neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Fragen und Erfahrungen rund um TÜV und Abnahmen
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derwolf1303
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von derwolf1303 »

Ach wißt ihr, ich verstehe eure Aufregung nicht.
Der neue Katalog ist doch eigentlich nicht großartig anders als vorher. Zeitgenössische Umbauten gingen ja auch schon früher und wenn der V8 1970 eintragungsfähig war dann war das gut. DisenUmstand dem Prüfer zu belegen war auch schon im alten Katalog die Aufgabe des Halters...
Nehmen wir mal das Lieblingsbeispiel der KV-Fraktion zur Hand. Die VVA war auch schon früher als Tieferlegung eintragungsfähig nur eben nicht als VVA im Sinne von heute die Höhe morgen die, aber das geht heute auch nicht. Auch Gewindefahrwerke für moderne Fahrzeuge werden als Tieferlegung abgenommen mit einer neu festgelegten Fahrzeughöhe.

Gruß
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unicorn
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von unicorn »

Es liegt doch viel im Ermessen des Prüfers.
Ein Bakannter ist mit seinem T2 zum TÜV wegen H.
Der Herr Inschenöhr sagt:" Da ist ja eine Beule vorne drin." (Er meint natürlich eine Delle)
Bekannter:"Ja, weiß ich."
Herr Inschenöhr sagt:" So geht das nicht, die muss raus."
Bekannter:"Die war aber schon immer da."
Herr Inschenöhr sagt:" Ne ne, das ist nicht zeitgenössisch."
Bekannter:"Äh, und nun? Wenn es zeitgenössisch wäre, ist es ok??."
Herr Inschenöhr sagt:" Ja."
Bekannter:"Moment." (Fährt rasch nach Hause und kommt im Anschluss natürlich wieder)
Bekannter:"Hier bitteschön. Ein Bild von 1981, wo die Delle bereits vorhanden ist. Ist das nun zeitgenössisch?"
Herr Inschenöhr sagt:" Äh, ja, also dann ist das in dem Fall zeitgenössisch. Sie bekommen das H."

Ein herrliche Geschichte. Sowas kann nur das Leben schreiben.

Gruß
Martin
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lightning grey
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von lightning grey »

Schöne Geschichte :)
... warum liegt das im Müll??
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unicorn
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von unicorn »

Das traurige ist einfach, dass dies nicht nur eine Geschichte ist.
Mittlerweile ist die Bullifront ausgetauscht worden. Das "Original" steht nun bei mir......
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lightning grey
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von lightning grey »

Nakomm.. der Prüfer hat Eier bewiesen ;) Find ich geil :D
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derwolf1303
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von derwolf1303 »

Ok die Beule ist jetzt nachgewiesen zeitgenössisch. Aber nu hat er eigentlich gesagt die muß raus. Dann muss das Beseitigen der Beule auch zeitgenössisch erfolgen. Mit Spachtel den es vor 20 Jahren gab und Lack auch...
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dougart
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von dougart »

Tach auch, ich habe erst kürzlich ein Gespräch mit einem Prüfer gehabt betreffend der Standartfrage VVA, dieser verwies mich an den alten - noch gültigen - Anforderungskatalog mit expliziter Verneinung der verstellbaren Achse. Nachdem ich den neuen Katalog ins Spiel gebracht habe und mich weiter erklärt habe, sah ich Licht am Ende des Tunnels. Er wird sich damit beschäftigen, ich melde mich im Juni wieder. Ende des Gespräches, der neue Katalog ist noch nicht gültig, kommt wohl erst ab 11/2011+. Es besteht scheinbar noch einiger Klärungsbedarf.
Viele Grüße,
Martin
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derjens
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von derjens »

Ja ab 11/2011 ändert sich wieder einmal etwas...

Ab dann gilt Zustandsnote 2 für H-Zulassungen.

http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeb ... 628550=all
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lightning grey
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von lightning grey »

Das ist so auch nicht ganz richtig... "Zustand 2" ist kein Gerichtsfester Sachverhalt....

Ganz deutlich wird, um die Summe aus den Änderungen zu ziehen, dass die Zuteilung "H" ganz klar durch die mehr oder weniger willkürliche Entscheidung des Sachverständigen festgelegt wird. Das wird vieles einfacher machen... Einiges aber auch komplizierter...

Vielleicht ebbt das elendliche "NOSgefasel" ja mal ab... Man darf sich auch maL drauf einigen dass es ohnehin nur eine Richtlinie ist und keine Gesetzesgrundlage... Diesen Unterschied vergessend erhitzen sich ja die Gemüter.

Es wird den Erbsenpuhlern mit 155er Trennscheiben nicht passen, aber so langsam holt die Zeit ihre selbstgemachten Regeln ein... Irgendwann früher oder später wird der Jubi auf 68er Schräglenkerplatte mit WBX und breiten Reifen auch n H kriegen ^^
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von Poloeins »

In der aktuellen Oldtimer Praxis steht eindeutrig drin das das mitte Note 2 Fehlinterprettiert ist...
1192ccm = 100,64PS
1385ccm = 148,00PS
Es gibt nichts Gutes....ausser man tut es...SELBER!

Die Motoren der Serie 1200 sind für den Betrieb rund um die Uhr ausgelegt, unabhängig von den von Ihnen gewählten Umgebungsbedingungen.
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von Käfersucher »

Poloeins hat geschrieben:In der aktuellen Oldtimer Praxis steht eindeutrig drin das das mitte Note 2 Fehlinterprettiert ist...
RICHTIG!

Da war wohl ein fleißiger Redakteur ein wenig übereifrig und hat aus unter Punkt 2 Beschriebenen Voraussetzungen, gleich Zustandsnote 2 gemacht!

Und schon war das Chaos perfekt und viele in Heller Aufregung! :twisted:
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von rme »

Dazu braucht man nur die Richtline zu lesen, den Ausdruck Note 2 wird man dort vergeblich suchen. Irgendjemand hat das fälschlich in die Welt gesetzt und alle plappern das nach. So ist das nun mal wenn die Medien über Dinge berichten von denen sie keine Ahnung haben. Traurig ist eigentlich nur, wenn das selbst hier oder in anderen Oldtimerforen so unkritisch weitergetragen wird.
Hinweis: Dieses Posting kann Spuren von Ironie enthalten. Bei Überempfindlichkeit wird dringend vom Konsum abgeraten.
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von lightning grey »

Der wird bestimmt vom DEUVET geschmiert...^^ damit alle anderen ihre rostigen Kisten verschroddn...
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von derwolf1303 »

Es war ja ja die große Absicht unter anderem die Zustandsnoten vom H-Kennzeichen zu entkoppeln. Für eine richtige Zustandsbestimmung wird ja schließlich das Wertgutachten herangezogen. Beim H-Gutachten gehts aber nur darum, ob der Wagen das H verdient oder eben nicht. Wichtig ist dabei eben nach wie vor, dass man sich den Prüfer aussucht, denn bei einem Gutachten spiegelt sich in großem Maße die Meinung des Sachverständigen wider.

Grüße
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Re: neuer Anforderungskatalog für H-Kennzeichen

Beitrag von lightning grey »

Mein Sachverständiger hat die Wahl... aufgemachter 1600er und 17" mit H... oder ich komm in nem halben jahr wieder ^^
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