Ich möchte in den kommenden Wochen meinen 1303, die Helga, nach abgeschlossenem Zusammenbau endlich wieder tüven und neu zulassen.
Das Auto war bis Ende 2009 angemeldet und hatte damals bereits eine Oldtimer-Zulassung. Ist also weniger als 7 Jahre her!
Was mich wundert, auf der Tüv Süd Seite ist bei Oldtimer-Zulassungen von einem Oldtimer-Gutachten nach § 23 STVZO die Rede? Mein Dokument ist nach § 21c STVZO?
Angenommen das stimmt trotdem so, wenn ich das, was man so im Internet findet, richtig gelesen habe, dann müsste es mir doch reichen den Tüv neu zu machen und kann dann damit das Fahrzeug auch gleich wieder als Oldtimer zulassen, oder?
Danke schonmal für eure Antworten!

