO
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls
Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der
Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens
30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.
Auszug von https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... dtimer.pdf
er beruft sich auf den Text